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Alt 02-05-2005, 14:01   #207
vorstandsschreck
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Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

12. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) § 12 Abs. 1 der Satzung in der bisherigen Fassung wird aufgehoben und durch folgende Abs. 1 bis 5 ersetzt:
"(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen für jedes Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2005, eine feste und eine erfolgsorientierte Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung beträgt Euro 15.000,00 je Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten je Ausschuss-Mitgliedschaft zusätzlich Euro 3.750,00 jährlich; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält jeweils das Zweifache dieses Betrags.
(3) Als weitere feste Vergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied Aktien der Gesellschaft im Wert von Euro 7.500,00, soweit die Gesellschaft ermächtigt ist, eigene Aktien für diesen Zweck zu verwenden. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gilt das Zweifache, für seinen Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Wertes. Der Wert der Aktien bestimmt sich nach dem Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gewährt wird. Ergibt sich keine volle Stückzahl von Aktien, so wird die Zahl der Aktien abgerundet und der Differenzbetrag in bar ausgezahlt.
(4) Die erfolgsorientierte Vergütung beträgt Euro 500,00 für jeden den Betrag von 15 Eurocent übersteigenden Eurocent Aktionärsdividende je Aktie. Die erfolgsorientierte Vergütung ist jeweils nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr zahlbar, für das die erfolgsorientierte Vergütung gewährt wird.
(5) Besteht die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres, erhält das betreffende Aufsichtsratsmitglied die feste und die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig. Übt ein Mitglied des Aufsichtsrats eine mit einer erhöhten Vergütung verbundene Funktion nicht während des gesamten Geschäftsjahres aus, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung."
b) § 12 Abs. 2 der Satzung in der bisherigen Fassung wird zu § 12 Abs. 6 der neuen Fassung.


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Die in bar an die Mitglieder des Aufsichtsrats zu zahlende Vergütung bleibt unverändert. Zusätzlich sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich Aktien im Wert von Euro 7.500,00 (Vorsitzender das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Wertes) erhalten. Die sich daraus ergebende gesamte feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtrats beläuft sich nunmehr auf einen ähnlichen Gesamtbetrag wie die Vergütung in vergleichbaren Unternehmen. Damit ist die Gesellschaft auch in Anbetracht der stetig steigenden Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtrats besser in der Lage, herausragende Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat zu gewinnen und sie zu halten. Die Zahlung der zusätzlichen Vergütung in Aktien soll das Interesse der Mitglieder des Aufsichtsrats an dem langfristigen Unternehmenserfolg festigen; sie steht damit im Einklang mit den Intentionen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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