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Alt 16-06-2005, 08:56   #111
Benjamin
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Kurzinformationen zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Das Vermittlungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde am 15. Juni 2005 erfolgreich abgeschlossen. Nach Beschluss des Bundestags am 16. Juni und des Bundesrats am 17. Juni 2005 wird das Gesetz zum 01. Juli 2005 in Kraft treten.
http://www.bmu.de/files/download/app...etz_050615.pdf




Trittin begrüßt Einigung zum Energiewirtschaftsgesetz
"Wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb im Energiemarkt"
Berlin, 15.06.2005


Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heute im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als "ganz bedeutsamen Schritt für die erfolgreiche Liberalisierung des Energiemarktes" begrüßt. Das EnWG liefere das rechtliche Instrumentarium, um eine wettbewerblich organisierte, umweltschonende und verbraucherfreundliche Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen. "Mit dem Gesetz ist es gelungen, die Förderung der Erneuerbaren Energien durch komplementäre Vorschriften konsequent zu ergänzen."

Besonders positiv bewertet Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Regelungen im Hinblick auf die Förderung Erneuerbarer Energien. So bleiben die Vorrangregeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unangetastet. Zudem werden die rechtlichen Regeln für eine Einspeisung von Biogas in das Gasversorgungsnetz geschaffen. Trittin: "Damit stellen wir die Weichen für die wirtschaftliche Nutzung einer heimischen und umweltfreundlichen Energiequelle. So entlastet man die Umwelt und die deutsche Handelsbilanz!"

Das EnWG liberalisiert den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. So wird der Transport von Gas in Zukunft durch die Einführung eines neuen, flexiblen Systems für den Transportkunden erheblich erleichtert. Auch Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen können nicht frei gestaltet werden, sondern unterliegen der Regulierung. Zunächst ist eine allgemeine Genehmigungspflicht vorgesehen. In einem weiteren Schritt wird ein neu zu entwickelndes Modell, die so genannte Anreizregulierung, eingeführt. Dieses Modell soll durch dynamische wirtschaftliche Anreize den Netzbetrieb insgesamt effizienter und damit kostengünstiger machen.

Darüber hinaus erfolgt eine Missbrauchsaufsicht durch den Regulierer. Damit sind die Weichen für eine schrittweise Senkung der Netzentgelte gestellt. Für die Öffnung der Strom- und Gasnetze sind die Landesregulierungsbehörden und die neu geschaffene "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" zuständig und mit umfänglichen Kompetenzen ausgestattet.

Für die Garantie von Wettbewerb sieht das Gesetz ausreichende Veröffentlichungs- und Berichtspflichten vor. Marktwirtschaft verlangt nach Transparenz! Bedauernswert ist vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich vorgesehenen Verbraucherrechte, wie etwa eine umfängliche Kennzeichnung der Zusammensetzung von Strom und der Umweltauswirkungen auf der Stromrechnung, in dem Vermittlungsverfahren reduziert worden sind.
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