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Das sollte man wissen...!
SdK gegen drastische Anhebung der AR-Bezüge bei der Siemens AG
Die Siemens AG will die Bezahlung ihrer Aufsichtsräte drastisch erhöhen. Darüber sollen die Aktionäre auf der nächsten Hauptversammlung des Unternehmens am 27. Januar abstimmen. Der Vorschlag sieht vor, den fixen Teil der Vergütung durch eine kurzfristige, am Konzernjahresergebnis orientierte Variante, und eine mittelfristige, am Dreijahresdurchschnitt des Konzernergebnisses orientierte Bezahlung zu ergänzen. Nach Berechnungen des „Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V.“ hätte dieser Vorschlag zur Folge, dass sich beispielsweise
die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden für 2008 von derzeit 309.875 Euro auf 796.600 Euro erhöht (+157%). Bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern bewegen sich die Steigerungsraten nach Angaben des Vereins zwischen 45% und 100%.
Diesem Vorschlag der Verwaltung wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die Zustimmung verweigern. Die SdK ist grundsätzlich mit der Aufarbeitung der Korruptionsfälle durch den Aufsichtsrat zufrieden und schlägt vor, seine Mitglieder dafür mit einer zusätzlichen Einmalvergütung zu belohnen. Darüber hinaus sehen wir aber keinen Anlass für eine Anhebung der Aufsichtsratsvergütung. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die derzeitige Wirtschaftskrise und aus Solidarität mit den Siemensmitarbeitern. Das komplette geplante SdK-Abstimmungsverhalten zur Siemens HV findet sich unter
http://www.sdk.org/hauptversammlung.
Prinzipiell wendet sich die SdK gegen die Tendenz, einen Großteil der Aufsichtsratsvergütung, wie bei der Vorstandsvergütung, an die kurzfristige Ergebnisentwicklung der Unternehmen zu koppeln. Dazu sind die Aufgaben von Aufsichtsrat und Vorstand grundsätzlich zu unterschiedlich. Deshalb können beide Gremien auch nicht mit den gleichen Instrumenten gemessen und vergütet werden. Außerdem bietet ein hoher Anteil variabler Vergütung keinen Anreiz zu einem konservativen Ergebnisausweis und strenger Kontrolle.
Zudem fordert die SdK grundsätzlich aufgrund der in der Vergangenheit auch teilweise ausufernden Vorstandsvergütungen, den unmittelbaren Einfluss der Anteilseigner bei der Festlegung der Managergehälter zu stärken. Daher sollten die Aktionäre, ähnlich wie in Großbritannien, auch hierzulande die Möglichkeit erhalten, auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abzustimmen. Dort ist das Votum zwar nicht bindend, gegen eine mehrheitliche Ablehnung lassen sich allzu üppige Vergütungen aber nur schwer durchsetzen. Eine entsprechende Regelung könnte ohne größere Schwierigkeiten im deutschen Aktiengesetz verankert werden.
München, 23. Januar 2008
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Quelle:
www.sdk.org