Strippen in Norvegen
Mittwoch 4. Mai 2005, 14:54 Uhr
Oslo (AFP) - Strippen ist nach Überzeugung eines norwegischen Gerichts eine Kunst - und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kam ein Gericht in Oslo zu dem Schluss, dass die Eintrittskarten für Striptease-Shows ebenso von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden müssten wie die für Opernvorstellungen, Ballett oder Theateraufführungen. In dem Fall "Diamond Go Go Bar gegen den Staat Norwegen" hatte der Anwalt der Striptease-Bar geltend gemacht, auch Varietékünstler wie Schwertschlucker oder Komödianten müssten schließlich keine Mehrwertsteuer zahlen.
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