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Alt 23-12-2002, 21:37   #9
cade
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nachdem ich neue markt werte grundsätzlich auch nicht mag habe ich nur einen kleinen posten gekauft, bei dem es egal ist wenn das geld weg ist. nichtsdestrotrotz muss ich sagen dass diese geschichte spass macht und ich trotzdem eine reele chance sehe.
heute habe ich noch einen artikel über ein julius bär urteil gefunden. ob der saurier davon profitiert kann ich nicht sagen.


Bahnbrechendes Urteil gegen Julius Bär

Julius Bär in der Defensive. Weil der Börsenprospekt des Creativ Fonds nur unzureichend auf die Anlagerisiken hinwies, können Geschädigte jetzt auf Schadenersatz hoffen.

Was das Landgericht Frankfurt am 21. November verkündete, dürfte in der Fondsbranche für Aufsehen sorgen. Die Fondsgesellschaften müssen jetzt einen kritischeren Blick in die Börsenprospekte ihrer Fonds werfen. Die Julius Bär Kapitalanlage AG in Frankfurt wurde zu einer Zahlung von 3,52 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Der Grund: Den Richtern fehlte im Verkaufsprospekt ein klarer Hinweis auf das überdurchschnittliche Risiko des Aktienfonds. Das Geld wurde zu mehr als 70% in Start-ups des Neuen Marktes investiert, die nicht als Marktführer oder erfolgreich zu bezeichnen seien. Der Creativ Fonds war das von Fonds-Guru Kurt Ochner gemanagte Neuer-Markt-Flaggschiff von Julius Bär. Seit seinem Höchststand hatte der Fonds etwa 90% verloren.

"Mit diesem Urteil ist uns ein spektakulärer Erfolg gelungen", jubelt DSW-Landesgeschäftsführer Klaus Nieding, der den Musikproduzenten Jack White in seiner Klage gegen Julius Bär als Anwalt vertrat. Experten schätzen, dass dies erst der Anfang einer Klagewelle gegen die Fondsgesellschaften ist, weil zum ersten Mal die Mitschuld einer Fondsgesellschaft festgestellt wurde.

Brisant ist die Schadenersatzforderung von Jack White schon deshalb, weil White als Unternehmer mit den Risiken des Neuen Marktes bestens vertraut war.



Was die Fonds erwartet

1. Weitere Schadenersatzforderungen von Anlegern folgen. Experten rechnen, dass gegenüber 100 Aktienfonds nachträglich wegen mangelnder Risikohinweise geklagt werden könnte. 2. Notwendige Überprüfung und Korrektur der Risikoangaben. Dies könnte insbesondere kleine Fonds mit geringerem Anlagevolumen treffen. 3. Auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) und der Bundesverband der Investmentgesellschaft (BVI) sollten bei den untereinander abgestimmten Risikohinweisen umgehend auf das Urteil reagieren und besser abgestufte Formulierungen wählen.


Bereits am 20. Dezember stehen weitere Verkündigungstermine in Frankfurt an. "Etwa 100 Fondsanleger haben uns in dieser Sache ein Mandat erteilt. Die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf etwa 11 Millionen Euro", so Nieding. Viele haben das erstinstanzliche Urteil im Fall Jack White abgewartet. Grundsätzlich ist jeder Fondsanleger innerhalb von 3 Jahren nach Zeichnung des Fonds klageberechtigt. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob nicht auch eine kürzere Verjährungsfrist besteht.

Julius Bär will gegen das Urteil innerhalb eines Monats Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen und notfalls bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Für die Fondsprofis weist der Zulassungsprospekt keine Mängel auf. Weiterer Einwand von Julius Bär: In der allgemeinen Börseneuphorie des Jahres 2000 könne der Prospekt nicht allein als Entscheidungsgrundlage für diese Kapitalanlage herangezogen werden. Nieding sieht den Widerspruch von Bär gelassen. Im Prozess vorgelegte Vergleichsprospekte anderer Fondsanbieter zeigten klar, dass diese sehr viel konkreter auf die Risiken hingewiesen haben. Mit dem Abschluss des Revisionsverfahrens wird noch innerhalb des nächsten Jahres gerechnet. "Wir sind überzeugt, dass auch die nächsten Instanzen das Urteil so bestätigen werden", so Nieding.
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