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Alt 13-05-2004, 04:13   #5
Jay de Vee
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hi,

ich hoffe da irrt heise. ein rückwirkungsverbot ist im strafrecht soweit ich weiss europaweit obligatorisch. demnach dürfte auch die rückwirkende einführung von - nennen wir es mal "rechtfertigungsgründen"- bei körperverletzungen, nötigung etc. erst ab dem datum des gesetzeserlasses gelten. alle vorherigen taten wären nicht davon betroffen. aber wer weiss, was die italiener sich alles so hinbeugen ähhh biegen...

davon abgesehen, haben die barbaren nach 1700 jahren jetzt also doch die macht in italien an sich gerissen?!
manchmal kann man wohl doch froh sein, dass der vatikan einen gewissen einfluss auf die politik hat. da setze ich jetzt einfach mal auf ein machtwort hinter den kulissen.

jay
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Unsere Jugend ist heruntergekommen und zuchtlos.
Die jungen Leute hören nicht mehr auf ihre Eltern.
Das Ende der Welt ist nahe.
Keilschrift aus Ur um 2000 v. Chr.
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