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Alt 13-08-2006, 20:29   #6
simplify
letzter welterklärer
 
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wie sich nun rausgestellt hat, war die ganze durchsuchung illegal.
die frage bleibt, wer trägt die verantwortung für das illegale verhalten?
meiner meinung nach wäre das ein grund für den rücktritt von beckstein.

Zitat:
Haus von Söllner rechtswidrig durchsucht
Richter geben der Beschwerde des Musikers statt und stärken Meinungsfreiheit

WEISSBACH/TRAUNSTEIN (dpa/lby) - Die Hausdurchsuchungen bei dem Liedermacher Hans Söllner und seinem Musikverlag Trikont wegen des Vertriebs von T-Shirts, auf den neben dem US-Präsidenten George W. Bush und dem englischen Premier Tony Blair auch Hitler abgebildet war, waren rechtswidrig. Das Landgericht Traunstein hat mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Beschwerden Söllners und seines Verlegers gegen die Aktion stattgegeben.

Die gemeinsame Darstellung stelle im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg der Politiker Bush und Blair dem Aggressor Hitler gleich. Diese Aussage sei unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es in der Entscheidung (Az.: 2 Qs103 und 113/06).

Der 50 Jahre alte Liedermacher war am 13. Mai 2006 in dem T-Shirt, das Trikont im Internet zum Kauf anbot, bei dem Benefizkonzert für die Opfer des Einsturzes der Eishalle in Bad Reichenhall aufgetreten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Ermittlungsrichter in Traunstein wegen des Verdachts des Tragens von verfassungswidrigen Symbolen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss.

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein schloss sich im Beschwerdeverfahren der Auffassung von Söllners Anwalt Jürgen Arnold an, der Aufdruck auf den T-Shirts sei eine vom Grundgesetz gedeckte "gravierende Kritik" an den beiden Politikern (wir berichteten).

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei ihrem Dursuchungsantrag auf Paragraf 86 des Strafgesetzbuches berufen, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in diesem Fall der Kopf Hitlers verbietet. Schutzzweck dieses Gesetzes sei es, die Wiederbelebung des Nationalsozialismus zu verhindern, nicht jedoch, Meinungsfreiheit und Kritik zu unterbinden, urteilten die Richter. Arnold wertete die Entscheidung als "schwere Niederlage" der Strafverfolgungsbehörden in ihrem "Kleinkrieg gegen Hans Söllner", der ein engagierter Antifaschist sei.
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