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Alt 21-02-2005, 15:32   #47
vorstandsschreck
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Wortlaut der Pressemitteilung am 21.02.05 :

Beiersdorf schließt 2004 mit neuen Rekordwerten ab

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Beiersdorf AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004 aufgestellt. Trotz erheblicher Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Rückkauf eigener Aktien von etwa 11 Mio. € nach Steuern, erreichte der Jahresüberschuss des Konzerns den Rekordwert von 302 Mio. € (Vorjahr: 301 Mio. €). Das Ergebnis je Aktie stieg durch den Rückkauf eigener Aktien auf 3,88 € (Vorjahr: 3,50 €).

Das Betriebliche Ergebnis (EBIT) des Konzerns erreichte 483 Mio. € (Vorjahr: 455 Mio. €). Hierzu trug der Unternehmensbereich Consumer mit 433 Mio. € (Vorjahr: 420 Mio. €) und der Unternehmensbereich tesa mit 50 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) bei.

Der Konzernumsatz betrug 4.546 Mio. € (Vorjahr: 4.435 Mio. €). Hiervon erzielte der Unternehmensbereich Consumer 3.840 Mio. € (Vorjahr: 3.739 Mio. €) und der Unternehmensbereich tesa 706 Mio. € (Vorjahr: 696 Mio. €). Alle Vorjahresangaben wurden an die aktuelle Geschäftsstruktur angepasst (Überleitung siehe Anlage).

Erwartungsgemäß betrug der Jahresüberschuss der Beiersdorf AG (nach HGB) 290 Mio. € (Vorjahr: 332 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist zum überwiegenden Teil durch Sondereinflüsse im Finanzergebnis verursacht, die den Jahresüberschuss des Konzerns nicht beeinflussen.

Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat auf der Bilanzsitzung am 10. März 2005 den Jahres- und Konzernabschluss vorlegen. Der Hauptversammlung am 18. Mai 2005 soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn der Beiersdorf AG 2004 in Höhe von 145 Mio. € (Vorjahr: 166 Mio. €) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 121 Mio. € (Vorjahr: 121 Mio. €) und zur Einstellung in die Rücklagen in Höhe von 24 Mio. € zu verwenden. Dieses entspricht einer Dividende auf Vorjahreshöhe von 1,60 € pro dividendenberechtigter Aktie . Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht dividendenberechtigt sind.
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MfG.
Vorstandsschreck



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