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Alt 18-04-2016, 13:02   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Merkel, Erdogan und Paragraph 103

Nur mal kurz. Da hat meine Kanzlerin mit viel Aufsehen ein Strafverfahren gegen Böhmermann zugelassen und zwar nach Paragr. 103, wonach man ausländischen Staatsoberhäupter nicht beleidigen darf.

hier mal der Gesetzestext

https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

dort kann man ganz klar lesen, dass dieser Paragraph nur dann greift, wenn sich das ausländische Staatsoberhaupt zur Zeit der Beleidigung in Deutschland aufhält.
Dieser Paragraph findet also gar keine Anwendung denn der türkische Präsident war nicht in Deutschland.

Warum also macht die Merkel so eine Welle?
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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