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Alt 25-01-2005, 11:38   #3
cade
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Registriert seit: Sep 2002
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hier noch eine meldung zum letzten deal von littlefuse .
nur welche erwartung hat der verkäufer der stücke ?

Littelfuse Holding GmbH
Neuer Zollhof 2, 40221 Düsseldorf
Bekanntmachung
an die Aktionäre der
Heinrich Industrie AG
– ISIN DE0006118003 –
gemäß § 23 Absatz 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Littelfuse Holding GmbH hat am 8. Juni 2004 die Angebotsunterlage
über ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Heinrich Industrie AG,
Witten, veröffentlicht („Pflichtangebot”). Die Frist für die Annahme
des Pflichtangebots endete am 13. Juli 2004, 12:00 Uhr, Mitteleuropäische
Sommerzeit (MESZ). Das Ergebnis wurde am 17. Juli 2004
veröffentlicht.
Am 29. Oktober 2004 hat die Littelfuse Holding GmbH eine Vereinbarung
über den Erwerb von 202.000 Inhaberstückaktien der Heinrich Industrie AG
(ca. 10,1 % der Stimmrechte bzw. des Grundkapitals der Heinrich
Industrie AG) geschlossen („Kaufvertrag”). Als Kaufpreis sind Euro 24,00
je Inhaberstückaktie vereinbart. Sofern die Littelfuse Holding GmbH
im Zusammenhang mit der Durchführung eines Squeeze-Out i.S.d.
§§ 327a ff. AktG aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines
für die Littelfuse Holding GmbH rechtsverbindlichen Vergleiches an
die Minderheitsaktionäre der Heinrich Industrie AG als Gegenleistung
für die Übertragung ihrer Aktien an der Gesellschaft eine Barabfindung
je Aktie zu zahlen hat („Barabfindung”), die Euro 24,00 übersteigt, ist die
Littelfuse Holding GmbH verpflichtet, für jede aufgrund des Kaufvertrages
erworbene Aktie den niedrigeren der folgenden beiden Beträge zu
zahlen: (a) die Differenz zwischen der Barabfindung und Euro 24,00
oder (b) Euro 11,00 („Zahlungsverpflichtung”). Die Zahlungsverpflichtung
ist ausgeschlossen, wenn
● der Veräußerer weniger als 200.000 der unter dem Kaufvertrag
geschuldeten Inhaberstückaktien tatsächlich liefert,
● der Veräußerer, sein Rechtsnachfolger und/oder gegenwärtige oder
zukünftige Mitarbeiter oder Mitglieder von Geschäftsführungs- oder
Kontrollorganen des Veräußerers allein oder mit anderen Personen
oder als Beauftragter (i) ab dem 29. Oktober 2004 den Börsenpreis der
Aktien der Heinrich Industrie AG manipuliert, (ii) als Antragsteller
eines Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Squeeze-Out
der Minderheitsaktionäre der Heinrich Industrie AG die Höhe der
Barabfindung gerichtlich überprüfen lässt oder als Anfechtungskläger
die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses zur Durchführung
des Squeeze-Out anficht, oder (iii) in vergleichbarer Weise
zum Nachteil der Littelfuse Holding GmbH handelt.
Aktionäre der Heinrich Industrie AG, die das Pflichtangebot angenommen
haben, haben bei Eintritt der Zahlungsverpflichtung einen Anspruch
auf Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des o. g. Unterschiedsbetrages.
Die Littelfuse Holding GmbH wird den Eintritt der Zahlungsverpflichtung
in gleicher Weise wie die vorliegende Bekanntmachung
veröffentlichen.
Düsseldorf, den 3. November 2004 Littelfuse Holding GmbH
Die Geschäftsführung
__________________
viele grüsse

cade
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