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Alt 25-04-2005, 10:29   #78
Benjamin
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Bundeskabinett verabschiedet Verordnungen zum Energiewirtschaftsrecht: Wichtige Voraussetzung für Milliarden-Investitionen der Energieversorger

Datum: 13.4.2005


Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet. Die Verordnungen - vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - konkretisieren die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes, das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.

Sie schaffen die Grundlage für die Tätigkeit der Regulierungsbehörde, deren Name "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen", kurz "Bundesnetzagentur" sein wird.

Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts schafft stabile Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Energieversorger, die bis 2010 bis zu 20 Milliarden Euro investieren wollen.

Die Verordnungen gelten für alle Energieversorgungsnetze in Deutschland und berücksichtigen die strukturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten des deutschen Energiemarktes, wie zum Beispiel die Vielzahl der Netzbetreiber. Die normativen Vorgaben stellen einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte sicher und schaffen somit die Grundlagen für einen flächendeckenden, umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten.

Die Regulierungsbehörde wird zu einem starken Schiedsrichter für Streitigkeiten um den Netzzugang sowie die Netzentgelte. Die Verordnungen geben ihr umfassende Handlungsmöglichkeiten. So kann sie, soweit es für einen effizienten Netzzugang erforderlich ist, markteinheitliche Zugangsregelungen festlegen. Des Weiteren wird sie ermächtigt, die Informationen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben braucht, von den Netzbetreibern anzufordern.

Die Verordnungen im Einzelnen:

Die Netzzugangsverordnung Strom greift das bereits erfolgreich praktizierte Netzzugangsmodell auf und entwickelt dieses weiter. Sie regelt eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber. Zudem ermöglicht sie durch detaillierte Vorschriften einen reibungslosen und zügigen Wechsel von Kunden zu einem anderen Lieferanten.

Die Netzzugangsverordnung Gas enthält ein flexibles Entry-Exit-Modell. Bisher musste für jeden Transportvorgang ein bestimmter Transportpfad festgelegt werden. Dafür waren ein konkreter Einspeisepunkt und ein konkreter Ausspeisepunkt zu benennen. Das neue Netzzugangsmodell ist dagegen flexibel. Soweit dies netztechnisch möglich ist, kann nun unabhängig vom Einspeisepunkt jeder Gasverbraucher in Deutschland wettbewerblich mit Gas versorgt werden. Die Angabe eines Transportpfades ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Bei der Ausgestaltung des Entry-Exit-Modells im Einzelnen werden die deutschen gaswirtschaftlichen Strukturen und die netztechnischen Restriktionen angemessen berücksichtigt. Das Zugangsmodell wird ergänzt durch vielfältige Kooperationspflichten der Netzbetreiber, die sicherstellen sollen, dass der Netzzugang für die Transportkunden effizient erfolgt.

Die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas enthalten umfängliche Regelungen zur Bestimmung und Höhe der für den Netzzugang zu zahlenden Entgelte. Die Vorschriften geben den Netzbetreibern die erforderliche Rechtssicherheit, ermöglichen aber auch der Regulierungsbehörde, weitere Vorgaben zu machen, wenn dies erforderlich ist. Die Entgeltverordnungen gestalten auch das bereits im Energiewirtschaftsgesetz angelegte Vergleichsverfahren aus. Um zu gewährleisten, dass die Netzentgelte in Deutschland angemessen sind, werden in den Vergleich auch andere europäische Netzbetreiber einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltregelungen sind die Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber, die eine hohe Transparenz gewährleisten werden.

Die Verordnungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.
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