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Alt 22-07-2005, 22:08   #9
simplify
letzter welterklärer
 
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Zur Erinnerung: Real Madrid sowie fünf seiner Millionäre (u.a. Zidane und Beck-ham) hatten im März gegen verschiedene Bookies, darunter betandwin, wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, durch die Darstellung von Aufnahmen der Spieler im Internet geklagt. Die Geschichte, die den "Königlichen" nicht zur Ehre gerät, wurde von den Medien genüsslich aufgenommen. Am 8. Juli 2005 hat nun ein Pariser Gericht entschieden, dass es sich dabei nicht um Werbezwecke, sondern um Infos bezüglich eines sportlichen Ereignisses handelte. Also liege kein unerlaubter Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vor.

Und: Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen den an der Wiener Börse notierten Online-Wettanbieter betandwin wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels eingestellt. Die Ermittlungen seien wegen Paragraf 90, Absatz 1, der Strafprozessordnung eingestellt worden, begründete die Staatsanwaltschaft in der Benachrichtigung an den Verein. Dieser Passus besagt, dass die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Anzeige keinen Grund zur weiteren Verfolgung findet. Gerald Granig, Präsident des Vereins, kündigte an, dass man die Einstellung des Verfahrens "in dieser Form nicht widerstandslos hinnehmen" werde und derzeit die weitere Vorgehensweise prüfe. "Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien ist nach unserem Dafürhalten eigenartig, da auf Grund unserer Recherchen das Bundesministerium für Finanzen eine deckungsgleiche Rechtsmeinung in der Causa wie die unsere vertritt", so Granig.

Aus dem Börse Express vom 22. Juli 2005
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