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Alt 20-11-2006, 10:57   #63
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Rollender Verkehr muss Abstand halten

Möchte ein Autofahrer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, muss er ausreichend Abstand halten. Kommt es durch das Öffnen der Tür an einem stehenden Auto zu einem Unfall, kann auch das vorbeifahrende Fahrzeug zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Kammergericht Berlin entschied im vorliegenden Fall, dass das fahrende Auto zu dicht am parkenden vorbeigefahren sei und deshalb eine Mitschuld am Unfall trage (Az. 12 U 151/04). Im konkreten Fall war der Autofahrer auf einer Straße unterwegs, in der rechts Autos parkten und mittig eine Straßenbahn fuhr. Damit er nicht mit der Straßenbahn kollidierte, fuhr der Mann ziemlich weit rechts.

Als bei einem parkenden Auto die Fahrertür aufging, kam es zum Crash. Die Richter gaben dem Fahrer zwar recht, dass der Parkende zunächst in den Rückspiegel hätte schauen müssen. Doch weil der rückwärtige Verkehr nur unzureichend einsehbar war, habe der parkende Fahrer die Tür durchaus einen Spalt öffnen können. Die Ursache für den Unfall sei auch darin zu sehen, dass der Vorbeifahrende zu dicht an das parkende Auto herangefahren sei. 30 Zentimeter Seitenabstand, wie im vorliegenden Fall, genügten nicht, daher treffe den Fahrer eine Mitschuld.
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