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Alt 26-12-2006, 21:05   #65
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Vertragsunterschrift:

Wellenlinie kann ausreichen

Manchmal ähneln Unterschriften eher einer Wellenlinie oder einem Haken als einer korrekten Signatur, doch das macht nichts. Auch unleserliche Unterschriften unter Verträgen sind rechtsgültig, meint das Oberlandesgericht Köln (Az. 2234/05).

Mit der Unterschrift unter einem Vertragswerk werden nicht selten Geschäftsvorgänge mit weit reichenden Folgen besiegelt. Egal ob Immobiliengeschäft, Autokauf oder Darlehensvertrag - wichtig ist, dass die Identität des Unterzeichners zweifelsfrei erkennbar ist. Dies ist nach Ansicht der Kölner Richter bei Schlängel- oder Wellenlinien durchaus gegeben.

Denn die Identität – und darauf komme es bei Unterschriften an - sei auch bei solchen Signaturen nachweisbar. Vergleiche man die Linienführung auf beiden unterschriebenen Verträgen, die zur Beurteilung vorlagen, so sei klar, dass der Namenszug von ein und derselben Person stamme.
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