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Alt 05-01-2007, 11:10   #66
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Lebensversicherung:

Auszahlung von Sparzinsen teilweise steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat eine verbraucherfreundliche Entscheidung zu bereits länger bestehenden Kapitallebens- und Rentenversicherungen beschlossen. Danach sind vorzeitige Auszahlungen von Sparzinsen aus Verträgen vor 2005 auch dann steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag nach Ablauf von zwölf Jahren nicht beendet wird, sondern weiterläuft.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer 1982 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Nach 16 Jahren ließ er sich Zinsen in Höhe von über 16.000 Mark auszahlen, der Vertrag lief weiter. Die Fiskus forderte die Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs muss der Mann die Zinsen aber nicht mit dem Finanzamt teilen. Grund: Bei einem steuerbegünstigten Versicherungsvertrag, der vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, sowie einer Laufzeit über zwölf Jahre hinaus könne die Steuerfreiheit nicht davon abhängen, ob die Auszahlung auf einem Rückkauf der Police beruhe oder auf Überschüssen, die einem weiter bestehenden Vertrag entnommen wurden (BFH, Aktenzeichen: VIII R 87/03).
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