Lindner Holding KGaA: SdK-Anfechtungsklage auch in zweiter Instanz erfolgreich
Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der Lindner Holding KGaA gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Landshut in Bezug auf den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung vom Februar 2005 mit Urteil vom 27.11.2006 zurückgewiesen.
Das Landgericht Landshut hatte den Squeeze-out-Beschluss, welchen u.a. die SdK angefochten hatte, für nichtig erklärt.
In seiner Urteilsbegründung folgt das Oberlandesgericht der Vorinstanz und bestätigt somit die Ansicht der SdK, wonach das „Aktienleihgeschäft“, mit welchem der Großaktionär erst die 95%-Schwelle, die zum Squeeze out berechtigt, erreicht hat, als Umgehungstatbestand zu werten ist. Das Darlehensgeschäft war nach Ansicht des Gerichts so ausgestaltet, dass der Großaktionär nicht die notwendigen Inhaberrechte erworben hatte, die zu einem Squeeze out berechtigt hätten.
Das OLG hat die Revision gegen das Urteil zugelassen. Ob die Gesellschaft entsprechende Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist bisher offen.
München, 13. Dezember 2006
__________________
MfG.
Vorstandsschreck
"Spreche, wenn Du was zu sagen hast. Schweige, wenn Dir nichts einfällt"
Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
|