Im Juli schickte ein Polizist in Luzern einer ertappten Schwarzfahrerin eine Handykurzmitteilung, dass er mit ihr gerne Sex haben möchte und bot ihr auch an, die Gebühr für die Kontrolle übernehmen zu wollen.
Der Stadtpolizist bleibt strafrechtlich unbelangt, weil keine Beweise eines Amtsmissbrauches vorliegen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Polizist sich über seine Befehlsbefugnisse setzte oder dem Ganzen noch Nachdruck verlieh.
Der Polizist missachtete jedoch seine Dienstpflicht, weil er die Personendaten für eine private Absicht einsetzte. Das laufende Disziplinarverfahren könnte ihm einen Verweis oder gar die Kündigung einbringen.
Quelle:
www.20min.ch