Der Freund meiner Tochter hat beim Schrotthändler eine Getriebe fürs Auto für 300€ gekauft. Nach dem Einbau mußte er leider feststellen das es nicht funktioniert und er wollte es wieder zurückgeben. Leider weigert sich der Händler es zurückzunehmen.
Gibt es hier ein Rückgaberecht?
Original geschrieben von Vogtlandsiggi Der Freund meiner Tochter hat beim Schrotthändler eine Getriebe fürs Auto für 300€ gekauft. Nach dem Einbau mußte er leider feststellen das es nicht funktioniert und er wollte es wieder zurückgeben. Leider weigert sich der Händler es zurückzunehmen.
Gibt es hier ein Rückgaberecht?
Hallo Siggi,
zuerst einmal die wichtigste Frage: hat Der Freund Deiner Tochter einen Quittung / Rechnung> Beleg für den Kauf des Getriebe vom Schrotthändler erhalten???
wenn nein.....tja dann hat der Schrotthändler evtl. Glück gehabt aber auf jeden fall eine Steuerhinterziehung gemacht!!! ....über die man evtl. diskutieren könnte...
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Hintergrundmusik: http://www.luxfunkradio.com/hu/
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_________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
meine obige aussage gilt natürlich nur, wenn der schrotthändler das getriebe als gebrauchtes jedoch ausdrücklich funktionierendes ersatzteil mit entsprechenden beleg verkauft hat. sollte der freund deiner tochter das teil irgendwo auf dem schrottplatz rausgekramt haben, dann wirds schwer sein, dem händler an den karren zu fahren.
__________________ gruß
mr_ed
Kein Vermögen ist so groß, dass es sich nicht an der Börse verlieren ließe. (André Kostolany)