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Alt 10-07-2007, 17:28   #16
simplify
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dafür können sie aber den ganzen tag mit der eisenbahn spielen
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Alt 10-07-2007, 22:03   #17
Auf Wunsch gelöscht
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Alt 10-07-2007, 23:04   #18
romko
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Alt 20-12-2007, 21:32   #19
Benjamin
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Vom 7. Januar an wieder Streiks!
Ab dem 7. Januar soll ein nicht befristeter Ausstand im Nah-, Fern- und Güterverkehr die Führung der Deutschen Bahn zum Einlenken im Tarifstreit zwingen.

Wie können sich Fahrgäste über Behinderungen informieren?

Die Bahn hat in der Vergangenheit einen Notfahrplan für den Fern- und Regionalverkehr erstellt. Er ist im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuell zu finden oder über Handys mit WAP-Technologie unter mobile.bahn.de/ris abrufbar. Außerdem ist die kostenfreie Informations-Telefonnummer 08000-996633 geschaltet.

Ist die Bahn pünktlich - fällt sie aus?

Hier sind die Daten der Ankunfts- und Abfahrts-Anzeigen der Bahnhöfe http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn abrufbar. Verspätungen werden dort aufgelistet. Auf dem WAP-fähigen Handy gibt es außerdem Informationen unter mobile.bahn.de/ris.

Welche Züge sollen trotz des Streiks rollen?

Im Fernverkehr will die Bahn vor allem ICE-Züge, internationale Züge, Auto- und Nachtzüge fahren lassen. Dafür fallen etliche Intercity (IC) aus, viele Fernzüge fahren nur verkürzte Strecken. Im Regionalverkehr haben die Planer der Bahn möglichst jeden zweiten Zug fahren lassen wollen. Bei S-Bahnen sind teils stark ausgedünnte Taktzeiten zu erwarten.

Was passiert mit den Tickets?

Wer kurzfristig doch lieber aufs Auto umsteigen will, kann sein Ticket stets bis einen Tag vor Fahrtantritt kostenlos umtauschen, am Fahrttag kostet dies 15 Euro - es sei denn, auf der Verbindung wird tatsächlich gestreikt. Wer an einem Streiktag wegen Verspätungen oder Zugausfällen seine Reise nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, seine Fahrkarte zurückzugeben oder sich die Kosten erstatten zu lassen.
Bei Zeitkarten zahlt die Bahn den Fahrpreis anteilig für die Tage zurück, an denen in der Region, für die die Karte gilt, gestreikt wurde. Weitere Infos unter http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

Umstieg möglich?

Fällt ein Zug aus oder verpasst der Reisende wegen eines Streiks seinen Anschlusszug, kann er den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigeren Zug nutzen. In diesen Fällen wird bei Angeboten wie den Sparpreisen, dem Dauer-Spezial oder bei Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben.

Können Pendler auf andere Verkehrsmittel ausweichen?

U-Bahnen und Busse im örtlichen Nahverkehr werden nicht bestreikt, dürften aber deutlich voller als sonst sein. Der Verkehrsclub Deutschland empfiehlt zudem, Fahrgemeinschaften zu bilden. Zwischen vielen Städten fahren auch Fernbusse. In manchen Regionen können Reisende auf Regionalzüge privater Bahnunternehmen ausweichen.

Entschädigung?

Unterschiedliche Auffassungen gibt es beim Thema Entschädigung nach Maßgabe der Kundencharta der Deutschen Bahn. Dem Regelwerk zufolge stehen Kunden im Fernverkehr nämlich Entschädigungsleistungen zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Dazu gehören unter anderem Reisegutscheine im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, sollte ein Fernzug mit mehr als 60 Minuten Verspätung an seinem Ziel ankommen.

(Andere Quelle Weil die Bahn Streik als höhere Gewalt einstuft, haben Kunden laut Bahnsprecher Achim Stauß keinen Anspruch auf solche Leistungen, zu denen möglicherweise auch eine Taxifahrt oder eine Hotelunterbringung zählen würde, wenn es spät abends per Zug nicht weitergeht.

Das sieht die Schlichtungsstelle Mobilität, die Reisenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich ist, grundsätzlich anders: Schließlich habe die Bahn Einfluss auf den Gang der Verhandlungen und könne den Streik verhindern, erklärt Anke Lobmeyer von der Schlichtungsstelle. Sie rät Kunden, in jedem Fall auf die Charta hinzuweisen und eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Darf ich später zum Job kommen?

Arbeitnehmer sind im Falle eines Streiks bei der Bahn dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das sagt Robert Krusche, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Mainzer Kanzlei Hess Rechtsanwälte, auf Nachfrage von heute.de. "Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim Arbeitnehmer", stellt Krusche klar.
Er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um zur Arbeit zu kommen. Das bedeutet zum Beispiel, aufs Auto auszuweichen, mit dem Rad zu fahren oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Ist eine Verspätung nicht zu vermeiden, ist es besonders wichtig, Bescheid zu geben. Andernfalls droht nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins eine Abmahnung.

Sind Abmahnungen möglich?

Im Falle von Verspätungen droht dem Arbeitnehmer Ungemach. "Der Arbeitgeber kann den Lohn für die Dauer der Verspätung kürzen oder verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird", sagt Krusche. Sogar Abmahnungen seien möglich.

Regressansprüche?

Gegenüber der Bahn bestünden keine Regressansprüche, da es sich um einen rechtsmäßigen Streik handele.
Auch Selbstständige könnten keine Ansprüche geltend machen, wenn ihnen wegen ausgefallener Züge Aufträge entgingen. Auch Kosten für Ersatztransporte - wie etwa mit dem Taxi - müsse der Arbeitnehmer selber tragen.

Geändert von Benjamin (20-12-2007 um 21:41 Uhr)
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Alt 20-12-2007, 21:45   #20
Benjamin
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Donnerstag, 15. November 07
BAHNSTREIK
Es fahren mehr Züge als man glaubt

In Bayern rollt mindestens jeder zweite Zug und pünktlich fast jeder ICE. In München die S-Bahn gerade Mal im Stundentakt. "Bahnstreik total" heißt es in den Schlagzeilen. Aber es fahren mehr Züge, als man glaubt.

Das Land trifft gerade der größte Bahnstreik der Geschichte. Aber die Ersatzfahrpläne scheinen einigermaßen zu funktionieren. 500 Busse hat die Bahn bundesweit zusätzlich im Einsatz.

Wie schauts am Passauer Hauptbahnhof aus? Hier die Anzeigentafel. ICE und Fernzüge sind fast alle pünktlich. Die Regionalbahn nach Platling dagegen fällt schon mal aus.
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Bahnstreik: Zugfahren – entspannt wie nie
Trotz Streiks bleibt das Chaos an den NRW-Bahnhöfen aus – vier Erfahrungsberichte.
26.10.2007

Düsseldorf. Sie waren früher aufgestanden, hatten sich auf das Schlimmste eingestellt – und waren mehr als positiv überrascht. Vier Mitarbeiter unserer Zeitung kamen trotz Bahnstreiks pünktlich zur Arbeit – und entspannter als an normalen Tagen.

Stell’ dir vor, es ist Streik und keiner kommt zu spät. Ich bin viel zu früh am Bahnhof Goch, in Sorge, nicht rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Sie ist unbegründet: Der Zug, der nun ein statt zwei Mal stündlich fährt, kommt beinahe pünktlich. In meinem Waggon ist es recht leer. Viele haben die Straße den Schienen vorgezogen.

Die Stimmung ist entspannt, vom Streik wird gar nicht geredet. Erst, als in Düsseldorf meine Sitznachbarin ihren Koffer von der Ablage hievt und der Schaffner per Lautsprecher noch einen schönen Tag wünscht. „Früher haben sie uns noch eine schöne Weiterfahrt gewünscht“, sagt die Dame. „Das verkneifen sie sich heute.“ Man weiß schließlich nie. Ich verlasse den Zug und bin eine Stunde vor Dienstbeginn am Arbeitsplatz.
Ich hatte mich wegen des Streiks auf das Schlimmste eingestellt. Aber im Kölner Bahnhof war alles halb so schlimm. Reisende von Köln nach Düsseldorf kamen pünktlich an. Auch Pendler mit Nahverkehrsausweisen konnten die ICE Richtung Düsseldorf benutzen. Wer allerdings die Regionalbahnen benutzen musste, weil er beispielsweise nach Opladen wollte, hatte die schlechte Karte gezogen: Die Hälfte der Regionalbahnen fiel komplett aus.

Noch nie bin ich so entspannt in den neuen Arbeitstag hinein gefahren! Der Essener Hauptbahnhof, auf dem üblicherweise um diese Uhrzeit das Getümmel von frühen Pendlern, Auszubildenden und Schülern herrscht, liegt friedvoll still da. Ein einziger Regionalexpress, mit dem ich hätte in Richtung Düsseldorf fahren können, ist ausgefallen.

Aber ein freundlicher, bemerkenswert solidarisch gestimmter Bahnangestellter gibt mir den Ratschlag, gleich den EC nach Chur zu nehmen, was die heute ebenso warmherzige Lautsprecherstimme bestätigt: Mit Bahntickets des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis Köln im EC/IC. Da lässt man sich doch gerne im Speisewagen mit einem Cappuccino verwöhnen. Ein einziges Ungemach widerfährt mir auf der Reise – indes erst im Wagen der Düsseldorfer Rheinbahn: Der bleibt kurz vor dem Ziel minutenlang in einem Tunnel stecken.

Um kurz nach 9 Uhr sind die Bahnsteige in Wuppertal-Elberfeld so leer wie sonst kaum in den Schulferien. Die wenigen, die vereinzelt am Gleis 1 stehen, wirken entspannt. Auch, als per Lautsprecher durchgesagt wird, dass Züge nach Bonn und Dortmund ausfallen. Ein Streikfahrplan hängt nirgends, doch zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn geben Auskunft. „Düsseldorf? Der nächste Zug fährt um 9.26 Uhr, dann um 9.58 Uhr. Alles nach Plan also.

Die S-Bahnen Richtung Mönchengladbach fahren alle 30 statt 20 Minuten. Überpünktlich fährt der Regionalexpress ein. Kein Gedrängel um freie Plätze. Der Zug passiert Vohwinkel, Haan, Erkrath, Flingern – überall sind die Bahnsteige menschenleer. Anders als die Autobahn, die man aus dem Fenster heraus sieht und wo sich die Autos unendlich stauen. Um 10.22 Uhr und damit mehr als pünktlich erreicht der Zug sein Ziel. „Willkommen in Düsseldorf Hauptbahnhof.“ Nie war Zugfahren entspannter.

Geändert von Benjamin (20-12-2007 um 21:55 Uhr)
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Alt 25-12-2010, 10:24   #21
Benjamin
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Wenn zwar kein Streik, sondern Wetterbedingungen das genannte Ergebnis bedingen, gilt dies:

Für Bahnreisende gelten in der Regel die üblichen Fahrgastrechte. Das heißt, Fernreisende erhalten eine Erstattung erst ab einer Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten. Sie können dann 25 Prozent des Reisepreises geltend machen, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Was ist bei "höherer Gewalt" wie Schnee und Eis?

Im Regelfall wird eine Entschädigung bei "höherer Gewalt" - zu der auch Schnee und Eis zählen - nicht gezahlt. Die Bahn sagte tagesschau.de jedoch, dass sie sich bei gegenwärtiger Wetterlage kulant zeigen und von Fall zu Fall entscheiden wolle. Bahnreisenden wird deshalb empfohlen, bei Verspätungen Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Der Fahrgastverband Pro Bahn rät, in Streitfällen die Schlichtungsstelle SÖP einzuschalten - dies sei meistens erfolgreich.

Können Reisende kostenlos stornieren?

Normalerweise nicht. Aktuell zeigt sich die Deutsche Bahn aber kulant: Wer wegen des herrschenden Winterchaos auf die Reise verzichten will, kann für alle Fahrten bis einschließlich 27. Dezember Tickets und Reservierungen ohne die üblichen Gebühren zurückgeben, die Kosten werden voll erstattet. Dies gilt auch für zuggebundene Fahrten zum Sparpreis. Auch Umbuchungen sind derzeit kostenlos. Normalerweise kostet die Rückgabe eines bereits gekauften Bahntickets 15 Euro.
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Fahrgastrechtegesetz
Erstmals gesetzlicher Anspruch auf Erstattung


Das Fahrgastrechtegesetz räumt Bahnreisenden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichs- und Erstattungsleistungen ein. Bislang beruhten diese überwiegend auf Selbstverpflichtungen der Eisenbahn- und Nahverkehrsunternehmen.

Die Leistungen im Überblick:

- Ab einer Verspätung von 60 Minuten werden 25 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Allerdings gibt es bei der Erstattung eine Bagatellgrenze von vier Euro. Damit ist eine anteilige Rückzahlung erst ab einem Ticketpreis von 16 bzw. acht Euro möglich - je nach Verspätung.

- Im Nahverkehr dürfen Reisende ab sofort einen anderen - auch höherwertigen - Zug wählen, wenn bei dem ursprünglich gewählten eine Verspätung von mindestens 20 Minuten droht.

- Kann das Reiseziel nachts wegen Verspätung oder Zugausfall nicht mehr erreicht werden, haben Bahnfahrer Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro.

- Die Entschädigung kann formlos bei den beteiligten Bahnunternehmen und ein im Internet erhältliches Formular eingefordert werden. Sie wird bar oder per Gutschein geleistet, je nachdem, was der Fahrgast wünscht.

- Bei Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an eine von den Bahngesellschaften getragene Schlichtungsstelle zu wenden, die unabhängig kontrolliert wird.

Das Erstattungsformular: http://www.fahrgastrechte.info/Fahrg...ular.18.0.html

Die Schlichtungsstelle SÖP: http://www.soep-online.de/
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Fasanenstr. 81
10623 Berlin

Tel.: 030 644 99 33 - 0
Fax: 030 644 99 33 - 10
Mail: kontakt©soep-online.de

Die deutsche Rechtsgrundlage: http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/...esetzblatt.pdf

Die europäische Rechtsgrundlage: http://www.bmj.bund.de/files/-/3325/...astrechtet.pdf

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Wer zahlt für die Bergung von steckengebliebenen Autos?

Wer nicht mit Bus und Bahn, sondern dem eigenen Auto unterwegs ist, läuft Gefahr stecken zu bleiben. Vom Schnee eingeschlossene Autofahrer müssen für die Bergung nicht aufkommen. Für Rettungseinsätze etwa des Technischen Hilfswerks (THW) werden keine Rechnungen erstellt. Laut ADAC gilt dies als Katastropheneinsatz, ähnlich wie bei einem Hochwasser.

Anders ist die Lage, wenn ein Auto zum Beispiel in den Straßengraben rutscht. Dann springt in der Regel die Versicherung oder der Automobilclub ein.

Geändert von Benjamin (25-12-2010 um 10:57 Uhr)
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