Schwer abschätzbar sind laut Independent Research (IR) die Folgekosten
einer möglichen MobilCom-Insolvenz für France Telecom (FT). Der
Kooperationsvertrag zwischen France Telecom und MobilCom sei nicht
veröffentlicht worden. Ein Durchgriffsrecht der MobilCom-Gläubiger, deren
Kredite insgesamt sechs Mrd EUR betragen, auf das France-Telecom-Vermögen
scheine es aber nicht zu geben. Dennoch könnten der
MobilCom-Insolvenzverwalter und möglicherweise auch die MobilCom-Aktionäre
France Telecom wegen des vorgeblichen Bruchs des Kooperationsvertrags
verklagen. Der Schadensersatz könne sich zum Beispiel auf die entgangenen
Cash-Flows aus der verhinderten Nutzung der UMTS-Lizenzen beziehen.
Bei der Kündigung des Kooperationsvertrags durch France Telecom habe der
Aktienkurs von MobilCom um die 20 EUR betragen, sollte France Telecom den
außenstehenden Aktionären den Wert ihrer Aktien ersetzen müssen, die dann
auf Null gefallen sind, so ergäbe sich eine Summe von knapp einer Mrd EUR,
so IR. Angesichts der hohen Schulden von MobilCom und der sich
verschlechternden Aussichten im UMTS-Geschäft sei es fraglich, ob sich eine
Forsetzung des MobilCom-Geschäfts - selbst bei hohen Prozessriksiken -
lohne. +++ Claus-Detlef Großmann
vwd/11.9.2002/cg/ll
hast schon recht nok