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Alt 24-06-2007, 09:09   #1
Benjamin
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Kernpunkte des geplanten neuen EU-Grundlagenvertrags

Vertragsgrundlage:
Durch einen rechtlich komplexen Änderungsvertrag wird die EU auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die Änderungen sollen den Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2000 an die Bedürfnisse der vergrößerten Union anpassen. Der Plan einer umfassenden, für die Bürger verständlichen europäischen Verfassung wurde wegen der Sorge mehrerer Staaten vor einer zu großen Rolle der EU komplett aufgegeben.

Institutionelle Reformen:
Die meisten Teile der Reform sollen bis zur Europawahl im Jahr 2009 gültig werden. Dazu gehören die Erweiterung der Themen, die in der EU nicht per Konsens, sondern durch Mehrheit entschieden werden. Auch werden die Zuständigkeiten zwischen EU und Nationalstaaten stärker abgegrenzt (Subsidiaritätsprinzip). Dazu wird ein Verfahren verankert, durch das Bedenken nationaler Parlamente gegen Vorschläge der EU-Kommission stärker berücksichtigt werden sollen. Ein auf 36 Monate gewählter Ratspräsident soll Europa kontinuierlicher führen als sechsmonatigen Präsidentschaften.

Außenpolitischer Vertreter:
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten der EU beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Aus Sorge Großbritanniens vor einem zu großen Gewicht heißt das Amt aber nicht EU-Außenminister, sondern weiterhin "Hoher Vertreter".

Polen und das Stimmengewicht:
Als Kompromiss tritt das neue Stimmengewicht der EU-Staaten erst ab dem Jahr 2014 in Kraft, nach der übernächsten Europawahl. Grundsätzlich ist für einen Beschluss die Zustimmung von mindestens 55 Prozent der Staaten nötig, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten müssen. Bis dahin gelten die für Polen günstigeren Regeln des Nizza-Vertrags. Auf Wunsch eines Staates können diese sogar bis 2017 Anwendung finden. Direkte Auswirkungen werden aber nicht erwartet. Gegenüber früheren Plänen wurde auch die Schwelle erhöht, die zur Blockade einer Entscheidung nötig ist - von vier auf fünf Staaten.


Großbritannien und die Grundrechte-Charta:
Auf Druck der Regierung in London wird die Charta der EU-Grundrechte formal nicht Teil des neuen Vertrags. Ein Querverweis im Text macht aber klar, dass sie rechtsverbindlich ist, worauf eine Reihe von Mitgliedsstaaten bestanden. In langen Zusatzaussagen zum Vertrag wird wiederum klargestellt, dass sie für britische Rechtsentscheidungen nicht anwendbar ist. Großbritannien erreichte auch Klarstellungen zum Verhältnis nationaler und europäischer Außenpolitik und bei Regelungen zur Innenpolitik.

Wettbewerb:
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy wandte sich gegen eine Festschreibung des "freien und unverfälschten Wettbewerbs" als Ziel der EU. Er setzte sich durch, doch werden dadurch keine praktischen Auswirkungen erwartet, da der freie Wettbewerb an anderen Stellen im Text verankert wird. In Frankreich gibt es Sorgen, der EU-Vertrag könne einer ungeregelten Globalisierung Tür und Tor öffnen.

Verfahren:
Nach der politischen Festlegung soll der neue Vertrag durch eine "Regierungskonferenz" zunächst von Experten und später von den Regierungschefs endgültig besiegelt werden. Dies soll im Herbst unter portugiesischer Präsidentschaft geschehen. Dann folgt der Ratifizierungsprozess, der rechtzeitig zur Wahl des Europaparlaments 2009 abgeschlossen werden soll. In welchen Ländern dies per Referendum geregelt werden soll, entscheiden die Länder nach eigenen Maßgaben. Im Jahr 2005 war der Verfassungsentwurf in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Die danach einsetzende Phase der Revision des Entwurfs soll mit dem Gipfel beendet sein.

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Alt 24-06-2007, 09:19   #2
Benjamin
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Vertrag statt Verfassung
Mit diesem so genannten Änderungsvertrag, der aus zwei Teilen besteht, sollen die Regelungen des Vertrags von Nizza aus dem Jahr 2000 reformiert werden. Der neue Vertrag ist viel dünner als der alte Verfassungstext, aber für einen Laien kaum noch zu verstehen. „Die Verfassung war ein einfach verständlicher Vertrag, jetzt haben wir einen vereinfachten Vertrag, der sehr kompliziert ist“, sagte Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker. Nach der Ablehnung durch Franzosen und Niederländer und der Skepsis in Großbritannien wurden alles aus dem alten Verfassungstext herausgestrichen, das den Eindruck eines europäischen Superstaats erwecken konnte: Hymne, Flagge und Grundrechtecharta. Dennoch dürfen Beethovens Hymne weiter gespielt und die blauen Flaggen mit den zwölf goldenen Sternen weiter gehisst werden.

Mehrheitsentscheidungen
Die ist die wichtigste Neuerung im neuen Vertrag. Sie hat weit reichende Konsequenzen: Blockaden werden bei Abstimmungen schwieriger und Entscheidungen können schneller getroffen werden. Bisher wurden Abstimmungen unter den Mitgliedstaaten dadurch erschwert, dass sie in vielen Bereichen einstimmig gefällt werden müssen. Nach den neuen Regeln ist künftig bei den meisten Entscheidungen – in genau 181 möglichen Fällen statt bisher 137 – eine qualifizierte Mehrheit nötig. Dies gilt vor allem für Entscheidungen zur Justiz-und Polizeizusammenarbeit. In diesem Bereich bekommt die EU jetzt mehr Gewicht. Dies soll helfen, Terrorismus, illegale Immigration und internationale Kriminalität besser bekämpfen zu können. In 70 Bereichen, wie Steuern, soziale Sicherheit, EU-Haushalt und Außenpolitik, besteht aber weiterhin Einstimmigkeit – ein Land kann in diesem Fall mit seinem Veto EU-Beschlüsse weiterhin blockieren.

Doppelte Mehrheit:
Grundsätzlich ist künftig für eine qualifizierte Mehrheit die Zustimmung von mindestens 55 Staatennötig, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen müssen (‚doppelte Mehrheit’). Neben der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen ist dies ein weiterer Meilenstein: Entscheidungen werden gerechter, weil die Einwohnerzahl bei den Stimmrechten eines Landes stärker berücksichtigt wird als unter dem Nizza-Vertrag. Beispiel: Bisher hat Deutschland 8,4 Prozent der EU-Stimmen und Polen 7,8 Prozent, obwohl Deutschland mehr als doppelt so groß ist. Nach dem neuen Vertrag erhält Deutschland 17,2 und Polen 8,0 Prozent der Stimmrechte. Die bevölkerungsreichen Länder werden dadurch begünstigt.

Polens Erfolg
Die polnische Regierung wollte die Aufwertung der großen Staaten bei Abstimmungen nicht akzeptieren, ließ die Verhandlungen beinahe scheitern. Neuer Kompromiss: Die intransparente und für Polen günstigere Stimmengewichtung des Nizza-Vertrags („dreifache Mehrheit“) gilt bis 2014 weiter und kann auf Wunsch eines Landes sogar bis März 2017 verlängert werden. Zudem wurde die Schwelle erhöht, die zur Blockade einer Entscheidung nötig ist – von vier auf fünf Länder. Die praktischen Auswirkungen sind allerdings gering: Die EU-Geschichte zeigt, dass sich die großen Länder bisher niemals einheitlich gegen kleine und mittlere Staaten verbündet haben. Warschau hofft aber, sich bei Verordnungen über die Verteilung von Strukturfonds-Geldern bis 2017 doch noch Vorteile sichern zu können.

Großbritanniens Erfolg
Auf Druck Londons wird die Grundrechtecharta, ein Kernstück des Verfassungstextes, formal nicht Teil des neuen Vertrags. Ein Querverweis macht aber deutlich, dass sie künftig rechtsverbindlich ist. In Zusatzartikeln wird klar gestellt, dass die Grundrechtecharta für britisches Recht nicht anwendbar ist. London fürchtete vor allem, beim Arbeitsrecht an Einfluss zu verlieren. Außerdem kann London – wie andere Staaten auch – bei der Justiz-und Poliziezusammenarbeit aus EU-Beschlüssen aussteigen (‚opt-out’).

Mehr Macht für Parlamente
Wenn ein Drittel der nationalen Parlamente der Meinung ist, ein Gesetzesplan der EU-Kommission verstoße gegen die Entscheidungsbefugnisse der Länder, muss die Kommission den Vorschlag überdenken, ändern oder fallen lassen. Ändert sie nichts, muss sie das ausführlich begründen.

Neuer Chefdiplomat
Er hat viel mehr Rechte als bisher Javier Solana, er heißt aber weiterhin „Hoher Vertreter“ und nicht „EU-Außenminister“. Der neue Chefdiplomat ist zugleich Vizechef der EU-Kommission, er leitet die Sitzungen der EU-Außenminister, er hat Initiativrecht und leitet den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst.

Weitere Änderungen
Die Zahl der EU-Kommissare wird 2014 von derzeit 27 auf 15 verkleinert. Mehr Einfluss für das Parlament bei Gesetzen und Finanzen. Die Arbeit der Mitgliedstaaten wird von einem neuen Präsidenten des Europäischen Rates koordiniert, der kein Regierungsamt mehr inne hat. Der neue „Mr. Europa“ wird für zweieinhalb Jahre gewählt, bisher wechselte der Vorsitz alle sechs Monate. Zudem erhalten Bürger mehr Mitspracherechte: Wenn eine Million Menschen per Unterschrift ein Gesetz verlangen, muss die EU-Kommission tätig werden – ein Klacks im Zeitalter des Internet.

Neue EU-Beitritte möglich
Die Einigung auf den neuen Vertrag macht den Weg frei für eine EU-Erweiterung. Die Staaten des Westbalkans haben die feste Zusage, der Union beitreten zu können.

Zeitplan
80 Prozent der Arbeit sind getan, eine so genannte Regierungskonferenz soll in vielen Sitzungen bis zum Jahresende über Details verhandeln. Anschließend stimmen die nationalen Parlamente ab, nur in Irland ist ein Referendum nötig . Zum Frühjahr 2009 wird der neue Vertrag in Kraft treten.

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Alt 24-06-2007, 09:35   #3
Benjamin
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Das Ergebnis für Polen:
Die Stimmverteilung von Nizza bleibt bis 2014 bestehen. Außerdem können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen bis 2017 noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen und zusammen mit anderen den Aufschub einer unliebsamen Entscheidung fordern, selbst wenn sie keine Sperrminorität haben. Erst dann tritt das Prinzip der Doppelten Mehrheit in Kraft, das im Verfassungsvertrag vorgesehen war. Polen kann damit faktisch noch zehn Jahre seinen bisherigen Einfluss wahren.

Das Mandat des EU-Gipfels
... legt den Rahmen für die jetzt folgende EU-Regierungskonferenz fest, die die neuen EU-Grundlagenverträge im Detail ausformulieren soll. Diese neuen Grundlagenverträge sollen ab 2009 gelten (rechtzeitig zur Europawahl) - und die EU-Verfassung ersetzen, die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Im Detail soll die EU dabei in folgenden Punkten reformiert werden:


Das neue Abstimmungssystem
Bei EU-Abstimmungen soll künftig die neue "doppelte Mehrheit" gelten. Dies wird aber nicht schon 2009 eingeführt , sondern auf polnischen Druck erst ab 2014. Außerdem können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen bis 2017 noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen und zusammen mit anderen den Aufschub einer unliebsamen Entscheidung fordern, selbst wenn sie keine Sperrminorität haben ("Kompromiss von Ioannina"). Auch dies ist ein Zugeständnis an Polen, das damit seinen bisherigen Einfluss in der EU faktisch noch zehn Jahre lang wahren kann. Unter dem System der "doppelten Mehrheit" versteht man, dass die Stimmen der EU-Staaten nicht mehr wie bisher "gewichtet" werden. Stattdessen gilt ein Beschluss in der EU künftig als angenommen, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen und diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Der neue EU-Präsident
Der Europäische Rat (womit die EU-Gipfel und die Gesamtleitung der EU gemeint sind) soll für jeweils zweieinhalb Jahre von einem dafür bestimmten Präsidenten geleitet werden. Die Präsidentschaft des normalen Ministerrates rotiert dagegen weiter wie bisher alle sechs Monate zwischen den EU-Staaten.

Das Europa der zwei Geschwindigkeiten
Staaten wie Großbritannien können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit in Fragen der Justiz- und Polizeizusammenarbeit aussteigen. Auch in der Sozialpolitik können Staaten aus der gemeinsamen Politik ausscheren. Wenn innerhalb von vier Monaten keine Einigung erreicht wird, können jene Staaten, die das wollen, vorangehen – Experten sprechen dann vom "Europa der zwei Geschwindigkeiten".

Die Außen- und Sicherheitspolitik
... soll "Gegenstand besonderer Verfahrensweisen" sein. Das heißt: Dieser Bereich wird nach wie vor anders geregelt als die übrige EU-Arbeit. EU-Kommission und Europaparlament bekommen keine erweiterten Zuständigkeiten in der Außenpolitik. Der Außenminister der EU, der im Einvernehmen mit den Regierungen arbeitet, heißt auf Wunsch der Briten offiziell "Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er ist auch Vizepräsident der EU-Kommission. Der große Vorteil dieser Regelung: Bisher ist für EU-Außenpolitik sowohl die Kommission als auch der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs zuständig – diese Doppelstruktur wird nun beseitigt. Der neue Chefdiplomat erhält außerdem einen eigenen Machtapparat: Die EU baut einen eigenen diplomatischen Dienst auf.

Weniger EU-Kommissare
Die EU-Bürokratie schrumpft. Die Zahl der EU-Kommissare wird von derzeit 27 auf 15 im Jahr 2014 reduziert. Bisher ist jeder EU-Staat immer mit einem Kommissar vertreten - das ist dann nicht mehr der Fall, künftig wird ausgewählt.

Mehr Rechte für die Parlamente
Binnen acht Wochen können nationale Parlamente gegen geplante EU-Gesetze Einspruch erheben, falls sie meinen, dass sie die nationale Zuständigkeit verletzen. Das Europaparlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Rat der EU-Staats- und Regierungschefs über den EU-Haushalt.

EU-Bei- und Austritt neu geregelt
Erstmals erlaubt der EU-Vertrag offiziell den freiwilligen Austritt eines Staates - inoffiziell war dies schon bisher möglich (Beispiel Grönland). Beitrittswillige Staaten müssen die Werte der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.

Charta der EU-Grundrechte
Die Grundrechte-Charta ist nicht mehr Teil der eigentlichen EU-Verträge. Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso bindend erklärt wie der Vertrags selbst - allerdings wird Großbritannien ausgenommen, das keine Verfassung hat und deshalb fürchtete, durch die europäische Grundrechte-Charta eine Verfassung von außen aufgezwungen zu bekommen.

Keine Fahne, keine Hymne, keine Verfassung, keine Gesetze:
Die in der EU-Verfassung einst vorgesehenen Symbole der EU - Fahne und Hymne – sollen in den jetzt geplanten Verträgen nicht mehr auftauchen. Sie werden aber faktisch beibehalten. Das Wort "Verfassung" ist ebenfalls gestrichen, es ist nur von neuen EU-Grundlagenverträgen die Rede. Auch "Gesetze" erlässt die EU künftig nicht, sondern weiter nur sogenannte Richtlinien und Verordnungen.

Geändert von Benjamin (24-06-2007 um 10:21 Uhr)
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Alt 24-06-2007, 09:43   #4
Benjamin
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June 24, 2007
Treaty questions and answers


What was agreed yesterday in Brussels?
A “reform” treaty, aimed at changing the European Union, partly to cope with its larger membership of 27 countries. Following yesterday’s deal there will now be a six-month intergovernmental conference to dot the i’s and cross the t’s. The treaty will be signed (by Gordon Brown) in December, and take effect in mid2009.

Is it an EU constitution?
Not in name. All references to the constitution were dropped following the original constitution’s rejection by French and Dutch voters two years ago. But experts say it is a constitution in all but name, with most of the original proposals kept.

What will the new EU president do?
If the treaty goes through there will be an EU president, voted for by national leaders. The idea is to stop the rotation of the EU presidency between member countries every six months. There will also be an EU foreign minister, or “high representative”, and an EU diplomatic service.

Could Tony Blair become EU president?
Unlikely, though France’s Nicolas Sarkozy has floated the idea. The job sounds grander than it is, and even a Brussels salary won’t be enough to pay the Blair mortgage.

What about the foreign minister?
Critics see the “high representative” and EU diplomatic service as the thin end of a wedge that will eventually lead to a common EU foreign policy. The new treaty provides for progress towards a common defence policy too.

Does the treaty involve a transfer of powers from Britain to Europe?
Yes, and Margaret Beckett, the foreign secretary, admitted as much yesterday. Open Europe, the think tank, says that Britain will lose the power to veto, or stop, action by Europe in nearly 70 areas.

What kind of areas?
They range from big policy areas such as public health, energy policy and transport, through science and space policy, to specifics such as employment law for the self-employed. The loss of veto in energy policy could mean that Britain is forced to introduce certain energy-saving technologies against our will. Sport will become subject to majority voting, raising fears that England’s Premier League could face caps on wages and transfer fees.


Tony Blair talked about his “red lines”. What were they?
The prime minister secured an opt-out from the charter of fundamental rights and maintained national control over justice and home affairs, his two most important red lines. But experts say there was never a serious threat these would be breached. Blair, after urging from Brown, also secured a legal obligation that competition would be pursued within the EU, though Sarkozy succeeded in removing this from the preamble to the new treaty.

What were the Poles upset about?
A new voting system, which reduces their voting rights, and which goes back on an agreement made seven years ago in Nice. But the Poles rolled over, though the system, originally intended to take effect in 2014, will now be phased in by 2017.

Will there be a UK referendum on this treaty?
Not if Gordon Brown has anything to do with it.

Did anything else happen at the meeting?
Cyprus and Malta were accepted for membership of the euro from next January.



NACH DEM GIPFEL - SO GEHT ES WEITER

Erst die Regierungskonferenz ...

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich geeinigt - jetzt wird zunächst eine Regierungskonferenz einberufen. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine kurze Tagung, sondern um einen monatelangen Abstimmungsprozess. Beim letzten Mal benötigten die Vertreter der Mitgliedstaaten knapp neun Monate, von Oktober 2003 bis Juni 2004. Diesmal dürfte es schneller gehen.

Vor einer Regierungskonferenz sind noch das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank anzuhören. "Zur Eröffnung einer Regierungskonferenz bedarf es nach Artikel 48 der Verträge der Zustimmung des Europäischen Parlaments", betont dessen Präsident Hans-Gert Pöttering (CDU). Im EU-Vertrag selbst ist allerdings nur von einer "Anhörung" des Parlaments die Rede. In jedem Fall wird eine neue Verfassung wohl nicht ausgerechnet am EU-Parlament scheitern.


... dann die Ratifizierung
Wenn sich die Regierungskonferenz geeinigt hat, was bis Ende des Jahres geschehen sein soll, sind wieder die Mitgliedstaaten an der Reihe. Sie müssen das Ergebnis ratifizieren – und zwar alle. Genau hieran ist die EU-Verfassung gescheitert: In Frankreich und den Niederlanden wurde sie 200t abgelehnt. Eine Gewähr dafür, dass es beim nächsten Mal besser läuft, gibt es nicht. Die Ratifizierung hat in den Mitgliedstaaten "gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben" zu erfolgen: in der Regel entweder durch eine Volksabstimmung oder durch einen Beschluss des Parlaments.

In Deutschland ist ein Referendum nicht vorgesehen; in Irland und Dänemark hingegen ist es vorgeschrieben. In vielen weiteren Staaten sind Volksabstimmungen möglich, binden jedoch nicht unbedingt das Parlament. Der Zeitplan jetzt sieht vor, dass alle Staaten die EU-Reform so schnell ratifizieren, dass sie ab 2009 in Kraft treten kann - also pünktlich zur Europawahl.

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Alt 24-06-2007, 09:51   #5
Benjamin
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SPIEGEL ONLINE - 23. Juni 2007

KOMMENTAR
Neuer Schwung ist bitter nötig für Europa


Von Hans-Jürgen Schlamp, Brüssel

Auf dem Brüsseler Gipfel hat sich Europa in seiner ganzen Zerrissenheit offenbart: Mit Finten, Drohungen und peinlichem Geschacher wurden nationale Egoismen ins Spiel gebracht und durchgesetzt. Trotzdem kann das Ergebnis die EU weiterbringen.

...

http://www.spiegel.de/politik/debatt...-a-490274.html

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Alt 24-06-2007, 10:54   #6
Benjamin
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...im Vertrag von Nizza besonders begünstigten Staaten Spanien und Polen....
Vertrag von Nizza: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Nizza
############
DIE ORGANISATIONSSTRUKTUREN
Europäische Union


Die Europäische Union wurde mit dem Vertrag von Maastricht von 1993 geschaffen. Nach dem Vertrag stellt sie "eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar". Sie stützt sich auf drei Säulen:

Die erste Säule
umfasst den "traditionellen" Gemeinschaftsbereich (gemeinsame Agrarpolitik, Verkehr, Binnenmarkt usw.).

Die zweite Säule bildet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und

die dritte Säule ist die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Die zweite und dritte Säule unterscheiden sich von der ersten durch die für sie geltenden Regeln.

###########

Stand: 11.08.2005, Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...heidungen.html

Gesetzgebungsverfahren in der EU

Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren in der EU müssen sowohl den Anforderungen an effiziente Verfahren als auch an eine demokratische Legitimation und Kontrolle genügen. Die besondere Schwierigkeit besteht ferner darin, dass Einfluss und Interessen großer, mittlerer und kleiner Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden müssen. Das Erfordernis, Entscheidungen einstimmig zu treffen, genügt diesen Anforderungen nicht und kann nur in wenigen Ausnahmefälllen angewendet werden, wenn die Handlungsfähigkeit gewahrt werden soll. Daher wurden immer mehr Beschlüsse, für die in der Vergangenheit das Einstimmigkeitserfordernis galt, in die qualifizierte Mehrheit überführt.

Das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Gemeinschaft weist gegenüber den nationalen Verfahren eine Reihe von Besonderheiten auf. Die Kommission als Hüterin des Gemeinschaftsinteresses verfügt über ein Initiativrecht für alle Gesetzgebungsvorschläge, die nur zu Richtlinien und Verordnungen werden, wenn die erforderlichen Mehrheiten in Rat und Europäischem Parlament gegeben sind. Die qualifizierte Mehrheit ist heute der Regelfall, das Erfordernis der Einstimmigkeit die Ausnahme. Besondere Regeln gelten für Entscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, sog. 2. Säule ) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit (sog. 3. Säule ). Hier sind u. a. das Initiativrecht der Kommission, die Mitwirkung des Europäischen Parlaments und die Kontrolle durch den EuGH eingeschränkt.


Einstimmigkeit und qualifizierte Mehrheit im Rat der EU

In besonders wichtigen Fragen, wie bei Vertragsänderungen oder Entscheidungen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, ist im Rat ein einstimmiger Beschluss vorgesehen, so dass Beschlüsse auch am Widerstand eines einzigen Mitgliedstaates scheitern können.

In der EG fasst der Rat heute schon Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit. Dabei hat jedes Mitglied in Anlehnung an seine Größe eine bestimmte Anzahl von Stimmen (z. B. Deutschland 29, Belgien 12 und Estland 4). Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 der insgesamt 321 Stimmen erforderlich. Beschlüsse auf Vorschlag der Kommission kommen zustande, wenn sie die qualifizierte Mehrheit der Stimmen und die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Rates auf sich vereinigen. Andere Beschlüsse erfordern neben der qualifizierten Mehrheit der Stimmen die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates. In beiden Fällen wird auf Antrag eines Mitglieds des Rates überprüft, ob die Mitgliedstaaten, die die qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Wenn diese Bedingung dann nicht erfüllt ist, kommt der betreffende Beschluss nicht zustande.


Anhörung und Mitentscheidung des Europäischen Parlaments

Heute teilen sich das Parlament und der Rat die Gesetzgebungsgewalt in den meisten Fällen. Wird ein Rechtsakt nach dem Verfahren der Mitentscheidung gemäß Art. 251 EG-Vertrag erlassen, kann das Parlament Änderungsvorschläge machen und, wenn der Rat diese Änderungen nicht billigt, ein Vermittlungsverfahren erzwingen, in dem sich die beiden Organe einigen müssen, wenn der Rechtsakt zustande kommen soll. Durch das Mitentscheidungsverfahren hat das direkt gewählte Parlament größeren Einfluss auf die Rechtssetzung erhalten, womit seiner Bedeutung und der demokratischen Legitimation europäischer Rechtsakte besser Rechnung getragen wird.

##############################

Die Europäische Energiepolitik: http://www.europa-digital.de/dschung...lfeld/energie/

Ich habe einmal mit einer Google-Suche versucht herauszufinden, ob bzw. inwieweit im Bereich Energiepolitik nun einstimmig oder mehrheitlich entschieden wird bzw. zukünftig entschieden werden kann.
Fazit: Das ist für Laien fast nicht "schnell und einfach" herauszubekommen. Gräuslich kompliziert.


Geändert von Benjamin (24-06-2007 um 11:42 Uhr)
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