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Alt 26-02-2004, 20:41   #46
cade
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26.02.2004
W.E.T. hochgradig spekulativ
Nebenwerte Insider

Die Analysten von GSC Research berichten im Börsenbrief " Nebenwerte Insider" , dass ein Neueinstieg in die Aktie von W.E.T. (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) nicht zu empfehlen ist, da ein Neu-Engagement hochgradig spekulativ ist.

Wie dem gestrigen Bundesanzeiger zu entnehmen gewesen sei, hätten insgesamt 20 Aktionäre Klage gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung am 27./28.11.2003 erhoben. Auch die Analysten von GSC Research waren damals vor Ort und vertraten zahlreiche Leser des " Nebenwerte Insider" , um gegen die Beschlüsse zu stimmen und Widerspruch zu Protokoll zu geben, damit die Anleger Anspruch auf die angebotene Abfindung und die Chance auf eine saftige Nachbesserung erhalten.

Insgesamt vertraten die Mitarbeiter von GSC Research 62.516 Stimmen auf der Hauptversammlung - das sind knapp 2% des Grundkapitals von W.E.T. und beinahe 12% aller auf der HV vertretenen Streubesitz-Anteile. Die meisten Vertreter des übrigen Streubesitzes dürften die Analysten ebenfalls als " gute Bekannte" bezeichnen, die genau wie die Anleger die enorme Nachbesserungs-Chance erkannt hätten und davon profitieren wollten.

Nicht wirklich überraschend war für die Analysten von GSC Research daher die Meldung, dass eine ganze Anzahl von Klagen gegen die Hauptversammlung eingereicht wurde. Wie der Vertreter einer mit ebenfalls deutlich 5-stelliger Aktienzahl engagierten Bank verraten habe, werde hinter den Kulissen bereits emsig über eine Einigung verhandelt, bei der " mindestens eine 7 vorne stehen" solle.

Für die Kleinaktionäre und HgCapital gehe es um richtig Geld: Aktuell sind die von den Analysten von GSC Reseasrch vertretenen Aktien beim Börsenkurs von 66 Euro über 4,1 Mio. Euro wert. Mit der gebotenen Abfindung von lediglich 54,47 Euro je Aktie wollte HgCapital den Analysten dagegen mit schlappen 3,4 Mio. Euro abspeisen. Schon jetzt habe es sich also gelohnt, dass man seine Aktien nicht einfach verkauft, sondern durch die Analysten die Chance auf eine höhere Nachbesserung gewahrt habe.

Auf Basis der Untergrenze der von den Analysten von GSC Research als fair ermittelten Spanne von 96 bis 102 Euro müsste HgCapital immerhin 6 Mio. Euro zahlen. Kommt es tatsächlich zu einem solchen Ergebnis, haben die von GSC Research Mitarbeitern vertretenen Aktionäre insgesamt rund 2,6 Mio. Euro verdient.

Noch sei es aber nicht so weit - eine Einigung binnen der nächsten Tage halte man für unwahrscheinlich. Allerdings habe die W.E.T.-Aktie zuletzt schon gewaltig angezogen, was daran liegen könnte, dass HgCapital im Fall einer Einigung mit den Klägern bei mehr als 95% Anteil die verbliebenen Kleinaktionäre bequem durch einen Squeeze-Out loswerden könnte. Dazu brauche es aber sicherlich noch einige Stücke - und die müssetn über die Börse zunehmend teuer eingekauft werden.

Anleger sollten daher ihre W.E.T.-Aktien vorerst weiter festhalten. Je nachdem, wie viel Geduld man aufbringen wolle, könnte ab Kursen über 70 Euro ein Teil der Gewinne glattgestellt werden. Allerdings halten die Analysten von GSC Research die Chancen auf eine 3-stellige Abfindung nach wie vor für gut, was eine längere Wartezeit lohnen würde.

Wenn man noch nicht mit dabei sei, sei ein Neu-Engagement hochgradig spekulativ. Denn sofern die Umwandlung in eine KG durchgezogen werde, würden Anleger nicht einmal den Anspruch auf die Abfindung, geschweige denn eine Nachbesserung besitzen. Über diesen würden nur diejenigen Aktionäre verfügen, die auf der HV selbst oder über die Analysten von GSC Research als Bevollmächtigten vertreten waren.

Man dürfe gespannt sein, wie sich der Fall W.E.T. weiter entwickle. Der Kursverlauf dürfte in den nächsten Wochen ein Indikator für die Gespräche hinter den Kulissen sein - und darüber, welche Zahlen dort im Raum stünden. Die Analysten von GSC Research halten die Investoren weiter auf dem Laufenden, wenn es Neuigkeiten gibt.

Alles in allem bedeutet das, dass die Analysten von GSC Research im Börsenbrief " Nebenwerte Insider" von einem Neueinstieg in die W.E.T.-Aktie abraten, da sie diesen für hochgradig spekulativ halten.
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cade
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Alt 11-05-2004, 22:17   #47
cade
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ich bin drausssen weil ich nach dem 5 % einstieg von balatonbroker die rechtslage nicht mehr ganz überblicken konnte doch die party geht weiter. 68,-- zu 69 ,--

Nachrichten: W.E.T. Automotive: HV-Opponenten gewinnen Freigabeverfahren

Wie GSC Research soeben erfuhr, wurde der von der W.E.T. Automotive Systems AG gestellte Antrag auf Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zur Verschmelzung auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG in erster Instanz vom Landgericht München II abgelehnt. Die W.E.T.-Aktie bleibt somit vorläufig weiter börsennotiert.
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Alt 24-02-2005, 09:13   #48
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Das OLG München stoppt den W.E.T.-Großaktionär
Klageerfolg für die SdK

Der Versuch der Private-Equity-Firma Hg Capital, die W.E.T. Automotive Systems AG mit der eigens gegründeten Tochter-Gesellschaft Blitz Holding zu verschmelzen und damit mittelbar ein Delisting des börsennotierten Unternehmens herbeizuführen, ist erfolgreich abgewehrt worden. Mit Urteil vom 17. Februar 2005 hat das OLG München den Klagen der SdK und weiterer Aktionäre, die im Sommer 2003 gegen das Vorhaben eingereicht worden waren, stattgegeben.

Besonders skandalöses Vorgehen geplant
Die Vorgehensweise von Hg Capital war von den freien W.E.T.-Aktionären damals als besonders skandalös kritisiert worden. Nachdem Hg Capital von den W.E.T.-Altgesellschaftern 67,5% der Anteile erworben hatte, brachte das anschließende Übernahmeangebot nur noch weitere 10 Prozent des übrigen freien Kapitals, so dass die angestrebte Squeeze-out-Schwelle weit verfehlt wurde. Es war ganz offensichtlich: die Minderheitsaktionäre wollten sich zu dem gebotenen Preis von 52,70 Euro je Aktie nicht von ihren Anteilen an diesem hochprofitablen Weltmarktführer von Autositzheizungen trennen - übrigens auch nicht, als dieser Preis später noch um 1,47 Euro aufgebessert wurde.
Um dennoch die Aktionäre loszuwerden, beschloss Hg Capital auf der Hauptversammlung 2003 kurzerhand die Verschmelzung des Unternehmens auf die eigens zu diesem Zweck gegründete Blitz Holding GmbH & Co. KG. Damit wären aus den bisherigen Aktionären automatisch Kommanditisten geworden – eine äußerst unattraktive Alternative für sie. Außerdem sollte das operative Geschäft der kanadischen W.E.T.-Tochter an eine Briefkastenfirma in Ontario veräußert werden, wodurch der AG ein Großteil der operativen Aktivitäten entzogen werden sollte.
In der zweitägigen Hauptversammlung manifestierte sich massiver Widerstand gegen diese Pläne. Die SdK sah darin vor allem einen Missbrauch des Umwandlungsrechtes und reichte folglich Klage ein. Das Urteil des OLG München bestätigt nun die SdK-Haltung.
Hg Capital hat bereits angekündigt, die Veräußerung des kanadischen Geschäftes rückabzuwickeln.
Zwischenzeitlich meldet die W.E.T., dass die Blitz Holding GmbH & Co KG vom Verschmelzungsvertrag mit der W.E.T. Automotive Systems AG mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist.
Die W.E.T.-Aktie notiert übrigens mit 61 Euro weiterhin deutlich oberhalb des seinerzeitigen Übernahmeangebots.

München, 23. Februar 2005
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cade
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