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Alt 24-06-2006, 10:51   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Beiträge: 35.728
wieviel schmerzensgeld kann man eigentlich fordern?

hier mal ein überblick. wer hat noch weitere quellen?


Zitat:
Beispiele für gezahlte Schmerzensgeldbeträge:


Missratene Dauerwelle (100 Euro)
Augenprellung oder Leichtes Halswirbelschleudertrauma (HWS) (150 Euro)
Hundebiss in linken Oberschenkel (einfacher Wundverband) (250 Euro)
Spucken ins Gesicht oder HWS-Trauma (mit neun Tagen starker Bewegungseinschränkung) (500 Euro)
Gehirnerschütterung und HWS-Distorsion (ein Tag Krankenhausaufenthalt nach tätlicher Auseinandersetzung) (1000 Euro)
Brutale Vergewaltigung an einer 16-Jährigen (5000 Euro)
Erblindung des rechten Auges Behandlungsfehler bei Operation (das Auge war vorgeschädigt) (20.000 Euro)
Ausgedehnte Verbrennungen dritten Grades auf zirka 60 bis 65 Prozent der gesamten Körperfläche (24 notwendige Operationen unter Vollnarkose) (50.000 Euro)

Quelle: ADAC, Schmerzensgeldbeträge, 21.Auflage, 2002, ADAC-Verlag, Hacks/Ring/Böhm
__________________


Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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Alt 24-06-2006, 17:05   #2
Hellia
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sieht wie eine Preisliste aus...
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Born to be child
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Alt 29-06-2006, 14:54   #3
Dessi
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Beiträge: 1.122
Hm, ich habe so eine Tabelle mal bei einem Jurastudenten gesehen. Es ist tatsächlich festgelegt, in welchem Bereich sich das Schmerzensgeld jeweils bewegen darf. Der Hintergedanke ist, so habe ich mir erklären lassen, dass man Phänomene wie in den USA vermeiden will, wo Leute zu dumm zum Sch... sind, dann aber den Toilettenhersteller auf Schmerzensgeld verklagen!
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