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Alt 14-12-2006, 17:06   #46
vorstandsschreck
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Lindner Holding KGaA: SdK-Anfechtungsklage auch in zweiter Instanz erfolgreich

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der Lindner Holding KGaA gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Landshut in Bezug auf den Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung vom Februar 2005 mit Urteil vom 27.11.2006 zurückgewiesen.
Das Landgericht Landshut hatte den Squeeze-out-Beschluss, welchen u.a. die SdK angefochten hatte, für nichtig erklärt.
In seiner Urteilsbegründung folgt das Oberlandesgericht der Vorinstanz und bestätigt somit die Ansicht der SdK, wonach das „Aktienleihgeschäft“, mit welchem der Großaktionär erst die 95%-Schwelle, die zum Squeeze out berechtigt, erreicht hat, als Umgehungstatbestand zu werten ist. Das Darlehensgeschäft war nach Ansicht des Gerichts so ausgestaltet, dass der Großaktionär nicht die notwendigen Inhaberrechte erworben hatte, die zu einem Squeeze out berechtigt hätten.
Das OLG hat die Revision gegen das Urteil zugelassen. Ob die Gesellschaft entsprechende Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist bisher offen.

München, 13. Dezember 2006
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Alt 14-12-2006, 17:07   #47
vorstandsschreck
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Degussa/RAG: Registrierungsformular und -Hinweise veröffentlicht

In unserer Mitgliederzeitschrift (AktionärsReport Oktober 2006) hatten wir über abgeschlossene Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit dem Squeeze-out-Beschluss der Degussa-Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 berichtet.

Die angesprochenen Klagen wurden auf dem Vergleichsweg beendet. Der Vergleich sah neben einer Nachbesserung des Abfindungspreises eine bevorrechtigte Zuteilung der ehemaligen Degussa-Aktionäre im Rahmen eines möglichen RAG-Börsengangs vor.
Um in den Genuss der bevorrechtigten Zuteilung zu kommen, müssen sich anspruchsberechtigte (ehemalige) Aktionäre bis zum 02. Januar 2007 unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft registrieren lassen.
Das hierzu notwendige Formular können Interessenten über ihre Depotbank beziehen, die auch mit der weiteren Abwicklung des Registrierungsverfahrens vertraut und zu beauftragen ist.

Die entsprechende Hinweisbekanntmachung findet sich im elektronischen Bundesanzeiger vom 01. Dezember 2006. Das Registrierungsformular ist online unter http://www.rag.de/geschaeft/page_de/registrierung.pdf abzurufen.

Anspruchsberechtigt sind Aktionäre, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses Aktien der Degussa AG hielten oder diese aufgrund der Annahme des am 27. Januar 2006 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots der RAG an die RAG verkauft haben.

München, 04. Dezember 2006
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Alt 31-01-2007, 07:36   #48
vorstandsschreck
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Einladung zur SdK-Pressekonferenz zum Schwarzbuch Börse 2006 am 05.02.2007


Anfang Februar veröffentlicht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wieder ihr \"Schwarzbuch Börse\", diesmal mit den Skandalen, Missständen und Pleiten rund um das Börsengeschehen im Jahr 2006.

Als Sonderthema greifen wir in dieser Ausgabe erneut den Zertifikatemarkt auf und darüber hinaus auf der Pressekonferenz (s.u.) die geplante Novelle des Investmentgesetzes.

Gerne stellen wir den Pressevertretern das Schwarzbuch Börse 2006 auch in diesem Jahr wieder im Rahmen einer Pressekonferenz vor und laden Sie dazu herzlich ein

am 5. Februar 2007,
um 10.30 Uhr,
im Tagungsraum der Börse München (Erdgeschoss),
Lenbachplatz 2, 80333 München


Wie gewohnt werden Mitglieder des SdK-Vorstands anwesend sein und Ihre Fragen zum Schwarzbuch Börse 2006 beantworten.

Um Rückmeldung im Fall der Teilnahme wird gebeten, ein Rückmeldeformular sowie eine Bestellmöglichkeit für ein kostenloses Rezensionsexemplar finden Sie unter www.sdk.org.


München, 30.01.2007
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Alt 24-02-2007, 13:15   #49
vorstandsschreck
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Heinrich Industrie: Abfindung nachgebessert

Der auf der Hauptversammlung der Heinrich Industrie AG am 12. Mai 2005 beschlossene Beherrschungsvertrag sowie das ebenfalls beschlossene Squeeze out sahen eine Abfindungszahlung an die Minderheitsaktionäre in Höhe von 24,69 Euro vor.
Die SdK, die diese Abfindung als zu gering erachtete, leitete daraufhin vor dem LG Dortmund ein Spruchstellenverfahren in Bezug auf die Abfindungszahlung ein. Dieses wurde nun durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgreich abgeschlossen und die SdK konnte für die betroffenen Aktionäre eine Aufbesserung der Abfindungszahlung in Höhe von 32% erzielen. Die Abfindung erhöht sich demnach auf 32,50 Euro.

Anspruchsberechtigt aus diesem Vergleich sind alle Minderheitsaktionäre der Heinrich Industrie AG, die gegen die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen des Unternehmensvertrages oder aufgrund des Squeeze out aus der AG ausgeschieden sind.

Nicht anspruchsberechtigt sind die Minderheitsaktionäre, die sich mittels einer Verzichtserklärung einem am 22. September 2005 geschlossenen Vergleich unterworfen haben und sich darin bereiterklärt haben, auf eine in dem jeweiligen Spruchverfahren gerichtlich festgesetzte Abfindung zu verzichten. Diese Aktionäre erhielten dafür eine Barabfindung in Höhe von 28 Euro.
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Alt 11-04-2007, 09:30   #50
snow
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hallo Vorstandsschreck,

weißt du auch etwas über die Klosterbrauerei Königsbronn (WKN 795821)... genauer gefragt: stimmt es, dass gegen Reich eine Klage läuft?
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Gruß aus dem Schwabenland von
Snow
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Alt 11-04-2007, 14:01   #51
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snow, siehe postfach!
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Alt 14-06-2007, 19:53   #52
vorstandsschreck
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SdK-Klage gegen MAN gründet sich auf Verstoß gegen Corporate Governance


Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat die von ihr angekündigte Anfechtungsklage gegen die MAN-Aufsichtsratswahlen fristgerecht beim Landgericht München I eingereicht. Mit ihr sollen bekanntlich die Wahlen der Herren Professor Dr. Ferdinand Piëch und Stephan Schaller in den Aufsichtsrat der MAN AG für nichtig erklärt werden.

Da die SdK ihre Klage mit massiven Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) begründet, betritt sie juristisches Neuland. Bislang ist die Einhaltung des Kodex noch bei keiner Gesellschaft gerichtlich eingefordert worden.
Zur Klagebegründung weist die Schutzgemeinschaft darauf hin, dass sich die MAN den Kodexvorgaben unterworfen habe – unabhängig davon, ob sie sich unmittelbar aus dem Gesetz ableiten oder auf besondere Empfehlungen des Kodex zurückgehen. Dies geht aus der gesetzlich vorgeschriebenen und veröffentlichten Entsprechenserklärung der MAN AG vom Dezember 2006 hervor, in der sie sämtliche Kodex-Bestimmungen für sich für verbindlich erklärt.

Damit besitzt der DCGK nach Auffassung der SdK satzungsgleiche Wirkung für die Gesellschaft. Zudem muss er aktienrechtlichen Schutz genießen, da mit dem Kodex am Kapitalmarkt bei Anlegern im In- und Ausland Vertrauen geweckt und beansprucht wird.

Verstoßen wurde bei der Aufsichtsratswahl der Herren Piëch und Schaller direkt gegen die Bestimmung des Kodex unter Ziffer 5.4.2, nach der Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern innehaben können. Dies ist jedoch bei Herrn Schaller (dem Vorstandsvorsitzenden der Nutzfahrzeugsparte von VW) der Fall. Und dies gilt auch für Herrn Dr. Piech als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der VW AG. Dr. Piech hat sich bekanntlich aktiv der Nutzfahrzeugsparte von VW angenommen und soll sogar Absprachen mit Arbeitnehmervertretern des MAN-Aufsichtsrates im Hinblick auf gemeinsame Interessen der Nutzfahrzeugsparten von VW und MAN getroffen haben.
Bei der Wahl von Herrn Dr. Piech kommt zudem der Verstoß gegen die kodexgemäß festgelegte Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder bei der MAN hinzu.

Angesichts des von der SdK festgestellten rechtlichen Status des DCGK hätten sich auch besondere Informationspflichten ergeben, wenn man gegen Bestimmungen zu verstoßen beabsichtigte. Dieses Erfordernis sei jedoch weder vorher öffentlich und schriftlich noch auf der Hauptversammlung mündlich erfüllt worden.
Es fehlte zudem an Informationen darüber, ob und inwieweit die Entsprechenserklärung aufrecht erhalten werden soll oder gegebenenfalls geändert werden muss.
Daher sind die Wahlen der betreffenden Herren auch wegen dieser Mängel nichtig, stellt die SdK fest.


München, 14. Juni 2007

Quelle: www.sdk.org
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Alt 21-11-2007, 14:04   #53
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Endemol-Aktionäre müssen aktiv werden

Aktionäre, in deren Depots sich nicht handelbare Endemol-Aktien befinden, können auf einen Squeeze out und somit auf die Barabfindung ihrer Anteile hoffen. Die Edam Acquistion B.V. plant, die Aktionäre der Endemol Investment Holding B.V. (der früheren Endemol Entertainment Holding B.V.) nach niederländischem Recht abzufinden, nachdem die Aktien schon vor einigen Jahren von der Börse genommen wurden.
Diesbezüglich fand am 30. August 2007 vor einem Amsterdamer Gericht eine Anhörung statt. Geplant ist eine Abfindung in Höhe von 76,12 Euro, davon sollen bereits jetzt 7,67 Euro (vor Steuern) als Vorabzahlung zur Ausschüttung gelangen. Auf die restliche Abfindung wird man dann voraussichtlich noch einige Monate warten müssen.
Um in den Genuss der Zwischenzahlung (und später dann der Abfindungszahlung) zu kommen, muss man jedoch selbst aktiv werden und sich bei der Gesellschaft registrieren, um diese direkt anzufordern. Dem Anforderungsschreiben sollte man einen aktuellen Bankbeleg über die entsprechende Depotposition und Angaben zur aktuellen Bankverbindung beifügen.

An folgende Adresse können sich betroffene Aktionäre wenden:
Endemol Investment Holding B.V.
Shareholders’ secretariat
P.O. Box 678
1200 AR Hilversum
The Netherlands

QUELLE: www.sdk.org
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Alt 11-12-2007, 12:41   #54
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Mitsprache bei Managergehältern

SdK fordert mehr Mitsprache der Aktionäre bei Managergehältern

In der derzeitigen Debatte über die Managergehälter vertritt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Ansicht, dass der unmittelbare Einfluss der Aktionäre gestärkt werden sollte. Daher fordert die SdK erneut, ein Mitspracherecht der Anteilseigner in Sachen Vorstandsgehälter einzuführen . Ähnlich wie in Großbritannien sollten dazu die Aktionäre auch hierzulande die Möglichkeit erhalten, auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abzustimmen. Eine entsprechende Regelung kann, so die SdK, ohne größere Schwierigkeiten im Aktiengesetz verankert werden.

Ungeachtet der derzeitigen Übertreibungen sollte die Politik sich davor hüten, ähnlich wie beim Mindestlohn nun ein Maximalgehalt für Spitzenmanager festzulegen. Ein solcher Schritt wäre ein Eingriff in Eigentumsrechte, denn die Vergütung der angestellten Manager ist einzig und allein die Aufgabe der Eigentümer. In Aktiengesellschaften entscheidet darüber der Aufsichtsrat. Er hat nach der eindeutigen Regelung in § 87 Aktiengesetz dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen.

Dass es trotzdem immer wieder zu Exzessen kommt, liegt aus Sicht der SdK daran, dass die Aufsichtsräte häufig nicht unabhängig besetzt sind, so dass man sich gerne gegenseitig hohe Bezüge gewährt. Deshalb sollten, fordert die Sdk, Anteilseigner im Aufsichtsrat von Vertretern in- und ausländischer Investoren sowie von privaten Verbänden gestellt werden.

Quelle: www.sdk.org
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Alt 07-01-2008, 16:17   #55
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Meldung vom 07.01.08

Evotec Phase I Unbedenklichkeits- und Verträglichkeitsstudie mit EVT 302 erfolgreich abgeschlossen

Hamburg, Deutschland | Oxford, UK – Evotec AG (Deutsche Börse: EVT) gab heute bekannt, dass sie eine Phase I Unbedenklichkeits- und Verträglichkeitsstudie mit EVT 302 erfolgreich abgeschlossen hat. Die vorläufigen Ergebnisse bestätigen das gute Verträglichkeitsprofil von EVT 302 und sind eine gute Grundlage für die weitere klinische Entwicklung.

EVT 302, ein hoch selektiver und reversibler MAO-B-Inhibitor, der für die Raucherentwöhnung entwickelt wird, wurde in einer Studie mit steigender Dosierung und wiederholter täglicher Verabreichung in insgesamt 84 gesunden jungen und älteren Probanden untersucht. Die gesunden jungen männlichen Probanden nahmen über einen Verabreichungszeitraum von zwei Wochen 2,5, 5, bzw. 15 mg EVT 302 oder Placebo ein, die gesunden älteren männlichen und weiblichen Probanden über vier Wochen 2,5 bzw. 10 mg EVT 302 oder Placebo. Jede dieser sieben Gruppen bestand aus 12 Personen. Die höchsten Dosierungen lagen über der erwarteten maximalen therapeutischen Dosierung, die für die weitere klinische Entwicklung geplant ist. Während der Behandlung und eines Teils der anschließenden Auswaschphase durften die Probanden das Institut nicht verlassen.

Ziel der Studie war es, die Unbedenklichkeit bzw. Verträglichkeit, Pharmakokinetik und Pharmakodynamik (Inhibition von MAO-B in Thrombozyten) von EVT 302 im Placebovergleich über einen längeren Verabreichungszeitraum zu untersuchen. Die Studie wurde wie im Studienprotokoll vorgesehen durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse sind zurzeit noch verblindet und werden im Laufe der kommenden zwei Monate als endgültig ausgewertete Daten verfügbar sein.

Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass EVT 302 bis in die höchsten getesteten Dosierungsstufen von sowohl den jungen als auch den älteren Probanden gut vertragen wurde. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die ihre Ursache in der Behandlung haben könnten, waren vorübergehender Natur und meist nur schwach ausgeprägt. Es traten nur sehr wenige mäßig ausgeprägte und keinerlei schwere Arzneimittelwirkungen oder ernsthafte Komplikationen auf.

Es wurden keine klinisch relevanten Veränderungen bei den hämatologischen oder klinisch-chemischen Laborwerten festgestellt. Insbesondere traten bei keinem Probanden erhöhte Leberwerte auf.
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Alt 10-01-2008, 13:13   #56
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SdK verweigert Siemens-Vorstand und -Aufsichtsrat teilweise die Entlastung

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird auf der bevorstehenden Hauptversammlung der Siemens AG am 24.01.2008 dem Vorstand die Entlastung verweigern und einen entsprechenden Gegenantrag stellen. Lediglich bei den Herren Löscher, Kaeser und Dr. Hiesinger sieht die SdK keine Verantwortung für die Korruptionsfälle in der Vergangenheit und gewährt ihnen daher die Entlastung.

Die SdK legt großen Wert darauf, dass die Unternehmen, an denen sich ihre Mitglieder beteiligt haben, im Einklang mit den Gesetzen geführt werden. Dies ist bei Siemens offenbar nicht der Fall gewesen.

Zwar ist aktuell noch nicht bekannt, wer innerhalb des Vorstandes welche Verantwortung für dieses Korruptionssystem hat, doch ist es aus der Sicht der SdK undenkbar, dass der Vorstand im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption hinreichend seinen Pflichten nachgekommen ist. Offensichtlich reichte das installierte System zur Korruptionsbekämpfung, sofern es denn ein solches überhaupt gegeben haben sollte, nicht aus, um die Korruption zu verhindern. Die SdK kann den Vorständen, die schon lange dem Gremium angehören, daher das Vertrauen nicht aussprechen und wird ihnen die Entlastung verweigern.

In keiner Weise ist für die SdK nachvollziehbar, wieso die Entlastung von Herrn Prof. Feldmayer nur vertagt werden soll. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, sind derart massiv, dass seine Amtsführung im Jahre 2006/07 keinesfalls gebilligt werden kann. Die SdK wird daher gegen die Vertagung stimmen.

Zudem stellt die SdK den Gegenantrag, dem Aufsichtsrat, mit Ausnahme der Personen, die 2007 neu in das Gremium eingetreten sind, für das Geschäftsjahr 2006/2007 die Entlastung zu verweigern.

Die im Geschäftsjahr 2006/2007 bekannt gewordene, im Hause Siemens offensichtlich systematisch betriebene, Korruption als Wettbewerbsmittel war gesetzwidrig. Im Zeitraum 1999 bis 2006 wurde von den Medien immer wieder von Anklagen und Verurteilungen von Siemens-Ländergesellschaften, bzw. deren Mitarbeitern, wegen Korruption berichtet. Zudem wurde infolge von Ermittlungen der italienischen Behörden, die im Jahr 2005 begannen, bekannt, dass verdächtige Zahlungen von München in die Schweiz und Liechtenstein durchgeführt wurden. Obwohl er von diesen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, hat der Aufsichtsrat diese Fälle wohl nicht zum Anlass genommen, das Thema Korruption zu besprechen, den Vorstand dazu zu befragen und eine Änderung der Compliance zu veranlassen. Damit hat er bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion versagt.

Die SdK geht davon aus, dass gegen die Personen, die für die Korruption verantwortlich waren, zivilrechtlich vorgegangen wird, um Schadensersatz zu erhalten. Dies ist die Pflicht des Aufsichtsrates. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SdK vor, auf der nächsten Hauptversammlung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit gegen die Verantwortlichen auch von Seiten der Gesellschaft vorgegangen wird.

München, 10. Januar 2008
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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Alt 18-01-2008, 10:34   #57
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Enron schließt Vergleich

Enron schließt Vergleich

Eine Sammelklage gegen Enron wurde mit einem Vergleich abgeschlossen – mit erfreulichen Ergebnissen für die geschädigten Anleger: sie sollen rund 7,2 Mrd. Dollar erhalten .

Ein Recht auf einen Anteil an der Schadensersatzzahlung haben Anleger, die zwischen dem 9. September 1997 und dem 2. Dezember 2001 Wertpapiere von Enron erworben haben. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das „Proof of Claim“-Formular (siehe Download auf www.sdk.org) richtig ausgefüllt und bis zum 30. April 2008 an den Klageverwalter in den USA gesendet wird.

Erste Berechnungen besagen, dass die voraussichtliche durchschnittliche Auszahlung pro Aktie bei etwa 7 Dollar liegen wird, wenn alle berechtigten Wertpapiere angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird jedoch nur etwa die Hälfte aller Ansprüche aus Sammelklagen auch angemeldet, so dass die tatsächliche (durchschnittliche) Auszahlung höher ausfallen dürfte.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat für ihre Mitglieder eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für das Proof of Claim erstellt, die im Mitgliederbereich der Internetseite www.sdk.org heruntergeladen werden kann.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
18. Januar 2008

Quelle: www.sdk.org
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Alt 09-02-2008, 18:04   #58
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Schwarzbuch Börse 2007 erschienen

Aktienanleger können mit dem Börsenjahr 2007 alles
in allem zufrieden sein. Im fünften Jahr in Folge konnte
der deutsche Leitindex DAX mit Zuwächsen abschließen. 22% sind es 2007 geworden.

Trotz der überwiegend positiven Börsenbilanz 2007 gab es wieder zahlreiche Schattenseiten,
die das soeben erschienene Schwarzbuchfüllen, leider durch alle Segmente hindurch.

Beispiele :
>Daimler AG ( Abspaltung der US-Tochter Chrysler ),

>Siemens AG ( Korruption ),

>die durch die Hypothekenkrise betroffene Hypo Real Estate, die Mittelstandsbank IKB,

>Kein Geld verloren, sondern jede Menge verdient hat Ferdinand K. Piëch bei Volkswagen und MAN.
Beispiellos jedoch, wie er dabei die Corporate Governance mit Füßen trat, um seine Interessen durchzusetzen.



Jede Menge Skandale.

>z.B. die von der Beteiligungsgesellschaft ARQUES über einen Mantel an die Börsegebrachte
ARQUANA musste schon zwei Jahre nach dem Börsengang Insolvenz Anmelden



Neben den Pleiten und Insolvenzen gibt es auch wieder jede Menge Skurriles ,
dass durch die zahlreichen Hauptversammlungsbesuche zutage kam.

> z.B. bei der Juragent AG fiel der Vorstandschef Mirko Heinen zum Beispiel nicht nur dadurch
auf, dass er „Kaugummi kauend am Pult lümmelte“, sondern auch dadurch, dass er nicht
schlüssig beantworten konnte, warum die Gesellschaft eine Kaution von 1 Mio. Euro hinterlegte,
damit der Juragent-Aufsichtsrat Wolfgang Gierk aus dem Knast freikam.


Bestellen kann man das Schwarzbuch Börse 2007 unter www.sdk.org

PERSÖNLICHE ANMERKUNG!
Ich kann das SCHARZBUCH BÖRSE nur jeden Empfehlen, denn die objektiven Berichte sind inhaltlich sehr fundiert,
aufklärend und erhellend. Inhaltliche Aufklärung kann nie schaden, und schützt sicherlich vor künftigen Fehlinvestitionen…
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Alt 12-02-2008, 08:33   #59
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hier ein etwas ausführlicherer bericht / unternehmensauflistung der neue schwarz-buch ausgabe.


Schwarzbuch Börse 2007

Aktienanleger können mit dem Börsenjahr 2007 alles in allem zufrieden sein. Im fünften Jahr in Folge konnte der deutsche Leitindex DAX mit Zuwächsen abschließen. 22% sind es 2007 geworden. Trotz der überwiegend positiven Börsenbilanz 2007 gab es wieder zahlreiche Schattenseiten, die das soeben erschienene Schwarzbuch füllen, leider durch alle Segmente hindurch.

Die Daimler AG beschloss die Abspaltung der US-Tochter Chrysler und damit das Ende der "Welt AG". Durch die aktionärsfeindliche Ausgestaltung des Optionsprogramms wurde der Managementversager und ehemalige DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp nun auch noch zum großen Gewinner. In nur einem Jahr schaffte es die 1847 gegründete Siemens AG, zum weltweiten Inbegriff für Korruption zu werden. Mit immer neuen Negativschlagzeilen füllte Siemens fast täglich die Tageszeitungen. Dauersorgen bereitet auch die US-Subprime-Krise, die in der zweiten Jahreshälfte nach Deutschland schwappte. Getroffen wurde der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate. Dessen Management versicherte den Aktionären zuvor wieder und wieder, dass man von der Hypothekenkrise nicht betroffen sei. Der Schaden, der durch die verlorene Glaubwürdigkeit und das Vertrauen entstand, war dann auch deutlich größer als die tatsächlichen Abschreibungen. Noch schlimmer traf es die Mittelstandsbank IKB, die jahrelang als sicher
e Bank galt. Die Immobilienkreditkrise trieb das Institut in kürzester Zeit an den Rand des Ruins. Natürlich auch dabei: die WestLB. Neben den 2 Mrd. Euro, die man am US-Immobilienmarkt versenkte, verzockte sich die Bank auch massiv mit Vorzugsaktien - und soll dabei sogar versucht haben, Kurse zu manipulieren. Kein Geld verloren, sondern jede Menge verdient hat Ferdinand K. Piëch bei Volkswagen und MAN. Beispiellos jedoch, wie er dabei die Corporate Governance mit Füßen trat, um seine Interessen durchzusetzen.

Aber auch bei kleineren Unternehmen gab es wieder jede Menge Skandale. Die von der Beteiligungsgesellschaft ARQUES über einen Mantel an die Börse gebrachte ARQUANA musste schon zwei Jahre nach dem Börsengang Insolvenz anmelden. Durch die Pleite verloren nicht nur ARQUANA-Anleger ihr Geld, sie stellt auch die Glaubhaftigkeit der ARQUES-Erfolgsstory infrage.

Neben den Pleiten und Insolvenzen gibt es auch wieder jede Menge Skurriles, das durch unsere zahlreichen Hauptversammlungsbesuche zutage kam. Bei der Juragent AG fiel der Vorstandschef Mirko Heinen zum Beispiel nicht nur dadurch auf, dass er "Kaugummi kauend am Pult lümmelte", sondern auch dadurch, dass er nicht schlüssig beantworten konnte, warum die Gesellschaft eine Kaution von 1 Mio. Euro hinterlegte, damit der Juragent-Aufsichtsrat Wolfgang Gierk aus dem Knast freikam.

Im 104-seitigen Schwarzbuch Börse 2007 sind folgende Firmen erwähnt:
A. Moksel,
ADVA,
Advanced Inflight Alliance,
Air Berlin,
ARQUANA,
Beate Uhse,
cash.life,
CellCyte,
Citigroup,
Conergy,
Coutrywide Financial,
Creaton,
CropEnergies,
Daimler,
DEPFA Bank,
Deutsche Bank,
DLO,
EADS,
Edel Music,
Eisengießerei Bühler,
equinet,
Escada,
Euroventa,
Gerresheimer,
GPC Biotech,
HVB,
Hypo Real Estate Holding,
IKB,
IM Internationalmedia,
Jack White,
Juragent,
Kampa,
Köhler & Krenzer ,
LENA Beteiligungen,
MAN,
Meinl European Land,
MWG-Biotech,
neosino,
Northern Rock,
Paion, Pandatel,
Petrotec, Premiere,
Siemens,
Tognum,
Tracom Holding,
TV Loonland,
VERBIO,
Versatel,
Vivanco,
Volkswagen,
Wacker Construction Equipment,
WestLB,
Württembg. Lebensversicherung,
Zapf Creation


Das Schwarzbuch ist für 15 Euro (incl. Porto und Versand) gegen Vorkasse bei der SdK zu beziehen: Commerzbank Wuppertal, Konto: 80 75 145, BLZ: 330 403 10

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11. Februar 2008

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Alt 23-10-2008, 11:26   #60
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SdK fordert Wiederbelebung des KapInHaG

Der Beinahezusammenbruch der Hypo Real Estate und damit verbundene etwaige Pflichtverletzungen ihres früheren Vorstandschefs Georg Funke hat erneut eine Debatte über die Haftung von Managern in Gang gesetzt.

Dabei könnte die Politik nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) kurzfristig auf bereits bestehende Gesetzesentwürfe zurückgreifen. Dazu bietet sich besonders das 2004 auf Druck von Verbänden und Lobbyisten zurückgezogene Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz, kurz KapInHaG, an.

Der Entwurf sah vor, für grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschinformationen eine persönliche Haftung von Managern einzuführen. Dabei hatte der Gesetzgeber eine Obergrenze von vier Jahresgehältern festgelegt, bei Vorsatz war sogar eine unbegrenzte Haftung vorgesehen . Angesichts der katastrophalen Erfahrungen von Anlegern mit den Folgen von Falschinformationen durch Vorstände und Aufsichtsräte in der Vergangenheit und erneut aufkommender Verdachtsmomente in der derzeitigen Krise hält die SdK die Einführung von Haftungsregeln für dringend notwendig. Sie können dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger wieder herzustellen.

Ergänzend zum Gesetzentwurf schlägt die SdK vor, die Haftung der Manager auf alle grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Äußerungen zu erweitern, unabhängig davon, wo sie gemacht worden sind . Denn eine Äußerung etwa in einer Talkshow kann ungleich größere Wirkung auf die Anleger entfalten als eine offizielle Mitteilung. Anlegerschutz ist nach Ansicht der SdK letztlich Kapitalmarktschutz. Der Entwurf des KapInHaG leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Erfahrungen in den USA haben gezeigt, dass mit wesentlich schärferen Regelungen weder das Unternehmertum noch das Informationsverhalten von Managern beeinträchtigt wird und sich wesentlich breitere Bevölkerungskreise am Kapitalmarkt beteiligen. Ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Finanzplätzen, wie immer wieder betont wird, lässt sich daraus also nicht ableiten.


München, 23. Oktober 2008
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: SdK
__________________
MfG.
Vorstandsschreck



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