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Alt 09-04-2003, 20:40   #1
cade
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bayerische immobilien-abzocke von schörghuber

beim squeeze out werden 23,34 + 0,83 garantiedividende gezahlt. ich denke dass noch nachbesserungsphantasie in einem spruchstellenverfahren besteht. kaufen knapp uener 24,--. hier die meldung.

viele gruesse

cade

Wir berufen hiermit unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein auf Mittwoch, den 21. Mai 2003, 10.30 Uhr, im Konferenz-Zentrum des ArabellaSheraton Hotel Bogenhausen, Arabellastraße 5, 81925 München, und laden alle Damen und Herren Aktionäre herzlich zur Teilnahme an der Hauptversammlung ein.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bayerische Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2002, des Lageberichts für die Bayerische Immobilien AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, zum Abschlussprüfer der Bayerische Immobilien AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.

5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 und 101 des Aktiengesetzes und nach § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 zusammen. Er besteht nach § 8 Ziffer 1 der Satzung der Bayerische Immobilien AG aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2002 beschließt, also am 21. Mai 2003. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vor: Stefan Schörghuber, München, Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Braustiftung Josef Schörghuber

Dr. Carl-Heinz Duisberg, Straßlach, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Braustiftung Josef Schörghuber

Dr. Klaus N. Naeve, Haimhausen, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Braustiftung Josef Schörghuber

Dr. Arno Puhlmann, Krailling, Unternehmensberater

Dr. Paul Siebertz, München, Rechtsanwalt

Dr. Dietrich Wolf, Grafing, Jurist



Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 gewählt. Das Wahlverfahren wurde fristgerecht eingeleitet. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

6. Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bayerische Immobilien AG (Minderheitsaktionäre) gegen Barabfindung auf die Blue Lion GmbH & Co. Holding KG (Hauptaktionär)

Der Blue Lion GmbH & Co. Holding KG („Blue Lion“) mit Sitz in München, Denninger Str. 165, 81925 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 56114, gehören gegenwärtig 95.553.213 Stückaktien, das entspricht 99,58 % des Grundkapitals der Bayerische Immobilien AG („BIAG“). Die Blue Lion hält die Anteile teils direkt, teils werden ihr die Aktien der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 60465) und deren Tochtergesellschaft Bavaria Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 70614), beide mit Sitz in München, Denninger Str. 165, 81925 München, nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 des Aktiengesetzes zugerechnet. Die Blue Lion ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes. Nach der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Neuregelung des Aktiengesetzes ist die Blue Lion daher berechtigt, zu verlangen, dass die Hauptversammlung der BIAG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes beschließt.

Die Blue Lion hat mit Schreiben vom 15.01.2003 verlangt, gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BIAG auf die Blue Lion als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu beschließen. Die Barabfindung wurde von der Blue Lion auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Das Landgericht München I hat Herrn Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Siegfried Zitzelsberger, München, als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Herr Dr. Zitzelsberger hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Die Blue Lion hat dem Vorstand der BIAG am 04.04.2003 eine Erklärung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München, übermittelt, durch welche die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Blue Lion übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Die Blue Lion hat in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung die Voraussetzungen für die Übertragung dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Ferner liegt ein schriftlicher Bericht des gerichtlich bestellten Prüfers, Herrn Dr. Zitzelsberger, zur Angemessenheit der Barabfindung vor.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Blue Lion folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Aktien der übrigen Aktionäre der Bayerische Immobilien AG (Minderheitsaktionäre), ausgenommen die von der Bavaria Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH und die von der Schörghuber Stiftung & Co. Holding KG gehaltenen Aktien, die nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 des Aktiengesetzes dem Hauptaktionär zugerechnet werden, werden nach §§ 327a ff. des Aktiengesetzes auf den Hauptaktionär, die Blue Lion GmbH & Co. Holding KG mit Sitz in München, übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Blue Lion GmbH & Co. Holding KG. Die Barabfindung beträgt EUR 23,34 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Bayerische Immobilien AG.“


Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 14. Mai 2003 bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Hinterlegungsstellen sind die Hinterlegungsstelle der Gesellschaft, Denninger Straße 169, 81925 München, jeder deutsche Notar, jede Wertpapiersammelbank sowie die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, die Bayerische Landesbank Girozentrale, die Deutsche Bank Aktiengesellschaft und die Niederlassungen dieser Kreditinstitute.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 15. Mai 2003 in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bei der Gesellschaft einzureichen.

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht in der Hauptversammlung durch schriftlich Bevollmächtige, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Etwaige mitteilungspflichtige Gegenanträge werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft (http://www.bayerische-immobilien-ag....uptversammlung 2003) zu- gänglich gemacht.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Bayerische Immobilien AG die Unterlagen gemäß §§ 175 Abs. 2, 327c Abs. 3 des Aktiengesetzes zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Dasselbe gilt ab Anfang Mai für den Geschäftsbericht 2002.

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese zu richten an

Bayerische Immobilien AG

Vorstandssekretariat

Denninger Str. 169, 81925 München

Tel. 089 / 92 38 - 515, Fax 089 / 92 38 - 108

e-mail: hauptversammlung@bayerische-immobilien-ag.de
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Alt 15-04-2003, 07:51   #2
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Schöne Grüße
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Alt 15-04-2003, 20:49   #3
cade
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heut kam ja schon etwas bewegung rein bei guten umsätzen.

viele gruesse

cade
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