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Alt 01-07-2005, 09:48   #1
Stefano
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Question Wer schützt unsere Kinder vor Triebtätern?

Ein heikles Thema das gerade durch die Verurteilung von Mark H. wieder heiss diskutiert wird...obwohl da gibt es nix zu diskutieren...solche Individien gehören für IMMMER weggesperrt!!

Autoren : Oliver Bendixen und Kattarina Wysocka

Die Neunjährige Sandra wird von ihrer Mutter am Münchner Bahnhof abgeholt. Zu ihrem Schutz soll sie unerkannt bleiben. Sie war mit dem Alpenverein auf einem Ausflug. Sie sollte auf andere Gedanken kommen und sich ablenken, denn sie hat Schlimmes erlebt. Zwei Wochen vorher – auf dem Weg nach Hause von der Schule bemerkt Sandra, dass ein Mann sie verfolgt. Wegen ihres verletzten Fußes kann sie nur langsam gehen, trotzdem überholt er sie nicht. Ihm gelingt es, ihr ins ihr Wohnhaus zu folgen, er fragt sie zwei mal, ob er mit ihr im Lift fahren darf. Sandra, die erst vor kurzem zwei Selbstbehauptungskurse besucht hat, lehnt ab. Als der Mann aus dem Lift steigt, versteckt sie sich. Sandra erzählt:

"Ich habe Angst gekriegt und wusste nicht wieso er mir hinterhergeht und warum, ja, was er eigentlich von mir will."

Sandra hat in den Kursen gelernt, im richtigen Moment Nein zu sagen – so schafft sie es sicher in die Wohnung zu kommen. Was sie noch nicht wissen kann: Der Mann ist ein Sexualstraftäter. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er seine zehnjährige Stieftochter mindestens 23 mal vergewaltigt hat. Anfang 2004 wird er auf Bewährung 10 Monate früher entlassen eine übliche Praxis.
Doch der Mann haelt sich nicht an die Auflagen: er ruft seine Stieftochter an, bricht die Therapie ab, versetzt seine Bewaehrungshelferin. Bereits Anfang Mai wird die Bewährung widerrufen. Doch es vergehen über fünf Wochen, bis der Bescheid alle Justizbehörden durchlaufen hat, erst am 8. Juni wird der Widerruf endlich rechtskräftig. In diesen Wochen fällt der Mann mehreren Müttern auf, als er spielende Kinder beobachtet. Die kleine Sandra ist am nächsten Tag auf dem Schulweg. Schon wieder passt sie der fremde Mann ab und geht ihr nach. Erst danach erzählt sie der Mutter von ihrem Verfolger. Die Mutter, eine gebürtige Dänin, ruft sofort die Polizei an. Eine Beamtin meint jedoch nur, dass sie ihre Tochter am nächsten Tag zur Schule begleiten und wenn der Mann wieder auftaucht, die Polizei rufen solle. Sandras Mutter sagt:

"Ich fand das sehr eigenartig und war auch sehr enttäuscht, weil ich gar nicht gedacht habe, dass solche Sachen mit Kinderverfolgungen oder auch Kinderschändern überhaupt, dass das sehr ernst genommen wird, weil man ja immer wieder von diesen Vorfällen in Zeitungen davon ließt. Ich hätte erwartet, dass jemand vorbeigekommt und zumindest dann meine Tochter verhört um so den Ernst der Geschichte rauszusuchen, weil das die Polizei meines Erachtens besser kann als die Eltern."

Andreas Ruch vom Polizeipräsidium München sagt:

"Das Problem, dass in dem Fall liegt, ist einfach die Tatsache, dass das bloße Ansprechen, wie es in den ersten beiden Fällen passiert ist, noch keine Grundlage dafür bietet, dass die Polizei den Mann in Gewahrsam nimmt oder ihn festnimmt. Dazu bedarf es leider mehr, auch bei einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter. Da sind der Polizei nach dem derzeitigen Rechtsstand einfach die Hände gebunden."

Erst auf den gemeinsamen Anruf der Mutter mit der Schulleiterin kommen Polizeibeamte, erteilen dem Mann Kontaktverbot zu Sandra, und versprechen ihr zivilen Schutz auf dem Schulweg für die nächsten Tage. Am nächsten Schultag ist Sandra krank, deshalb sagt die Mutter den Polizeischutz ab. Als der Vater bei der Einsatzzentrale nachfragt, ob Sandra am darauffolgenden Tag Polizeischutz bekommt, kann er die richtige Ansprechperson nicht erreichen. Also begleitet ein Verwandter das Kind die nächsten zwei Tage zur Schule, die Eltern sind verunsichert – wissen nicht, dass die Polizei verdeckt observiert. Sandras Mutter sagt:

"Also ich habe Angst um andere Kinder gehabt. Es gab ziemlich viele Kinder von der Schule, die von diesem Vorfall nicht wussten oder vielleicht die Eltern das nicht wussten, weil sie es den Eltern nicht weitergesagt haben und ich habe einfach Angst gehabt, dass einem anderen Kind was passiert."

Am Mittwoch, den 8. Juni, geht Sandra mit Freunden abends eine Pizza holen. Wieder beobachtet sie der Mann. An diesem Tag ist seine Bewährung bereits rechtkräftig zurückgezogen. Erneut ruft der Vater die Polizei an. Diesmal kommen sofort zwei Beamte. Der Vater fragt aufgebracht, warum noch immer nichts unternommen wurde. Schließlich wird der Mann wenig später verhaftet. Jetzt sitzt er in Stadelheim die 10 Monate verbliebene Haft ab, weil er gegen die Bewährungs-Auflagen verstoßen hat. Nicht, weil er Sandra abgepasst hat, denn er hat sie nicht berührt und so kann ihm rechtlich nichts vorgeworfen werden. Trotzdem muss er mit Konsequenzen rechnen. Die bayerische Justizministerin, Beate Merk, sagt:

"Wir haben jetzt die Situation, dass wir feststellen mussten, dass er wieder Kontakt zu Kindern gesucht hat. Und formal sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch erfüllt, so dass er unter Umständen auch damit rechnen muss. Wir werden uns diesbezüglich jedenfalls ganz intensiv mit ihm befassen und sehen, ob hier nachträgliche Sicherungsverwahrung möglicherweise zum Zuge kommt. Entscheiden wird dies das Gericht."

Hoffentlich fällt diese Entscheidung, bevor der Täter wieder entlassen wird. Die Eltern machen sich Sorgen um ihre Tochter. Die Mutter sagt:

"Die erste Woche gleich danach, da hat sie sich gleich drei Tage übergeben, als sie davon in der Zeitung gelesen hat. Und sie hat gefragt, was passiert wäre und warum die Polizei gesagt hat, sie hätte Glück gehabt."

Sandra sagt: "Allein kann ich nicht mehr so gut gehen, weil ich da schon ein bisschen Angst hab."

Und ihre Mutter erzählt: "Sie hat mich gefragt: Mama, ist das normal, dass ich, wenn ich darüber rede, zittere?"

Sandra meint: "Ich hab Angst, dass irgendjemand mich nochnmal verfolgt, mich packt und dass er mich mitnimmt und irgendwas macht."

Der Kinder- und Jugendpsychater Prof. Jörg M. Fegert von dem Universitätsklinikum Ulm untersucht, welche Auswirkungen solche Erfahrungen auf Kinder haben können:

"Wir wissen aus zahlreichen Studien, dass nicht nur die Schwere der Tat die Kinder belastet, sondern auch die Reaktion im Umfeld. Und dass es sehr davon abhängt, wie stabil ein Kind ist und wie es das verarbeiten kann. In diesem Fall würde ich sagen, gerade weil das Mädchen so günstig und souverän reagiert hat in der ersten Situation, dass sie diese Belastungskrise, wir würden vielleicht von einer Anpassungsstörung reden, auf diese Belastung hin recht schnell überwinden kann, vielleicht dabei Unterstützung braucht."

Dennoch, bei den Eltern bleibt Unverständnis, warum es soweit kommen musste. Sandras Mutter:

"Wir haben Glück gehabt und sind auch sehr froh, dass nichts passiert ist. Aber auf der anderen Seite denkt man, erst muss etwas passieren, bevor etwas gemacht wird. Das verstehe ich nicht."

Sandras Mutter hofft, dass der Mann in Sicherungsverwahrung kommt - bis das Gericht darüberentscheidet hat sie keine ruhige Minute.

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Alt 01-07-2005, 10:01   #2
romko
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Einfache Frage: "Wer schützt unsere Kinder vor Triebtätern? "
Einfache Antwort: "Niemand!"
Weil erst dann erst was getan wird (oder getan werden kann) wenn schon eine Tat passiert ist. Auf Verdacht tut niemand was.
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Alt 01-07-2005, 10:12   #3
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Zitat:
Weil erst dann erst was getan wird ...wenn schon eine Tat passiert ist
...und das gilt leider auch für andere Bereiche.

Erst als bei uns Eltern mehrmals eine stark frequentierte Straße vor einer Schule eigenhändig sperrten...wurde eine Umgehung gebaut...bis dahin kamen 2 Schüler zu Tode und zweie wurden schwer verletzt.

Erst als der Storker mit seinem Auto in das Haus unsrer Freundinn fuhr und sie anschließend mit dem Messer verletzte reagierte die Polizei

Erst wenn ein Triebtäter zum xten wiederholten male zuschlägt kommt er in Sicherheitsvewahrung.

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Alt 01-07-2005, 10:25   #4
romko
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Nicht nur armes Deutschland - glaubst Du etwa bei uns ist das viel anders?
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Alt 01-07-2005, 10:29   #5
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