Alt 09-07-2007, 11:42   #1
simplify
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zukünftige finanzanlagen aus steuersicht

vorbei ist es mit aktionärsfreundlichen steuergesetzen wie der einjährigen spekulationsfrist o. die günstige dividendenbesteuerung. der CDU geführte bundestag hat nun die 25% versteuerung von kapitaleinnahmen durchgewunken und somit ändert sich für uns doch so einiges.

ab 2009 werden alle gewinne aus finanzanlagen pauschal mit 25% versteuert. was den superreichen mit einer steuerbelastung von jetzt 45% freut, kann den kleinanleger ärgern.
die haltefrist spielt zukünftig bei aktien keine rolle mehr. verluste aus aktienspekualtionen können nur gegen gewinne aus aus aktiengeschäften gegengerechnet werden.

für die mit einer hohen steuerlast gequälten gibt es noch ein bonbon von finanzminister steinbrück. wer in zukunft anleihen mit hohem zins kauft, ist mit der besteuerung von 25% super bedient.
die oft nervende suche nach scheinen mit niedrigem zins und dafür die möglichkeit eines steuerfreien kursgewinns ist also ab 2009 unnötig.

nicht schlecht steht man sich aus steuersicht auch mit der alten KL-versicherung. da wird der gewinnanteil bei der auszahlung nur zu 50% versteuert.


wunderlich wird das ganze, wenn man diese gesetzgebung mit der forderung eines investivlohnes in zusammenhang bringt.
da wird schnell klar, es handelt sich da nur um einen wahlkampf-gimmik.
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Alt 09-07-2007, 11:55   #2
romko
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Und wie sieht das aus wenn ich als Ösi deutsche Aktien habe und auch das Depot nicht in Deutschland ist?
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Alt 09-07-2007, 13:55   #3
simplify
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dann versteuerst du nach österreichischem recht. es ist ja nicht so, dass die finanzverwaltung die 25% einfach bei den banken einkassiert, schliesslich sind wir in deutschland
wer sein aktiendepot aktiv managt wird wohl einen teil seiner freizeit nach 2009 damit verbringen, dem finanzamt klar zu machen, wann er welche aktie mit gewinn o. verlust verkauft hat.
gerade in der übergangszeit ist es wohl ein wahnsinnig bürokratischer aufwand, denn die aktien die noch in 2008 gekauft werden, sind bei einjähriger haltefrist steuerfrei, wenn ein gewinn anfällt. wird dagegen eine vor 2009 gekaufte aktie verkauft, die über 1 jahr im depot war und einen verlust aufweist, kann dieser nicht mit gewinnen von aktien die nach 2009 gekauft wurden verrechnet werden.

vielleicht sollte man als einbürgerungsvorraussetzung das verstehen von deutschem steuerrecht machen?
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Alt 09-07-2007, 13:58   #4
simplify
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noch eins, beschissen wird in jedem fall die junge generation. wir alten hatten ja die möglichkeit vermögen in aktien aufzubauen und das als altersversorgung steuerfrei zu nutzen. die jetzt erst anfangen für ihr alter auch aktien anzusammeln, müssen das später mit 25% versteuern.
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Alt 09-07-2007, 14:15   #5
Auf Wunsch gelöscht
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