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Alt 17-09-2004, 08:21   #1
cade
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Squeeze out bei spar

habe mir ein paar stämme zugelegt und hoffe dass die im gutachten den gleichen preis wie bei den vorzügen festlegen. kostet mit 4,69 zwar 10 % mehr als der abfindungspreis, ich sehe für mich aber nur ein risiko von 5 %.

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.


Die Hauptaktionärin der SPAR Handels-AG, die ITM Entreprises S.A.,beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre der SPAR Handels-AG im Wege eines Squeeze Out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen. Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand der SPAR Handels-AG mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar und mittelbar ca.97,27 % der Aktien der SPAR Handels-AG hält. Die restlichen Aktien (2,73 % des gesamten Aktienkapitals) befinden sich im Streubesitz. Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung der SPAR Handels-AG herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die ITM Entreprises S.A. übertragen werden. Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand des weiteren mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den außenstehenden Vorzugsaktionären der SPAR Handels-AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 8,75 je Vorzugsaktie zu zahlen. Dies entspricht demjenigen Preis je Vorzugsaktie, den die ITM Entreprises S.A. kürzlich im Rahmen eines ausschließlich auf Vorzugsaktien gerichteten Paketerwerbs gezahlt hat. Gleichzeitig entspricht dies einem Aufschlag von ca. 6,2 % gegenüber dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 8. September 2004 veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Vorzugsaktien der SPAR Handels-AG (EUR 8,24). Obwohl keine dahingehende rechtliche Verpflichtung besteht, hat sich die ITM Entreprises S.A. im Interesse der Gleichbehandlung aller Vorzugsaktionäre dazu entschieden, diesen Preis im Rahmen des Squeeze Out sämtlichen außenstehenden Vorzugsaktionären als Barabfindung zu zahlen. Um außerdem eine Gleichbehandlung der Stammaktionäre mit den Vorzugsaktionären sicher zu stellen, hat sich die ITM Entreprises S.A. darüber hinaus dazu entschieden, den Stammaktionären ebenfalls einen Aufschlag von ca. 6,2 % gegenüber dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 8. September 2004 veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Stammaktien der SPAR Handels-AG (EUR 4,01) zu zahlen. Dies entspricht einer Barabfindung in Höhe von EUR 4,26 je Stammaktie der SPAR Handels-AG. Sollte die Unternehmensbewertung der SPAR Handels-AG einen höheren Wert je Vorzugs- bzw. Stammaktie ergeben, wird die ITM Entreprises S.A. jeweils eine entsprechende höhere Barabfindung zahlen.

Ende der Mitteilung euro adhoc 16.09.2004

Christina Werthner Tel. +49(0)40 8394 1509 E-Mail: christina_werthner@spar.de SPAR Handels AG http://www.spar.de SPAR Osterbrooksweg 35-45 Deutschland DE-22867 Schenefeld +49(0)40 8394 0 Einzelhandel
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Alt 04-10-2004, 18:32   #2
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Am Firmensitz in Schenefeld steht Radikalkur an

Mutterkonzern greift Spar unter die Arme

Von Gregory Lipinski, Handelsblatt

Der achtgrößte deutsche Lebensmittelhändler Spar Handels-AG trennt sich vom Tafelsilber, um den defizitären Großhandel zu sanieren. Das Handelsunternehmen will deshalb seine 50-prozentige Beteiligung an der Lebensmittel-Discountmarkt Netto Supermarkt GmbH & Co. in Stavenhagen verkaufen und stellt zudem die Beteiligung am Discounter Netto Schels langfristig auf den Prüfstand.

...

http://www.handelsblatt.com/unterneh...e/2411244.html
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Alt 14-10-2004, 17:33   #3
cade
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Spar entlässt 1000 Mitarbeiter


Der Lebensmittelhändler Spar forciert seine Sanierung mit dem Abbau von 1 000 Arbeitsplätzen im Großhandel.


...


http://www.handelsblatt.com/unterneh...r/2417546.html
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Alt 27-11-2004, 22:34   #4
cade
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Nachrichten: SPAR veräußert Netto Schels und Netto Stavenhagen

Die SPAR Handels-AG hat am heutigen Tage ihre mittelbare 100%ige Beteiligung an der Michael Schels & Sohn GmbH & Co. KG, Maxhütte/Haidhof, veräußert. Käuferin der Beteiligung ist die TIWI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg ("TIWI"), eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der ITM Entreprises S.A. ("ITM"). ITM ist zugleich mittelbar und unmittelbar zu 97,27% am Grundkapital der SPAR beteiligt. Die Wirksamkeit der Anteilsübertragung steht unter den aufschiebenden Bedingungen, dass sowohl der Aufsichtsrat der SPAR als auch ein Bankenkonsortium unter Führung der DZ Bank AG der Übertragung zustimmen.

SPAR hat am heutigen Tage außerdem ihre mittelbare 50 %ige Beteiligung an der Offene Handelsgesellschaft NETTO Supermarkt mbH & Co., Stavenhagen ("NETTO Stavenhagen"), jeweils zur Hälfte an TIWI und ITM veräußert. Die Abtretung der Beteiligungen ist jeweils sowohl auf die Zustimmung des Bankenkonsortiums als auch der Mitgesellschafterin der SPAR bei NETTO Stavenhagen, der NETTO Supermarkt GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Dansk Supermarked A/S, bedingt. Der Vollzug dieser Transaktionen führt zu einer weitgehenden Entschuldung der SPAR.
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Alt 10-12-2004, 08:31   #5
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jetzt wirds konkret

euro adhoc: SPAR Handels AG / SPAR Aufsichtsrat genehmigt Veräußerung der Beteiligung an Netto Schels / Außerordentliche Hauptversammlung am 26. Januar 2005


Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der SPAR Handels-Aktiengesellschaft hat in seiner heutigen Sitzung der Veräußerung der mittelbaren 100%igen Beteiligung an der Michael Schels & Sohn GmbH & Co. KG, Maxhütte/Haidhof, zugestimmt. Erwerberin der Beteiligung ist die TIWI Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der ITM Entreprises S.A. Ebenso liegt zwischenzeitlich die Zustimmung des Bankenkonsortiums zu der Übertragung der Beteiligung vor. Der Vollzug dieser Transaktion führt zu einer weitgehenden Entschuldung der SPAR.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den 26. Januar 2005 als Termin für die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft in Hamburg festgelegt. Auf Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates soll die Hauptversammlung über das Verlangen der Mehrheitsaktionärin ITM Entreprises S.A. beschließen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SPAR Handels-Aktiengesellschaft gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) auf die ITM Entreprises S.A. zu übertragen. ITM will damit 100 % der Anteile an SPAR übernehmen. Seit September 2004 hält ITM mittelbar und unmittelbar 97,27 % am Grundkapital der SPAR. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz ( 2,73 %).

Ende der Mitteilung euro adhoc 09.12.2004 16:19:31

Christina Werthner Tel. +49(0)40 8394 1509 E-Mail: christina_werthner@spar.de SPAR Handels AG http://www.spar.de SPAR Osterbrooksweg 35-45 Deutschland DE-22867 Schenefeld +49(0)40 8394 0 Einzelhandel

09.12.2004, 09.12.


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Alt 16-12-2004, 16:32   #6
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mit hoeherer abfindung wars nichts
1
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Hamburg
- ISIN DE0007246902, DE 0007246910 und DE0007246936 -
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Januar 2005, 10:00 Uhr, im CCH Congress
Centrum Hamburg, Saal 4, Am Dammtor, 20355 Hamburg, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Einziger Punkt der Tagesordnung
Beschlußfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
SPAR Handels-Aktiengesellschaft („SPAR“), Hamburg, auf den Hauptaktionär ITM Entreprises
S.A., 24, rue August Chabrièris, 75015 Paris, Frankreich, eingetragen im Registre national
du commerce et société B 722 064 102, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
gemäß §§ 327a ff. AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf Verlangen der ITM Entreprises
S.A., Paris, Frankreich („ITM“ oder „Hauptaktionär“), folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft, Hamburg, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluß von Minderheitsaktionären
(§§ 327a ff. AktG) auf die ITM Entreprises S.A., Paris, Frankreich (Hauptaktionär),
übertragen. Die ITM Entreprises S.A. zahlt hierfür eine Barabfindung in Höhe
von EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-
Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe
von EUR 2,56 sowie eine Barabfindung in Höhe von EUR 8,75 je auf den Inhaber lautende
Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56.“
Gemäß §§ 327a ff. AktG besteht die Möglichkeit, daß die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 %
des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
2
(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt.
ITM ist eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, eingetragen im Registre national du
commerce et société unter B 722 064 102. ITM gehören unmittelbar und mittelbar Stück
43.520.734 nennwertlose Stammaktien sowie Stück 22.476.578 nennwertlose Vorzugsaktien der
SPAR und damit rechnerisch gerundet 97,27 % des Grundkapitals der SPAR. ITM ist somit Hauptaktionär
der SPAR im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG. ITM hat mit Schreiben vom 16. September
2004 verlangt, daß die Hauptversammlung der SPAR die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre
auf die ITM gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a
ff. AktG beschließt.
Die ITM hat die Barabfindung auf EUR 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR mit
einem gerundeten rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 festgelegt. Die
Barabfindung je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR mit einem gerundeten rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,56 wurde auf EUR 8,75 festgelegt.
Die ITM hat dem Vorstand der SPAR am 8. Dezember 2004 die Erklärung im Sinne des § 327b
Abs. 3 AktG des Kreditinstituts B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Große Gallusstraße 18, 60311 Frankfurt am Main, übermittelt, durch die diese die Gewährleistung
für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich
die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien zu zahlen.
Nach Maßgabe des § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat die ITM in einem schriftlichen Bericht an die
Hauptversammlung die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet (Übertragungsbericht).
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, als vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen)
mit Beschluß vom 23. September 2004 (Az.: 417 O 133/04) ausgewählten und bestellten sachverständigen
Prüfer gemäß § 327b Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft, Osterbrooksweg 35-45, 22867 Schenefeld,
zur Einsicht der Aktionäre aus:
1. Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
2. die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
der SPAR Handels-Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und
2003,
3. der von der ITM erstattete Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung (Übertragungsbericht)
vom 13. Dezember 2004, dem die Gutachterliche Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers
Corporate Finance Beratung GmbH zum Unternehmenswert der SPAR
vom 30. November 2004 beigefügt ist,
4. der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Warth & Klein
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Angemessenheit der Barabfindung
für die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre (vgl. § 327c Abs. 2 Satz
2 bis 4 AktG) vom 8. Dezember 2004,
3
5. Gewährleistungserklärung der B. Metzler seel. Sohn & Co. Kommanditgesellschaft auf
Aktien gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 8. Dezember 2004.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jeder Aktionär
erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
Zur Ausübung des Stimmrechts sind neben Stammaktionären gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG
auch die Inhaber von Vorzugsaktien befugt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 19. Januar 2005 bei der Gesellschaft,
bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung
der nachstehend genannten Banken während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und dort
bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen:
Deutsche Bank AG
DZ BANK AG
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Dresdner Bank AG
Bankhaus Lampe KG
M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien
WestLB AG
Die Aktien gelten auch dann als ordnungsgemäß hinterlegt, wenn sie mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.
Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank sind
die hierüber ausgestellten Hinterlegungsbescheinigungen bis spätestens 20. Januar 2005 bei der
Gesellschaft einzureichen.
Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, die unbedingt zur
außerordentlichen Hauptversammlung mitzubringen ist.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht
und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, gemäß der Empfehlung des deutschen Corporate Governance Kodex an,
sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter
der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von
diesen erteilten Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungspunkt abstimmen. Die Abstimmung
durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem
neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu dem einzigen Tagesordnungs-
4
punkt erteilt wurden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Wenn zu dem einzigen Tagesordnungspunkt
keine oder unklare bzw. mißverständliche Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der Stimme. Für die Stimmrechtsvertretung kann
ausschließlich das den Aktionären auf Anforderung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen
für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 25. Januar
2005, 24:00 Uhr, bei der unten genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
Die Stimmkarten für die Stammaktionäre und die Vorzugsaktionäre werden vor der Sitzung am
Versammlungsort ausgehändigt.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Konzernkommunikation / Frau Werthner
Osterbrooksweg 35 – 45
22867 Schenefeld
Telefax: 040 – 83 94-19 22.
An die vorgenannte Adresse sind auch Gegenanträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG
schriftlich oder per Telefax innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig an die vorgenannte
Adresse gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.spar.de
unverzüglich zugänglich gemacht.
Hamburg, im Dezember 2004
SPAR Handels-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Alt 27-01-2005, 08:56   #7
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Spar schrammt an Pleite vorbei
Insolvenz nur durch Verkauf der Netto-Billigmärkte 2004 abgewendet. Kleinaktionäre sollen ihre Anteilsscheine abgeben.

Von Bob Geisler


http://www.abendblatt.de/wirtschaft/...te-vorbei.html
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Alt 27-01-2005, 12:25   #8
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Nachrichten: SPAR: HV beschließt Übertragung aller im Streubesitz befindlicher Aktien auf ITM Entreprises S.A.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft am 26. Januar 2005 in Hamburg haben die Aktionäre erwartungsgemäß der Übertragung der im Streubesitz befindlichen Anteile auf die ITM Entreprises S. A., Paris, zugestimmt. Die Hauptaktionärin ITM hält derzeit 97,27% der Anteile an der SPAR AG, 2,73% befinden sich in Streubesitz. ITM bietet für die im Streubesitz befindlichen Stammaktien der SPAR AG eine Barabfindung in Höhe von 4,28 EUR, für die Vorzugsaktien in Höhe von 8,75 EUR.

Die Höhe der Barabfindung beruht auf einem unabhängigen Gutachten der PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH und wurde von einem gerichtlich bestellten Prüfer als angemessen bestätigt.

"Wir begrüßen die Übertragung der Aktien auf unsere Hauptaktionärin ITM Entreprises S.A. Denn damit wird die SPAR AG von den Kosten und immateriellen Aufwendungen befreit, zu denen sie als börsennotierte Aktiengesellschaft verpflichtet ist. Darüber hinaus können wichtige Unternehmensentscheidungen schneller und unkomplizierter herbeigeführt werden. Wir erhalten damit eine größere Handlungsfreiheit und -geschwindigkeit, die die laufende Restrukturierung des Unternehmens positiv beeinflussen wird. Darüber hinaus trug und trägt ITM die Hauptlast und damit auch die Risiken der Sanierung von SPAR. Dem wird durch die Übernahme von 100 % der Aktien durch ITM Rechnung getragen", so der Vorstandsvorsitzende der SPAR AG, Dr. Stephan Schelo.

Der Vorstand hatte den Aktionären im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung auch die Fortschritte bei der Restrukturierung des Unternehmens erläutert. Im Mittelpunkt steht die Konzentration auf das Großhandelsgeschäft mit der Belieferung von selbstständigen Einzelhändlern sowie den SPAR Convenience-Kunden.

Die konsequente Regionalisierung mit der Konzentration auf vier Regionen ist weitgehend vollzogen. In der Folge konnte die Zentrale in Schenefeld um 40% verkleinert und die Führungsstrukturen deutlich gestrafft werden. Die Konzentration auf bundesweit 6 Lagerstandorte ist abgeschlossen.

Die weitgehende Entschuldung sowie die Finanzierung der Restrukturierungsmaßnahmen hat die SPAR AG durch den Verkauf der Beteiligungsunternehmen Netto Schels und Netto Stavenhagen sichergestellt.

Für das Geschäftsjahr 2004 rechnet die SPAR AG mit einer Verbesserung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um rund 100 Mio. EUR auf rund - 86 Mio. EUR (2003: - 185 Mio. EUR). In diesem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind außerordentliche Erträge aus dem Verkauf der Netto Beteiligungsgesellschaften sowie Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen nicht enthalten. Der vorläufige Umsatz für das Geschäftsjahr 2004 der SPAR AG beträgt rund 2,3 Mrd. EUR, das sind 0,6 Mrd. EUR weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Schließung und Verwertung von mit Verlust betriebenen Regiemärkten. Zahlen für den Konzernabschluss 2004 liegen derzeit noch nicht vor.

Die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bei SPAR werden auch 2005 fortgesetzt und sollen den Großhandel nachhaltig aus der Verlustzone führen. "Wir streben für 2005 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis an", so Schelo.
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Alt 03-02-2005, 12:08   #9
cade
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nachdem nach der hv nichts gelaufen ist bin ich aus den vorzügen raus zu 8,6 da ich mit zeitverzögerung durch anfechtungsklagen rechne. die stämme halte ich noch vorerst da hier das meiste potential ist.
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Alt 23-03-2005, 10:10   #10
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nun ist die stammaktie in kurzer zeit fast 20 % gestiegen. Ich denke jetzt kann man verkaufen.
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Alt 23-03-2005, 10:58   #11
OMI
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Hattest wieder mal den passenden Riecher!
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Schöne Grüße
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Alt 15-04-2005, 07:40   #12
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euro adhoc: SPAR Handels AG / Sonstiges / Squeeze-Out erfolgreich abgeschlossen - SPAR Handels-Aktiengesellschaft schließt Vergleich mit Anfechtungsklägern


Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
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14.04.2005

Die SPAR Handels-Aktiengesellschaft und die ITM Entreprises S.A. haben am 14. April 2005 mit den Anfechtungsklägern gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Januar 2005 einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen. ITM Entreprises S.A. verpflichtet sich darin, den Minderheitsaktionären der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von Euro 2,72 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 0,75 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie zu zahlen. Damit ergibt sich insgesamt eine Barabfindung in Höhe von Euro 7,-- je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 9,50 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft.

Der Übertragungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft vom 26. Januar 2005 ist im Anschluss an diesen Vergleichsschluss in das Handelsregister der SPAR Handels-Aktiengesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der SPAR Handels-Aktiengesellschaft sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der SPAR Handels-Aktiengesellschaft ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die ITM Entreprises S.A. übergegangen. Die Einzelheiten der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung werden gesondert bekannt gegeben.

Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft hatte am 26. Januar 2005 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ITM Entreprises S.A. gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 4,28 je auf den Inhaber lautende Stammaktie sowie in Höhe von Euro 8,75 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der SPAR Handels-Aktiengesellschaft beschlossen. Gegen diesen Beschluss hatten mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Hamburg erhoben.

Ende der Mitteilung euro adhoc 14.04.2005 16:28:10

Christina Werthner Tel. +49(0)40 8394 1509 E-Mail: christina_werthner@spar.de SPAR Handels AG http://www.spar.de SPAR Osterbrooksweg 35-45 Deutschland DE-22867 Schenefeld +49(0)40 8394 0 Einzelhandel

14.04.2005, 14.04.


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