Alt 25-01-2010, 09:57   #1
cade
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Cycos Sonderausschüttung

DGAP-Adhoc: CYCOS AG:Cycos AG plant Sonderausschüttung/späterer Termin für die
Hauptversammlung

CYCOS AG / Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

22.04.2009

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der nächsten
Hauptversammlung eine Sonderausschüttung an die Aktionäre vorzuschlagen.
Dafür soll die Hauptversammlung zunächst eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und anschließend eine entsprechende
Kapitalherabsetzung beschließen. Der Ausschüttungsbetrag soll sich
voraussichtlich auf ca. EUR 3,65 je Aktie belaufen. Aufgrund der
aktienrechtlichen Bestimmungen ist die Durchführung dieser
Sonderausschüttung nicht vor dem ersten Quartal 2010 zu erwarten. Die CHG
Communications Holding GmbH & Co. KG als Mehrheitsaktionärin der
Gesellschaft hat bereits signalisiert, dass sie in der Hauptversammlung den
entsprechenden Beschlussvorschlägen zustimmen wird.

Aus verschiedenen Gründen hat der Vorstand heute außerdem beschlossen, die
ursprünglich für Mai 2009 geplante ordentliche Hauptversammlung nunmehr
für den 26. Juni 2009 einzuberufen. Hintergrund ist unter anderem die
notwendige Abstimmungsarbeit im Hinblick auf die einzelnen
Tagesordnungspunkte, darunter auch die jetzt vorgesehene
Sonderausschüttung.

Außerdem plant die Gesellschaft, ihren Halbjahresfinanzbericht mit den
Zahlen zum 31. März 2009 nicht wie bislang vorgesehen, am 14. Mai 2009,
sondern erst am 29. Mai 2009 (und damit noch innerhalb der gesetzlich
vorgegebenen 2-Monatsfrist) zu veröffentlichen. Hintergrund ist hier unter
anderem der Zeitbedarf für eine geprüfte Zwischenbilanz zum 31. März 2009,
die für die Beschlussfassung über die Sonderausschüttung erforderlich ist.

Alsdorf, den 22. April 2009


Cycos AG
Der Vorstand




Cycos AG
Head of Controlling & Investor Relations, Internal Audit
Heiko Löwenstein
Phone: +49-2404-901-116
Fax: +49-2404-901-216

heiko.loewenstein@cycos.com
www.cycos.com

Joseph-von-Fraunhofer-Str. 7
D-52477 Alsdorf

im februar werden 3,52 gezahlt.
im geschäftsbericht steht auch drin, dass ein vergleichsangebot des hauptaktionärs an die kläger im spruchstellenverfahren vorliegt. steht nur nicht drin wie hoch es ist, aber es kann ja nur höher als der ursprünglich gebotene kurs sein. wenn dieses angebot nach der sonderausschüttung von allen klägern angenommen wird, wird sich auch auf der jetzigen kursbasis noch kurspotential ergeben. am besten man dient die aktien nach der kapitalmassnahme zu 7,03 euro an, dann ist man dabei und hat den cash wieder und kann anderweitig investieren. anteilige ausschüttung gibts auch noch.
wer bis zur hv wartet bekommt 0,34 euro garantiedividende.
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Alt 25-01-2010, 14:51   #2
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Die Kapitalmaßnahmen wurden am 29.7.09 ins Handelsregister eingetragen. Das heißt doch die Rückzahlung müsste ab 01.02.2010 möglich sein.

das habe ich auf wo. gelesen. nehme mal an, dass es stimmt weil es klingt realistisch. also bleibt nicht mehr viel zeit zu kaufen. will aber keinen reinhetzen bin selbst schon investiert. wenn ich 10 % gewinn mache kloppe ich dann über die börse, ansonsten werde ich wahrscheinlich andienen, mal sehen.
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Alt 01-02-2010, 14:09   #3
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jetzt hats geklingelt, kurs plus 10 % auf 11,50 euro.


Ad-hoc-News
DGAP-Adhoc: CYCOS AG: Zahlung aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 3,51 je Aktie
01.02.2010, 14:18:10

CYCOS AG / Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen

01.02.2010

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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CYCOS AG, Alsdorf (ISIN DE0007700205) Zahlung aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 3,51 je Aktie

Die ordentliche Hauptversammlung der CYCOS AG hatte am 26. Juni 2009 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 27.500.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung um den gleichen Betrag beschlossen, die im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in Höhe von EUR 3,51 je Aktie führt.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht Aachen zur Eintragung angemeldet. Sie sind am 29. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7658 eingetragen und am 31. Juli 2009 bekanntgemacht worden.

Gemäß § 225 Absatz 2 AktG darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung erfolgen. Diese Frist ist nunmehr abgelaufen, ohne dass Gläubiger der Gesellschaft in diesem Zeitraum gemäß § 225 Absatz 1 AktG gegenüber der Gesellschaft Forderungen angemeldet haben.

Die Gesellschaft wird daher die Zahlung des Betrages von EUR 3,51 je Aktie am 11. Februar 2010 veranlassen. Die Zahlung steht denjenigen Aktionären zu, die am 10. Februar 2010 (Trenntag) nach Börsenschluss Aktionäre der CYCOS AG sind. Der Trenntag ist der letzte Handelstag vor der Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt über die jeweilige Depotbank. Maßgeblich ist der dort am Ablauf des Trenntages von einem Aktionär verwahrte Bestand von Aktien der Gesellschaft. Unsere Aktionäre brauchen für die Auszahlung nichts zu veranlassen.

Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag fallen für die Sonderausschüttung nicht an.

Alsdorf, den 1. Februar 2010

Cycos AG Der Vorstand


01.02.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: CYCOS AG
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Deutschland Telefon: +49 (0)2404 901-0 Fax: +49 (0)2404 901-100 E-Mail: info@cycos.com Internet: www.cycos.com ISIN: DE0007700205 WKN: 770020 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart,
Hamburg

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Firmenname: CYCOS AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
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Alt 02-02-2010, 08:27   #4
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Schöne Grüße
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Alt 02-02-2010, 12:41   #5
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so schnell kanns gehen, hab jetzt sicherheitshalber mal gekloppt. hat zwar eineinhalb stunden gedauert bis die stücke weg waren. diese nachricht habe ich heute von cycos ir bekommen.

Sehr geehrter Herr


die ordentliche Hauptversammlung der CYCOS AG hatte am 26. Juni 2009 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 27.500.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung um den gleichen Betrag beschlossen, die im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in Höhe von € 3,51 je Aktie führt. Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht Aachen zur Eintragung angemeldet. Sie sind am 29. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7658 eingetragen und am 31. Juli 2009 bekanntgemacht worden. Gemäß § 225 Absatz 2 AktG darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung erfolgen. Diese Frist ist nunmehr abgelaufen, ohne dass Gläubiger der Gesellschaft in diesem Zeitraum gemäß § 225 Absatz 1 AktG gegenüber der Gesellschaft Forderungen angemeldet haben. Die Gesellschaft wird daher die Zahlung des Betrages von € 3,51 je Aktie am 11. Februar 2010 veranlassen. Die Zahlung steht denjenigen Aktionären zu, die am 10. Februar 2010 (Trenntag) nach Börsenschluss Aktionäre der CYCOS AG sind. Der Trenntag ist der letzte Handelstag vor der Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt über die jeweilige Depotbank. Maßgeblich ist der dort am Ablauf des Trenntages von einem Aktionär verwahrte Bestand von Aktien der Gesellschaft. Unsere Aktionäre brauchen für die Auszahlung nichts zu veranlassen. Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag fallen für die Sonderausschüttung nicht an.



In einem vor dem LG Köln geführten Spruchverfahren (Az.: 82 O 271/07) haben eine Vielzahl außenstehender Aktionäre der Cycos AG als Antragsteller und die CHG Communications Holding GmbH & Co. KG als Antragsgegnerin am 15. Januar 2010 zur Beendigung des Spruchverfahrens einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen. Anlass des Spruchverfahrens war die Höhe des vereinbarten angemessenen Ausgleichs (§ 304 AktG) und der Abfindung (§ 305 AktG) in dem am 16./19. März 2007 zwischen der Cycos AG und der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung der Cycos AG am 3. Mai 2007 zugestimmt hat. Durch den vor dem LG Köln geschlossenen Vergleich wurde der angemessene jährliche Ausgleichsbetrag (§ 304) von € 0,34 auf € 0,39 brutto (abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) und die Barabfindung (§ 305 AktG) von € 7,03 auf € 8,00 je Stückaktie festgesetzt. Eine Anrechung der für Februar 2010 geplanten Sonderausschüttung auf Barabfindung und jährlichen Ausgleich hat sich die CHG Communications Holding GmbH & Co. KG im Vergleich ausdrücklich vorbehalten. Der Vergleich wirkt für alle diejenigen Aktionäre der Cycos AG, welche die Abfindung angenommen haben oder noch annehmen werden oder den Ausgleich erhalten bzw. erhalten haben. Die Verpflichtung der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG zum Erwerb der Aktien zu dem im Vergleich vereinbarten, erhöhten Barabfindungsbetrag erlischt zwei Kalendermonate nach Zahlung der Sonderausschüttung.
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Alt 03-02-2010, 09:43   #6
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jetzt isses offiziell. nach der sonderauschüttung gibt es nur noch 4,49 euro abfindung. der text des vergleichsangebots steht hier. also schnell raus wer noch nicht draussen ist solange der kurs noch auf 11,5 euro steht.

http://www.gsc-research.de/gsc/nachr...detailansicht/ index .html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=72470&cHash=356c31e97 d
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Alt 10-02-2010, 13:22   #7
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heute letzter Tag vor der Ausschüttung. Aktie ist spekulativ erhöht wegen eines Artikels in Börse Online bezüglich der steuerfreien Ausschüttung. Denke die Aktie wird morgen wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Der faire Wert müsste im Moment eher bei 8,5 als bei 12,-- Euro liegen

CYCOS AG Inhaber- Aktien o.N.

in dem Spruchverfahren, Az. 82 0 271/07, vor dem Landgericht Köln wurde ein
Vergleich zur Erledigung des Verfahrens auf Bestimmung des angemessenen
Ausgleichs nach § 304 AktG und der angemessenen Abfindung nach § 305 AktG
geschlossen, in dem u.a. die Erhöhung des Abfindungsbetrages auf EUR 8,--
pro Aktie + Zinsen ab dem 15.09.2007 (unter Berücksichtigung bereits
gezahlter Ausgleichszahlungen) festgesetzt wurde.
Abfindungen zum erhöhten Barabfindungspreis, die ab dem 11.02.2010
durchgeführt werden, erfolgen unter Anrechnung der Sonderausschüttung von
EUR 3,51 in Höhe von EUR 4,49. Sollten Sie das erhöhte Barabfindungsangebot
annehmen wollen erbitten wir Ihre Weisung, auf dem beigefügten
Antwortschreiben, bis zum 08.04.2010 bei Ihrer depotführenden
Geschäftsstelle eintreffend. Das Angebot ist k o s t e n f r e i.
Ohne Ihre Weisung bis zu dem genannten Termin werden wir in dieser
Angelegenheit nichts für Sie unternehmen.
Risikohinweis: Die angemeldeten Aktien werden der Gesellschaft zur Verfügung
gestellt. Der Kunde trägt das Risiko, daß die Gesellschaft den im Angebot
genannten Gegenwert tatsächlich zur Verfügung stellt. Die Bank übernimmt für
den Eingang des Gegenwertes und die Durchführung der Abwicklung keine
Haftung.
Disclaimer: Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen möglicherweise bestimmten
Restriktionen und müssen daher selbst gewährleisten, daß ihre Teilnahme an
der Kapitaltransaktion mit den Gesetzen ihres Landes übereinstimmt. Wir
unterstellen bei Eingang Ihrer Weisung an uns, daß Sie berechtigt sind, an
dieser Kapitaltransaktion teilzunehmen.
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