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Alt 04-07-2005, 18:24   #31
vorstandsschreck
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Anleger, die Aktien der WorldCom, Inc. in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 gekauft haben, können bei zwei verschiedenen Stellen Schadensersatzansprüche geltend machen. Zum einen sind dies die Sammelklagen gegen Banken und einzelne WorldCom-Manager, zum anderen besteht ein Entschädigungsfonds („WorldCom Victim Trust“) der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, die WorldCom verklagt hatte.

Sammelklagen: neue Frist
Für die Vergleichszahlung der Citigroup in Höhe von 2,65 Mrd. Dollar war die Anmeldefrist bereits Anfang März 2005 abgelaufen. Seither wurden jedoch über 15 weitere Einzelzahlungen von anderen Beklagten zugesagt, die ebenfalls an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen. Die größten hierunter sind J.P. Morgan Chase mit 2 Mrd. Dollar, Bank of America mit 460,5 Mio. Dollar, Deutsche Bank mit 325 Mio. Dollar und ABN Amro mit 278,4 Mio. Dollar.
Überraschend schnell wurde nun beschlossen, dass alle diese Gelder in einem einzelnen Anmeldevorgang zusammengefasst werden sollen. Dies bedeutet, dass Anleger, die sich schon im März für die Citigroup-Vergleichszahlung angemeldet hatten, automatisch ihren Anteil an den weiteren Zahlungen erhalten. Wer für diese erste Anmeldemöglichkeit noch kein Proof-of-Claim-Formular („Anspruchsbeweis“) für die Sammelklagen ausgefüllt hat, kann dies nun bis zum 26. August 2005 nachholen, um an der Gesamtsumme von über 6,1 Mrd. Dollar einen Anteil zu erhalten.
Der Klageverwalter geht davon aus, dass die durchschnittliche Auszahlung pro Aktie bei ca. 0,56 Dollar liegen wird. Dieser Betrag wurde errechnet aus der Anzahl der innerhalb der Class Period gehandelten Aktien abzüglich der Anleger, die ihre Anteile durch ein „Opt out“ von der Klage ausschließen ließen. Dieses Vorgehen wählen Aktionäre, die selbst eine Klage lancieren wollen, da mit der Annahme der Entschädigungszahlung aus der Sammelklage das individuelle Recht, das Unternehmen zu verklagen, aufgegeben wird.

Victim Trust: Frist verlängert
Auch der WorldCom Victim Trust hat seine Frist zur Einreichung der Formulare bis zum 19. August 2005 verlängert. Hierbei geht es um 500 Mio. Dollar und 10 Mio. Aktien der WorldCom-Nachfolgegesellschaft MCI, die die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC in einer Klage gegen das Unternehmen erlöst hatte.
Eine offizielle Prognose zur voraussichtlichen Auszahlung pro Aktie liegt für den Victim Trust nicht vor. Schätzungen der SdK gehen von einer durchschnittlichen Zahlung von ca. 0,20 bis 0,30 Dollar aus.
Zu beachten ist bei der Anmeldung zum Victim Trust, dass der Klageverwalter unseren Informationen nach darauf besteht, dass Belege in englischer Sprache und mit in Dollar umgerechneten Beträgen eingereicht werden. Diese Belege müssen von der depotführenden Bank ausgestellt werden. Der SdK sind bereits erste Fälle bekannt, in denen die Anspruchsformulare wegen fehlender Übersetzung, auch trotz beigefügter Dollar-Kurslisten, zurückgewiesen wurden.

Für beide Verfahren stellt die SdK eine Ausfüllanleitung zu dem jeweiligen Proof-of-Claim-Formular zur Verfügung. Diese Dokumente sind für SdK-Mitglieder kostenlos.
Einen Ausfüllservice, bei dem ein der SdK angeschlossener Rechtsanwalt die Formulare gemäß der Dokumente des Anlegers ausfüllt, wird gegen einen Kostenbeitrag angeboten.

Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der SdK unter www.sdk.org.
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Alt 04-11-2005, 15:36   #32
vorstandsschreck
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HV der Capital Stage AG am 13.12.2005
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. -Die Aktionärsvereinigung-


zu Tagesordnungspunkt:

TOP 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
Wegen Nichtbeantwortung von zahlreichen Aktionärsfragen bzgl. diverser Geschäftvorfälle der Gesellschaft in der Vergangenheit (z.B. auf der HV vom 21.12.2004 ) kann dem Vorstand die Entlastung nicht erteilt werden!

TOP 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Das ehem. Vorstandsmitglied Herr Overheu wollte der Bitte der Aktionären auf der HV vom 26.7.2004 nachkommen, zur Aufklärung von ungeklärten Geschäftsvorgängen beizutragen. Nach der Hauptversammlung vom 26.7.2004 hat der Aufsichtsrat Herrn Overheu entlassen und so die mögliche Aufklärung verhindert. Aus diesem Grund kann dem Aufsichtsrat die Entlastung nicht erteilt werden!

TOP 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005
Es besteht kein Vertrauen in den vorgeschlagenen und auch bisher für die Gesellschaft tätigen WP. Dem Wahlvorschlag wird daher nicht zugestimmt. Die SdK wird auf der HV einen eigenen Vorschlag unterbreiten.

TOP 5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
Die SdK hält die vorgeschlagene Vergütungsregelung unter Berücksichtigung der Leistung des AR und der aktuellen Lage der Gesellschaft für zu hoch. Angemessen erscheinen aus unserer Sicht:
1. Vorsitzender 15.000,- Euro
2. stellv. Vorsitzender 12.500,- Euro
3. das weitere Aufsichtsratsmitglied 10.000,- Euro
per Anno.

TOP 6. Beschlussfassung gemäß § 93 Abs. 4 S. 3 AktG über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Marco Hahn
Zahlreiche Geschäftsvorfälle, die hier nicht näher ausgeführt werden können, führen dazu, dass diesem Tagesordnungspunkt in keinem Fall zugestimmt werden kann. Die SdK erwägt, entsprechende Gegenanträge und Sonderprüfungsauftrage auf der Hauptversammlung zu stellen. Diese können ggf. vor der Hauptversammlung unter www.hv-info.de oder www.sdk.org eingesehen werden.

TOP 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das UMAG
Diesem Tagesordnungspunkt kann zugestimmt werden.



Quelllink: http://www.hv-info.de/abstimmungsver...p4?firmaID=554
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Alt 04-11-2005, 15:45   #33
vorstandsschreck
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Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG)

Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) verlangt bei börsennotierten Aktiengesellschaften, künftig für jedes Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben. Gefoerdert wird die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Anwendung finden die neuen Regelungen erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 .
Allerdings können die Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und mit 3/4-Mehrheit beschließen, für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge zu verzichten.

Die SdK hingegen befürwortet die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen. Sie ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen sollte sich keine börsennotierte Aktiengesellschaft entziehen.

Nur die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ermöglicht dem Aktionär die Beurteilung, ob die Höhe der Vergütung und die einzelnen Vergütungsbestandteile für jedes Vorstandsmitglied, gemessen an dessen individuellem Aufgabenbereich sowie am Unternehmenserfolg, angemessen im Sinne des Aktiengesetzes sind.

Da die Vergütung der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung u.a. auf Basis des Aufgabengebietes jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie seiner persönlichen Leistung festzulegen ist, dient die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen zugleich dem Aktionär indirekt auch zur Kontrolle der Aufsichtsratstätigkeit.

Die SdK lehnt daher die Opting Out-Klausel ab und wird, sofern dies von den Verwaltung in Einzelfällen der Hauptversammlung vorgeschlagen wird, entsprechende Gegenanträge stellen.

München, 03. November 2005
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Alt 14-11-2005, 14:04   #34
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SdK: Derivate-Probleme der Deutschen Bank dürfen nicht zu Lasten von Anlegern gehen

Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist heute bekannt geworden, dass die Deutsche Bank offensichtlich erhebliche Probleme beim Handel mit Goldderivaten hat.
Dabei handelt es sich um die Papiere mit den Kennnummern DB6181, DB6183, DB6184, DB6185 und DB6187.
Diese Papiere sind sogenannte Long- bzw. Short-WAVE Knock-Out-Optionsscheine, die seit dem 04. Oktober 2005 an der Börse Stuttgart und der Börse Frankfurt gehandelt werden, und sich gemäß Prospekt vom 03. Oktober 2005 auf den Bezug bzw. den Verkauf einer Unze Gold zu unterschiedlichen Basispreisen beziehen. Aufgrund der großen Hebeleffekte – mit denen die Deutsche Bank für diese Produkte auch im Internet und in ihrer Printpublikation warb – waren diese Scheine bei Anlegern besonders beliebt. Erst letzte Woche hatte die SdK in einem „Gold Special“ ihrer Publikation „SdK exclusiv“ auf diese attraktiven Scheine der Deutschen Bank hingewiesen.
In einer „Nacht- und Nebelaktion“ hat die Deutsche Bank heute versucht, die Prospektbedingungen dieser Scheine im nachhinein einseitig und gravierend zu Lasten der Anleger zu verschlechtern.
Demnach sollen die Bezugsverhältnisse von 1 Unze Gold je Schein auf 0,1 Uzen abgesenkt werden. Für bereits investierte Anleger verschlechtern sich die Bedingungen um den Faktor 10. Der SdK ist ein derartiges Vorgehen bisher noch nicht bekannt. Sollten nachträgliche Prospektänderungen mit derart negativen Auswirkungen für Anleger möglich sein, würde das die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den gesamten deutschen Options- und Derivatemarkt massiv beschädigen.

Die SdK hat daher die Börse Stuttgart und die Deutsche Bank gebeten, bis zur Klärung des Sachverhalts den Handel in diesen Produkten einzustellen.

14. November 2005, Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org
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Alt 15-11-2005, 12:54   #35
vorstandsschreck
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OL Time Warner-Sammelklage: SdK hilft Aktionären beim Anmelden der Ansprüche

Die Anmeldefristen für die Rekordzahlung in der WorldCom-Sammelklage sind noch nicht lange beendet, da besteht nun wieder eine Chance auf Schadensersatz für geprellte Aktionäre. Es handelt sich um eine Sammelklage gegen AOL Time Warner aus dem Jahr 2002, die vor Kurzem mit einem Vergleich abgeschlossen wurde.
AOL Time Warner wurde in der Klage vorgeworfen, durch Falschinformationen den Aktienkurs von AOL sowie von Time Warner vor der Fusion der Unternehmen künstlich nach oben getrieben zu haben. Unter anderem hieß es in der Anklage, man habe gewusst, dass die Fusion nicht die angekündigten Synergieeffekte generieren könne. AOL Time Warner gesteht keine Schuld ein, ist aber bereit, das langwierige Class-Action-Verfahren zu beenden - so stehen nun insgesamt 2,65 Milliarden Dollar zur Auszahlung an die Anleger bereit.

Von AOL Time Warner stammen 2,4 Mrd. Dollar dieser Summe; der ebenfalls beklagte Wirtschaftsprüfer Ernst & Young steuert 100 Mio. Dollar bei. Des Weiteren werden 150 Mio. Dollar, die Time Warner in einem Verfahren mit der amerikanischen Justizbehörde bezahlen musste, für die Aktionäre freigegeben. Noch nicht sicher ist, ob auch eine weitere Zahlung des Unternehmens in Höhe von 300 Mio. Dollar, die aus einer Klage der US-Börsenaufsicht stammt, mit eingerechnet wird.

Anspruchsberechtigt sind Anleger, die in den \"Class Periods\" vom 27. Januar 1999 bis zum 11. Januar 2001 mit AOL-Aktien bzw. vom 11. Januar 2001 bis einschließlich 27. August 2002 mit Time Warner-Aktien gehandelt und daraus einen Verlust erlitten haben.
Ansprüche können mit Hilfe des sogenannten Proof-of-Claim-Formulars (\"Anspruchsbeweis\") beim Klageverwalter in den USA angemeldet werden.
Einsendeschluss für dieses Formular ist der 21. Februar 2006.


Die SdK hat eine (für Mitglieder kostenlose) deutsche Ausfüllanleitung für dieses Formular bereitgestellt. Alternativ können Anleger gegen einen Kostenbeitrag auch die Formulare von einem der SdK angeschlossenen Rechtsanwalt ausfüllen lassen. Genauere Informationen zu diesen Angeboten der SdK finden sich auf www.sdk.org.

Für Anleger interessant dürfte sein, dass es erste Berechnungen gibt, wie viel dem Einzelnen von der Gesamtsumme zugestanden werden könnte. Es gibt hier zwei verschiedene Berechnungsmethoden:
Im ersten Fall geht man von der Anzahl der Aktien aus, die während der jeweiligen Class Period den Anlegern Verluste brachten (geschätzte 3,4 Mrd. Stück) und setzt voraus, dass alle diese Aktien von den Anlegern angemeldet werden. Sollte dies der Fall sein, entsteht pro Aktie ein durchschnittlicher Anspruch auf 0,78 Dollar. Nach den Erfahrungen der SdK ist es so, dass sich in Fällen mit großem öffentlichen Interesse, wie es schon bei WorldCom war und hier wohl auch wieder sein wird, die Hälfte bis zwei Drittel der Anleger tatsächlich anmelden. Von der ersten Berechnung ausgehend bedeutet dies dann pro Aktie einen maximalen Durchschnitt von 1,56 bzw. 1,17 Dollar.
Allerdings ist es so, dass ein und die selbe Aktie während der Class Period mehrmals den Besitzer gewechselt hat und so mehreren Aktionären finanziellen Schaden zufügen konnte. Davon ausgehend erhält man eine Zahl von 11,315 Mrd. gehandelten Aktien, aus denen Ansprüche entstehen. Dies setzt die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf 0,23 Dollar herab – nach Schätzung der SdK wäre also mit etwa 0,35 bis 0,46 Dollar pro Aktie zu rechnen.
Diese Angaben sind Durchschnittszahlen, je nach Kauf- und Verkaufsdatum und weiteren Umständen kann der Einzelne einen höheren oder auch geringeren Betrag pro Aktie erhalten.

Die Anmeldung der Ansprüche an sich ist kostenlos; lediglich sollte bedacht werden, dass der Versand der Unterlagen in die USA zwischen 13 und 20 Euro ausmachen kann (je nach Umfang und Versandart), und dass die Entschädigung als Dollar-Scheck ausgezahlt wird, für dessen Einlösung die Banken nochmals Gebühren verlangen.

München, 15. November 2005

Quelle: www.sdk.org
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Alt 29-11-2005, 11:00   #36
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Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg




An die
Capital Stage AG
Brodschrangen 4

20457 Hamburg

vorab per FAX: 040 - 37 85 62-129




München, 28.11. 2005



Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) als Aktionärin der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrage stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich unseren Anträgen anzuschließen:

Gegenantrag zu TOP 6 Zustimmung zu einem Vergleich

Wir beantragen, dem vorgelegten Vergleich nicht zuzustimmen.

Begründung:

In dieser Angelegenheit sind aktuell bei den Staatsanwaltschaften Hamburg und Kiel Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten anhängig. So lange diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist es nicht möglich abschließend zu beurteilen, ob der ausgehandelte Vergleich die Interessen der Gesellschaft hinreichend berücksichtigt.

Die SdK ist aktuell der Ansicht, dass der Gesellschaft ein weitaus höherer Schaden entstanden ist und dass die Organe, die sich unseres Erachtens pflichtwidrig verhalten haben, in der Lage sind, einen weit höheren Schadensersatz zu zahlen.

Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, kann einem Vergleich zumindest im aktuellen Verfahrensstadium nicht zugestimmt werden.


Wir bitten Sie, mit dem vorstehenden Gegenantrag nach den §§ 125, 126 AktG zu verfahren, diese insbesondere den anderen Aktionären zugänglich zu machen. Die Begründung umfasst nicht mehr als 5000 Zeichen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 126 AktG.

Mit freundlichen Grüßen

SdK – Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V.
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Alt 07-12-2005, 18:21   #37
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Vergleich in der Ahold-Sammelklage

Die Koninklijke Ahold N.V. (Ahold) hat am 28. November 2005 bekannt gegeben, dass sie in einer Sammelklage in den USA einen Vergleich erzielt hat.

Ahold wird als Ergebnis der Sammelklage 1,1 Mrd. Dollar (etwa 945 Mio. Euro) an die Aktionäre auszahlen.

Anspruchsberechtigt sind die Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben haben.

Obwohl der endgültige Auszahlungsplan für die Entschädigungssumme noch nicht feststeht, gibt es erste Hochrechnungen bezüglich der Entschädigung pro Aktie. Aholds Berechnungen zufolge werden für jede im oben genannten Zeitraum gekaufte Aktie, die am 23. Februar 2003 noch im Besitz des Aktionärs war, zwischen 1,00 und 1,30 Dollar bezahlt werden. Anleger, die eher verkauft haben, erhalten einen entsprechend geringeren Anteil.

Sollten die Anleger nicht mit diesem Ergebnis zufrieden sein, haben sie die Möglichkeit, zwischen Februar und April 2006 durch ein „Opt out“ aus dem Vergleich ausgenommen zu werden. In diesem Fall können sie eine eigene Klage anstrengen, ansonsten sind sie an den Vergleich gebunden. Ahold hat sich die Möglichkeit ausgehandelt, aus dem Vergleich aussteigen zu können, falls die Besitzer von mehr als 180 Mio. Aktien ihr Opt-out-Recht nutzen.

Der Zeitplan sieht nun vor, dass nach Ablauf der Opt-out-Frist das Gericht dem Vergleich endgültig zustimmt. (Die vorläufige Zustimmung soll bereits im Januar 2006 erfolgen.) Sollten keine weiteren juristischen Schritte in den USA eingeleitet werden, können sich die Aktionäre ab etwa Juni 2006 mittels der Proof-of-Claim-Formulare beim Klageverwalter anmelden, um ihren Anteil an der Vergleichszahlung zu erhalten. Sobald diese Formulare veröffentlicht werden, wird die SdK sie natürlich für ihre Mitglieder bereitstellen.

München, 07. Dezember 2005
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Alt 07-12-2005, 18:27   #38
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Gegenantrag zur Hauptversammlung der ce Consumer AG am 07. Dezember 2005

Zur Hauptversammlung der ce Consumer Electronic AG am 07.12.2005 hat die SdK folgende Gegenanträge gestellt:

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Zu 2a: Die SdK beantragt, gegen die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro zu stimmen. Stattdessen beantragt die SdK, eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 mit anschließender Kapitalerhöhung (wie von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagen) durchzuführen.
Zu 2c: Weiter beantragt die SdK in Bezug auf TOP 2c, dass der Vorstand einen Bezugsrechtshandel einführt.

Begründung:
Eine derart drastische Kapitalherabsetzung wie in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Nach den Vorschriften der Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form sind zunächst sämtliche Gewinnrücklagen sowie der Teil der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage, um den diese zusammen über 10% des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Grundkapitals hinausgehen, vorweg aufzulösen.
Nach dem von uns vorgeschlagenen Kapitalschnitt 5:1 würden so 105.806 TSD Euro zur Verrechnung mit aufgelaufenen Bilanzverlusten frei (in Bezug auf die Bilanz per 31.12.2004: 20.412 TSD Euro aus der Kapitalherabsetzung, 78.618 TSD Euro aus der Auflösung der Kapitalrücklage und 6.776 TSD Euro aus der Auflösung der Gewinnrücklage).
In Anbetracht der nachfolgenden Kapitalerhöhung ist aus unserer Sicht dieser Betrag zunächst ausreichend, um die bilanzielle Schieflage angemessen auszugleichen. Zugleich wird den Aktionären durch die Kapitalherabsetzung 5:1 statt auf 0,00 Euro ihre Beteiligung an der Gesellschaft erhalten, dabei werden jeweils 5 alte Namensaktien zu einer neuen Namensaktie zusammengelegt.
Die Kapitalherabsetzung in dem von uns geforderten Verhältnis ermöglicht zudem die von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagene Kapitalerhöhung zu nominal.
Damit Aktionäre, die diese Kapitalerhöhung nicht zeichnen möchten, eine Kompensation für ihren Beteiligungsverlust erhalten, fordern wir die Einführung eines Bezugsrechtshandels für die den Aktionären aus der Kapitalerhöhung zustehenden Bezugsrechte.

München, 28. November 2005
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Alt 01-02-2006, 17:01   #39
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.02.2006 veröffentlicht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wieder ihr „Schwarzbuch Börse“, diesmal mit den Skandalen, Missständen und Pleiten rund um das Börsengeschehen im Jahr 2005. Als Sonderthema greifen wir in dieser Ausgabe zudem die Schattenseiten des Zertifikatemarkts auf.

Gerne stellen wir den Pressevertretern das Schwarzbuch Börse 2005 in diesem Jahr exclusiv vorab im Rahmen einer Pressekonferenz vor und laden Sie dazu herzlich ein

am 7. Februar 2006,
um 10.30 Uhr,
im Tagungsraum der Börse München (Erdgeschoss),
Lenbachplatz 2, 80333 München

Wie gewohnt werden Mitglieder des SdK-Vorstands anwesend sein und Ihre Fragen zum Schwarzbuch Börse 2005 beantworten.

Um Rückmeldung im Fall der Teilnahme wird gebeten, ein Rückmeldeformular sowie eine Bestellmöglichkeit für ein kostenloses Rezensionsexemplar finden Sie unter http://www.sdk.org/aktuell.php?id=397


München, 1. Februar 2006

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



Quelle: www.sdk.org
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Alt 20-04-2006, 10:59   #40
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Wer Aktien von VW hält und nicht selbst zur VW-Hauptversammlung gehen kann, kann seine Stimmrechte von der SdK vertreten lassen!

Ansprechpartner ist Herr Hansgeorg Martius ( Tel: 040-8231440 )
der als Aktionärsvertreter auf der Hauptversammlung die Aktionärsinteressen vertreten wird!



SdK: Keine Entlastung für Dr. Piech auf der VW-Hauptversammlung


VW - Paradebeispiel für schlechte Corporate Governance


Die SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. fordert in einem Gegenantrag zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Mai 2006, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Piech die Entlastung zu verweigern. Zu diesem Zweck wird sie auf der HV die Einzelentlastung beantragen.

Ihren Antrag auf Nichtentlastung begründet die SdK damit, dass Herr Dr. Piech als AR-Vorsitzender maßgebliche Verantwortung dafür trage, dass sich VW in letzter Zeit zu einem Paradebeispiel für schlechte Corporate Governance entwickelt hat.

Es sei nicht zu akzeptieren, so die SdK, dass Herr Dr. Piech durch bedachte oder unbedachte Äußerungen in der Öffentlichkeit die Autorität des Vorstandsvorsitzenden Dr. Pischetsrieder unterminiert und seine Vertragsverlängerung in unerklärlicher Weise verzögert hat. Dies sei genauso verwerflich, wie er die Berufung des Vorstandsmitglied Dr. Neumann gegen den erkennbaren Willen von Dr. Pischetsrieder durchgesetzt hat.

Des weiteren lastet die SdK es Herrn Dr. Piechs „Machtanspruch“an, dass Herr Dr. Cromme nicht mehr für den Aufsichtsrat zur Verfügung steht. Dieser konnte bislang als eine der wenigen unabhängigen Personen gelten und verkörperte das Bemühen um eine bessere Corporate Governance. Sein Ausscheiden lasse nun noch Schlimmeres für die Corporate Governance bei VW befürchten. So enthalten auch die Wahlvorschläge nicht die unter Corporate Governance-Gesichtspunkten erforderliche Anzahl unabhängiger AR-Mitglieder.

Schließlich wendet sich die SdK auch gegen die Überrepräsentanz des neuen Großaktionärs Porsche im Aufsichtsrat. Zwar begrüßt die SdK den Einstieg von Porsche grundsätzlich und hält zwei Porsche-Vertreter im VW-Aufsichtsrat für legitim, ja erwünscht. Da aber Herr Dr. Piech weiter im Amt bleibe und unklar sei, ob er 2007 vollständig ausscheide, müsse man davon ausgehen, dass künftig drei Porsche-Vertreter im Aufsichtsrat präsent sein werden. Dies sei zuviel.

Für den Antrag auf Einzelentlastung ist auf der HV eine Stimmenzahl von rund 390 000 Aktien erforderlich. Die SdK rechnet damit, diese Stimmenzahl zu erreichen.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
München, 20. April 2006


Ansprechpartner: Reinhild Keitel, Tel: 069-5890325 oder Hansgeorg Martius, Tel: 040-8231440

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Alt 20-04-2006, 11:00   #41
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Vorstandsschreck, kann ich auch von Ösiland aus Stimmrechte von deutschen Aktien an die SdK übertragen lassen?
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Alt 22-06-2006, 14:18   #42
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Moin Moin Romko,

leider habe ich Deine Anfrage erst jetzt gelesen.
Natürlich kannst Du JEDERMANN deine Stimmrecht übertragen.

Sehe mal unter www.sdk.org nach, dort findest Du weitere Informationen!

oder

guckst du hier : http://www.sdk.org/pdf/Stimmrechtsvollmacht.pdf





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Vergleich in der Ahold-Sammelklage

Die Koninklijke Ahold N.V. (Ahold) hat am 28. November 2005 bekannt gegeben, dass sie in einer Sammelklage in den USA einen Vergleich erzielt hat.

Ahold wird als Ergebnis der Sammelklage 1,1 Mrd. Dollar (etwa 945 Mio. Euro) an die Aktionäre auszahlen. Anspruchsberechtigt sind die Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben haben.
Erste Hochrechnungen besagen, dass sich die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf ca. 1,51 Dollar belaufen kann. Dies gilt für jede im oben genannten Zeitraum gekaufte Aktie, die am 23. Februar 2003 noch im Besitz des Aktionärs war. Anleger, die eher verkauft haben, erhalten voraussichtlich eine durchschnittliche Auszahlung von etwa 0,40 Dollar.

Sollten die Anleger nicht mit diesem Ergebnis zufrieden sein, haben sie die Möglichkeit, bis zum 12. Mai 2006 durch ein "Opt out" aus dem Vergleich ausgenommen zu werden. In diesem Fall können sie eine eigene Klage anstrengen, ansonsten sind sie an den Vergleich gebunden. Ahold hat sich die Möglichkeit ausgehandelt, aus dem Vergleich aussteigen zu können, falls die Besitzer von mehr als 180 Mio. Aktien ihr Opt-out-Recht nutzen.

Das (deutsche!) Proof-of-Claim-Formular zur Anmeldung der Ansprüche ist inzwischen veröffentlicht worden. Die Unterlagen (Proof of Claim und Transaktionsbelege) müssen bis zum 18. August 2006 an den Klageverwalter gesendet werden.

Mitglieder der SdK können das Formular im Mitgliederbereich dieser Seite herunterladen.
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Geändert von vorstandsschreck (22-06-2006 um 14:25 Uhr)
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Alt 22-06-2006, 14:21   #43
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Ansehnliche Erhöhung der Barabfindung für ehemalige Goldschmidt-Aktionäre


Ehemalige Aktionäre der Goldschmidt AG, die im Juni 2002 durch ein Squeeze out von der Degussa AG zwangsweise aus dem Unternehmen herausgedrängt worden sind, können sich über eine ansehnliche Verbesserung der damals angebotenen Barabfindung freuen.
Der ursprünglich von der Degussa bestimmte Betrag von 25,23 Euro je Goldschmidt-Aktie, der schon im Rahmen eines Vergleichs mit Anfechtungsklägern auf 28 Euro heraufgesetzt worden war, ist nun endgültig auf 31,55 Euro festgelegt worden.
Die SdK hatte auch den erhöhten Betrag nicht für angemessen erachtet und daraufhin 2003 ein Spruchverfahren eingeleitet. Dieses wurde nun, Anfang Juni 2006, durch einen gerichtlichen Vergleich mit einem befriedigenden Ergebnis beendet. Die (bezogen auf den Ursprungsbetrag) um 25% erhöhte Zahlung stellt nach unserer Ansicht einen fairen Ausgleich für alle damaligen Minderheitsaktionäre dar.
Aktionäre, bei denen sich die Kontoverbindung seit dem Squeeze out nicht geändert hat, brauchen für die ihnen nun zustehende Nachzahlung von 3,55 je Aktie nichts zu veranlassen. Alle anderen sollten sich an dasjenige Kreditinstitut wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt worden ist. Als Abwicklungsstelle fungiert die Deutsche Bank.
München, 19. Juni 2006
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Alt 06-07-2006, 15:58   #44
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Die SdK äußert sich kritisch zur Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge...

Die SdK äußert sich kritisch zur Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge...


Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger äußert sich kritisch zu den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen für eine einheitliche Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge.
Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung der SdK und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings nach SdK-Ansicht erkennen, dass die anvisierten Ziele – nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen – verfehlt werden.</i>

Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% (im Jahr 2007) bzw. 25% (im Jahr 2008) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt.
Für Anleger mit einem höheren Steuersatz entstünde indessen kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Eine Abgeltungssteuer von maximal 15 bis 20% wäre daher der bessere und richtige Weg.

Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) ist nach Auffassung der SdK nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist – wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen.
In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird.

Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden.

Nur bei Berücksichtigung dieser Forderungen kann nach SdK-Ansicht die geplante Abgeltungssteuer zu den erwünschten Effekten führen. Die Nachteile für die Privatanleger gegenüber der bisherigen Regelung wären dann moderat, und zugleich könnte die Motivation zur eigenverantwortlichen Vorsorge mittels Kapitalanlage gestärkt werden.

München, 6. Juli 2006

Quelle: www.sdk.org
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Alt 06-09-2006, 11:30   #45
vorstandsschreck
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Nortel-Sammelklagen: SdK hilft, Ansprüche anzumelden

Gegen Nortel Networks liefen seit Jahren verschiedene Sammelklagen in den USA. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, über einen langen Zeitraum falsche oder zumindest irreführende Angaben zu vergangenen und zukünftigen Einnahmen gemacht zu haben. Die Klagen wurden schließlich in zwei Verfahren zusammengefasst, die nun beide durch Vergleiche abgeschlossen werden konnten.

Das Verfahren „Nortel I“ richtet sich an Anleger, die im Zeitraum vom 24. Oktober 2000 bis zum 15. Februar 2001 Aktien des Unternehmens gekauft hatten. Zur Auszahlung gelangt ein Gesamtbetrag von etwas über 1 Mrd. Dollar, die aufgeteilt in einen Baranteil und Aktien des Unternehmens an die Anleger ausgeschüttet werden.

Erste Berechnungen der Hauptkläger gehen von einer Auszahlung von ca. 0,44 Dollar sowie 0,32 Nortel-Aktien je Aktie aus, die Anleger für die während des relevanten Zeitraums gehandelten Aktien erhalten könnten.

Vom Vergleich in der Klage „Nortel II“ sind Anleger betroffen, deren Aktien in der Zeit vom 24. April 2003 bis zum 27. April 2004 erworben wurden. Hier werden auch wieder Bar- und Aktienauszahlung gemischt; der Gesamtbetrag beläuft sich auf ebenfalls auf ca. 1 Mrd. Dollar. Die durchschnittliche Auszahlung je Aktie soll hier in etwa 0,10 Dollar und 0,12 Aktien betragen.

Die angegebenen Auszahlungsbeträge sind lediglich Durchschnittswerte, die je nach Kaufdatum und weiteren Faktoren nach oben oder unten abweichen können; endgültige Angaben zu den Ansprüchen des einzelnen Aktionärs können zudem erst gemacht werden, sobald bekannt ist, wie viele Aktien insgesamt zur Auszahlung der Ansprüche angemeldet werden.

Um einen Anteil an der Entschädigungszahlung zu erhalten, müssen Anleger sogenannte „Proof of Claim“-Formulare ausfüllen und diese bis spätestens zum 20. November in die USA an den Klageverwalter senden.

Die SdK hat eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für die Proof-of-Claim-Formulare erstellt, die Mitglieder des Vereins kostenlos erhalten. Nichtmitglieder können die Anleitung auf der Internetseite www.sdk.org bestellen.

Weitere Informationen unter: http://www.sdk.org/aktuell.php?id=416

München, 06. September 2006


Quelle: www.sdk.org
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