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Alt 29-12-2010, 08:09   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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heute in akte 2010

das ist der hammer! ein geisterfahrer verursacht auf der autobahn einen unfall. die versicherung des unfallfahrers verzögert die zahlung bzw. leistet die nur unter vorbehalt.
grund: wenn ein autofahrer einen unfall absichtlich verursacht, braucht die haftpflichtversicherung nicht zahlen.
man muss sich das mal vor augen führen

okay in dem beschriebenen fall wurde der schaden von 4000 € nach eingreifen von akte 2010 die versicherung bezahlt.

was aber, wenn akte nicht hilft?
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Alt 29-12-2010, 09:07   #2
Mustang
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Na ganz so wie du sehe ich das nicht. Eine Versicherung muss bei Vorsatz oder Groben Fahrlässigkeit nicht einspringen. Ich frage mich immer wieder wie man Verkehrt auf der Autobahn auffahren kann und dann noch ganze Strecken auf der Falsche Seite fahren? Aber meist ist es so das die Versicherung in Vorleistung gehen und dann später sich das Geld zurück hohlen. Könnte mir aber Vorstellen das kaum Geld vom Versicherer zu hohlen. Klar das dann die Versicherung im Vorfeld sich versucht zu drücken wie Sie kaum eine Chance hat das Geld wieder zu bekommen.
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Alt 29-12-2010, 09:44   #3
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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ähnliches brachten sie letzte woche im fernsehen. ein geisterfahrer fuhr einem entgegenkommenden auto rein, dessen fahrer starb. die frau mit drei kindern ist nun witwe. die versicherung zahlt seit 4 jahren nicht, weil sie noch am untersuchen ist, ob der falschfahrer nicht in selbstmordabsichten auf die autobahn falsch aufgefahren sei. wenn das der fall sein sollte, braucht die versicherung nicht zu zahlen, denn dann war es vorsatz . ich dachte, mich trifft der schlag, als ich das hörte!!!
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Gruß Sofix
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Alt 29-12-2010, 09:48   #4
simplify
letzter welterklärer
 
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das die versicherung bei selbstmord nicht zahlen muss ist wirklich der hammer.

jetzt wird mir auch einiges klar, was einem mieter von mir vor jahren passierte. dem fuhr ein selbstmörder in seinen firmen LKW. mein mieter wurde schwer verletzt und konnte seinen beruf nicht mehr ausüben. die berufsgenossenschaft zahlte zwar einen teil aber die gegnerische versicherung zögerte und zahlte auch kaum
es folgte ein langer rechtsstreit u. mein mieter wurde zum hartz IV fall. er musste dann sogar aus der wohnung, weil sie für einen hartz IV empfänger viel zu gross war.

ich dachte immer der kümmert sich nicht richtig und lässt alles schleifen. nie hätte ich gedacht, dass es so eine lücke im versicherungsschutz gibt
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