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Alt 21-12-2011, 16:12   #1
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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eek Sind Schröder/Käßmann ein Paar?

Nach einer Meldung von "Alsterradio 106!8" sei der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Ex-Landesbischöfin von Niedersachsen liiert.

Quelle: http://meedia.de/nc/internet/die-sch...011/12/21.html
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Gruß Sofix
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Alt 21-12-2011, 17:13   #2
simplify
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eigentlich gab es das gerücht ja schon, als man frau käßmann den führerschein abgenommen hat.
damals gab die polizei an, dass sie nicht alleine im auto war, sondern noch ein mann neben ihr saß.
margot hatte 1,54 promille im blut, was bei so einer zarten frau eigentlich volltrunkenheit bedeutet. hätte der beifahrer gemerkt, dass der fahrer volltrunken ist, dann hätte er gar nicht mitfahren dürfen. wenn doch, dann musste die polizei aus seine personalien aufnehmen, da er sich strafbar gemmacht hat.

man erzählte damals, dass gerhard schröder bei frau käßmann im auto war und es deshalb nicht von der polizei weiterverfolgt wurde.

okay, die andere möglichkeit frau käßmann ist in sachen profi, dann merkt man ihr 1,54 promille natürlich nicht an.
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Alt 21-12-2011, 17:27   #3
Mustang
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Oder der Beifahrer war ebenfalls betrunken und nicht fahrtauglich. Dann wirste ihm schlecht was vorwerfen können.
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Alt 21-12-2011, 17:32   #4
simplify
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es hätte aber dann zumindest die personalien aufgenommen werde müssen. die polizei hat ja angegeben man hätte darauf verzichtet, da man bei frau kässmann keine trunkenheitanzeichen hätte sehen können.

auf der anderen seite, lafontaine hat die wagenknecht, warum soll schröder dann nicht die kässmann haben?
es ist übrigens auch nie gesagt worden, wo sich die beiden haben so volllaufen lassen haben. das war ja wohl nicht ein swingerclub?
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Alt 22-12-2011, 09:33   #5
romko
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Bei den Beifahrern werden in Deutschland wirklich Personalien aufgenommen??? Ich seid eindeutig überverwaltet ...
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Alt 22-12-2011, 09:47   #6
simplify
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es geht darum, dass man zu niemanden ins auto steigen darf, wenn der betrunken ist. man macht sich also auch als beifahrer strafbar und so werden natürlich für die anzeige die personalien aufgenommen.

im fall von frau kässmann musste nun der beifahrer dem polizisten glaubhaft machen, dass er nicht erkannt hat, dass die dame mit 1.54 promille volltrunken war.
wenn der beifahrer nun mit frau kässmann den abend zusammen verbracht hat, hätte er eigentlich schon an der menge von rotwein wissen müssen, dass hier fahruntüchtigkeit vorliegt.

das ganze ist also sehr grenzwertig, was da abgegangen ist. frau kässmann hat sich ja auch geweigert, die person zu nennen, die neben ihr sass.
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