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Alt 24-08-2004, 12:10   #1
PC-Oldie-Udo
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Streit um Mindestlohn

Dienstag, 24. August 2004

Streit um Mindestlohn
Pro und Contra in der SPD

...

Schutz für 58 +

Bei der Klausur des SPD-Vorstandes am kommenden Wochenende will sich der Bremer SPD-Vorsitzende Detlev Albers für eine günstigere Regelung für ältere Arbeitslose einsetzen als bislang im Hartz-IV-Gesetz vorgesehen. Nach der so genannten 58er Regelung haben rund 400.000 Arbeitslose, die älter als 58 Jahre alt sind, mit der Bundesagentur für Arbeit die Vereinbarung getroffen, auf Jobvermittlung zu verzichten. Dafür wurde ihnen Unterstützung bis zum Renteneintritt zugesagt. Etliche von ihnen müssen nun mit Einbußen rechnen, wenn sie das neue Arbeitslosengeld II beziehen.

http://www.n-tv.de/5416533.html


Wenn die den Mindestlohn jetzt auch noch aufheben, dann gute Nacht Deutschland, dann ist Tür und Tor geöffnet für die Ausbeutung der kleinen Arbeiter
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Udo

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Alt 24-08-2004, 12:45   #2
OMI
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Zitat:
Wenn die den Mindestlohn jetzt auch noch aufheben, dann gute Nacht Deutschland, dann ist Tür und Tor geöffnet für die Ausbeutung der kleinen Arbeiter
Udo, es gibt noch keinen gesetzlichen MIndestlohn, den man aufheben könnte
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 24-08-2004, 12:58   #3
simplify
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naja wenn die einen mindestlohn beschließen, dann dürften wohl viele diensleistungen nicht mehr ausgeführt werde in deutschland o. auch gleich ins ausland verlagert werden.
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Alt 24-08-2004, 13:12   #4
Morillo
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Mindestlohngesetz gibt es längst


Angesichts der Zumutbarkeitsregelungen fuer kuenftige ALG-II-Empfaenger und der Debatten ueber einen "Niedriglohnsektor" hat eine neue Diskussion ueber gesetzliche Mindestloehne begonnen und es wird die Einfuehrung eines Mindestlohngesetzes gefordert.

Auf einer Veranstaltung von "Gewerkschaftsgruen" hatte nicht nur ich kuezlich ein "Aha-Erlebnis". Ein solches Gesetz gibt es schon seit 1952 (!!!). Es heisst:

Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (vom 11.01.1952, BGBl. I S. 17) und ist in jeder Arbeitsrechtssammlung enthalten. Im Netz habe ich es nur auszugsweise gefunden bei

www.boeckler.de

Dies Gesetz ist noch nie angewandt worden. Zu seiner Entstehungszeit herrschte einerseits noch große Arbeitslosigkeit, andererseits sollten auch angesichts der "Sozialismusgefahr" soziale Mindeststandards festgelegt werden können. Durch das "Wirtschaftswunder", die starke Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und dem Interesse der Arbeitgeber an einer Vermeidung ruinoeser Konkurrenz konnten aber alle wesentlichen Bereiche durch Tarifvertraege abgesichert werden. Fuer den einzigen relevanten Bereich mit geringem Organisationsgrad auf beiden Seiten, dem Heimarbeitsbereich, gab es ein Extra-Gesetz.

Gerade im Osten sinkt das Interesse der Arbeitgeber an tarifvertraglichen Mindeststandards und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften ist oft sehr schwach. Daher ist insbesondere hier ein klassischer Anwendungsbereich des "MindArbBedG" gegeben. Gewerkschaftliche Vorbehalte gegen die Anwendung des Gesetzes kann ich nicht nachvollziehen, da die Mindestloehne und anderen Mindestarbeitsbedingungen durch paritaetisch besetzte Ausschuesse festgelegt werden unter Vorsitz eines Vertreters des Bundesarbeits- und -wirtschaftsministeriums (das dessen Chef z.Z. Clement heisst, sagt ja nichts grundsaetzlich gegen das Modell).

Ich halte diese gesetzliche Regelung fuer ein sehr gutes Handwerkszeug. Allein die Einrichtung der Ausschuesse und damit die oeffentliche Befassung mit dem Thema wird schon Druck in Richtung Festlegung von Mindestloehnen ausueben. Was dann im Detail rauskommt, ist natuerlich eine politische Machtfrage ...

Vielleicht ist die Qualitaet dieses Gesetzes als Handwerkszeug ja auch ein wesentlicher Grund dafuer, dass es so lange aus dem oeffentlichen Bewusstsein verdraengt worden ist??? Gegen diese Verdraengung sollten wir angehen.
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Alt 24-08-2004, 13:14   #5
Morillo
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tja ... so schauts aus ;-)

Nur eine Diskussion um ....
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Alt 24-08-2004, 13:40   #6
OMI
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Zitat:
Dies Gesetz ist noch nie angewandt worden
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 24-08-2004, 13:52   #7
simplify
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das ist aber kein gesetz, dass einen bestimmten lohn vorsieht, sondern eine regelung die sehr schwammig ist.
es gibt für das bauhauptgewerbe eine mindestlohnverordnung die einen bestimmten stundenlohn festsetzt. dieser lohn wird jährlich überprüft und gegebenfalls vom wirtschaftsminister angepasst.
wie immer gibt es natürlich auch da möglichkeiten das ganze zu umgehen.
z.B. setzt man keine eigenen mitarbeiter ein, sonder schickt die alle in "ich AG's".

übrigens wird doch durch das zukünftige arbeitslosengeld II ein mindestlohn festgesetzt. unter diesem betrag wird niemand arbeiten, ausser er ist vielleicht in einer ich AG
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Alt 24-08-2004, 15:30   #8
Morillo
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Zitat:
Original geschrieben von OMI
Geset ist gesetz !!!!
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Alt 24-08-2004, 15:39   #9
OMI
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Und was hilft es, wenn es nicht Inkraft ist?
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Alt 24-08-2004, 16:36   #10
PC-Oldie-Udo
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Zitat:
Dies Gesetz ist noch nie angewandt worden


In der Bauindustrie wird schon seit 3 Jahren danach gearbeitet
ich könnte auch noch begründen warum, aber wozu
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Alt 24-08-2004, 17:45   #11
simplify
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udo es sollte die bauarbeiter vor billigarbeitern aus osteuropa schützen.
nur schau dir die bauwirtschaft an, es müssen arbeiter entlassen werden ohne ende.
wenn aber die bauleistung von einer portugisischen o. zukünftig polnischen firma erbracht werden, dann zählt deutsches recht nicht. es könnte ja auch wohl schlecht jemand in portugal in die lohnbücher schaun,

es hilft nix, wir leben nicht mehr auf einer insel der seeligen. die globalisierung fordert ihren preis.
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Alt 24-08-2004, 18:05   #12
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von Morillo
Geset ist gesetz !!!!
@Morillo:

Nee Morillo, ein "Geset" ist noch kein Gesetz, dafür fehlt ihm noch ein Buchstabe. Nimm es lockerer mit den Gesetzen, sie sind für Menschen da und nicht umgekehrt.

Zitat:
Original geschrieben von simplify
wir leben nicht mehr auf einer insel der seeligen. die globalisierung fordert ihren preis.
Ist auch gut so, vielleicht schafft es der steigende Druck, die Politiker endlich zu stärkeren System-Reformen zu zwingen. Kommt zwar für mich wahrscheinlich zu spät, aber vielleicht wird mein Sohn irgendwann mal in München wieder ein Haus von deutschen Arbeitern bauen lassen können, wer weiß? Früher ging das auch schon mal.
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Alt 25-08-2004, 11:14   #13
PC-Oldie-Udo
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25. August 2004

Bewegung in Mindestlohn-Debatte

DGB favorisiert branchenbezogene Lösungen

...

Quelle: N24.de
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