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Alt 10-12-2006, 14:47   #1
PC-Oldie-Udo
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Investivlohn -- Gute Idee,oder Abzocke?

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hat ein Drei-Stufen-Modell zur Einführung eines Investivlohns bis 2008 vorgeschlagen. "Zunächst einmal soll die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei sein", sagte der CSU-Chef der "Bild am Sonntag". In einem zweiten Schritt solle die Steuerfreiheit unbegrenzt gelten. Die Mitarbeiterbeteiligung müsse nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung erst dann versteuert werden, wenn sie etwa im Alter als Zusatzrente ausgezahlt werde. In einem dritten Schritt könnten für die Mitarbeiterbeteiligung auch Sozialabgaben entfallen.

"Mein Ziel ist, dass der Investivlohn bis 2008 kommt", sagte Stoiber dem Blatt. Diese Arbeitnehmerbeteiligung an Unternehmensgewinnen könne zum wichtigsten Projekt der Großen Koalition werden. Nur sie könne ein solches Vorhaben umsetzen. "Die Antwort der Union auf die Globalisierung heißt Investivlohn." Denn die Kapitaleinkommen stiegen viel stärker als die Löhne. Davon sollten nicht nur die Manager, sondern auch die Arbeitnehmer etwas haben.

Nach der SPD drängte zuletzt auch die Union auf eine rasche Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens für die Beteiligung von Arbeitnehmern am Firmenvermögen als Bestandteil des Lohnes. Die SPD will im Frühjahr ein umfassendes Konzept für einen Investivlohn präsentieren. Beide Koalitionspartner diskutieren seit rund 30 Jahren die Einführung eines Investivlohns, der dazu dient, einen Teil des Verdienstes in eine Beteiligung am Kapital der Firma zu leiten, typischerweise in Aktien.

http://www.n-tv.de/742380.html
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Alt 10-12-2006, 14:56   #2
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Erst muß mal geregelt werden in welcher Form die MA am Gewinn der Firma beteiligt werden sollen.

Hier gibt es ja verschiedene Varianten?

Eine Aktienbeteiligung für MA zu Vorteilspreisen z.B. halte ich für sehr risikoreich , das hat man ja bei den zigtausend MA der Telekom gesehen die jetzt alle mit hängenden Ohren dastehen.
Kritisch ist zu sehen, dass die Liquidität, d.h. die Veräußerungsfähigkeit und Handelbarkeit solcher Anteile, gering ist. Gleichzeitig ist auf das erhebliche Risiko solcher Beteiligungen wegen der latenten Insolvenzgefahren (steigende Insolvenzzahlen in Deutschland) hinzuweisen. Die Rendite müsste wegen dieser Insolvenzgefahr entsprechend höher ausfallen!


Insgesamt ist zu bezweifeln, ob der erzielbare Vorteil eines Investivlohns im Vergleich zu anderen Geldanlagen überhaupt vorhanden bzw. nennenswert ist.


Es gibt da und das muß man auch erwähnen natürlich auch positive Beispiele wie z.B. Porsche oder SAP da ist der MA bei dieser Art Gewinnbeteiligung natürlich gut gefahren.

Wir hatten in unserer Firma ein Bonussystem
Zielsetzung fürs Produktionsjahr = Gewinnausschüttung für MA (bei Erfolg) da kam schnell mal ein Extragehalt und manchmal auch 2 Gehälter am Jahresende bei raus welches leider versteuert werden muste.

Jedenfalls müssen die MA neben dem Basisgehalt zwecks Motivation am Gewinn beteiligt werden, wie auch immer, dann gehts auch wieder aufwärts
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Geändert von PC-Oldie-Udo (10-12-2006 um 15:03 Uhr)
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Alt 10-12-2006, 15:01   #3
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Investivlohn: Was ist das?
Zur Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer gibt es eine Fülle von Vorschlägen und Modellen. Eine Variante ist der so genannte Investivlohn. Der Investivlohn ist ein Weg, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital auf eine (tarif-)vertragliche Basis gestellt werden soll. Grundidee ist dabei, einen Teil des Lohns bzw. von Lohnanhebungen nicht bar auszuzahlen, sondern direkt in eine Kapitalbeteiligung zu stecken. Es gibt beispielsweise Konzepte, einen Teil zukünftiger Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften anzulegen.


Unterschieden wird zwischen Investivlohn mit und ohne Umverteilung. Ersterer wird zusätzlich zu den in der Regel über Tarifverträge ausgehandelten Barlöhnen zu Lasten der Gewinne gezahlt. Nach einer anderen Variante werden nur Anteile der tarifvertraglich festgelegten Lohnsteigerungen für eine Produktivkapitalbildung in Arbeitnehmerhand umgewandelt.


Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, ist der Vorteil steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt
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Alt 10-12-2006, 15:02   #4
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der geforderte intensiv-lohn ist alter wein in neuen schläuchen. das thema verfolgt die parteien schon seit jahrzehnten.

aus sicht eines investors, würde ich unternehmen mit einem hohen anteil von arbeitnehmerbeteiligungen meiden wie der teufel das weihwasser. das managment dieser unternehmen dürfte bei gewissen entscheidungen unbeweglich werden. man kann wohl kaum von einem arbeitnehmer verlangen, einer notwendigen redzierung von personal o. verlegung von produktion ins ausland, dass er dem zustimmt.

aus sicht des spekulanten könnten solche unternehmen ein heisser zock werden. man muss ja fragen, wo kommen die anteile, die von arbeitnehmern erworben werden her? erhöht das unternehmen das kapital, verwässert das den kurs, was für einen shortzock spräche. kauft das unternehmen aktien an der börse, könnte man kurzfristig long gehen.

wie sieht es nun für den arbeitnehmer aus? der wird mit dem intensiv-lohn ein doppeltes risiko tragen. geht ein unternehmen pleite, verliert er den arbeitsplatz und sein investiertes kapital. gerade bei kleineren aktiengesellschaften, wie auch bei nicht börsennotierten mittelständischen unternehmen ist das risiko nicht von der hand zu weisen.
das thema, wo die anteile herkommen ist nicht nur für den anleger wichtig. kauft das unternehmen an der börse die anteile, wird das den kurs treiben und die arbeitnehmer kaufen immer zu höchstkursen. bei der kapitalerhöhung, werden sie kaum in den genuss steigender kurse kommen.

ich denke, man sollte den arbeitnehmern das geld auszahlen und sie können dann selbst entscheiden, ob sie damit anteile am eigen unternehmen erwerben, oder das geld vielleicht in einem anderen unternehmen anlegen.
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Alt 10-12-2006, 15:06   #5
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Zitat:
ich denke, man sollte den arbeitnehmern das geld auszahlen und sie können dann selbst entscheiden, ob sie damit anteile am eigen unternehmen erwerben, oder das geld vielleicht in einem anderen unternehmen anlegen.
genau das meine ich @simp
dann wäre auch der Weg zum Konsum frei
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Alt 10-12-2006, 15:11   #6
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ob es unbedingt konsum sein muss? ich denke eine beteiligung der arbeitnehmer an der wirtschaftlichen entwicklung ist schon wichtig und sollte vielleicht sogar steuerlich gefördert werden. die vorsorge für's alter ist gerade für die generation unter 40 sehr wichtig.
nur ob das geld zwangsläufig in den eigenen betrieb fliessen soll, das ist für mich die frage?
auch bin ich natürlich der meinung, wenn jemand absolut das geld lieber verkonsumieren möchte, sollte das seine freie entscheidung sein.
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Alt 10-12-2006, 15:13   #7
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da fällt mir noch ein, wichtig wäre natürlich, dass bei einer beteiligung als alterssicherung, dass kapital nicht wie jetzt bei arbeitslosigkeit erstmal aufgegessen werden muss.
ähnlich der riester-rente muss es einen schutz bekommen
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Alt 10-12-2006, 15:17   #8
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Klar Gewinnbeteiligung für die Altersvorsorge als zusätzlichen Baustein wäre auch ne gute Sache zumal viele Leute vom normalem Gehalt garkeine Altervorsorge aufbringen können!
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