Alt 13-04-2007, 08:38   #76
snow
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Finanzinnovationen: Kursgewinne aus Down-Rating-Anleihen

Leitsatz:

Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar.

BFH, Entscheidung VIII R 6/05 vom 13.12.2006
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Alt 23-07-2007, 10:09   #77
Sofix
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Patientenverfügung:

Diskussion neu entfacht

Schätzungsweise acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst. Jetzt will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Patientenverfügung erstmals gesetzlich regeln, denn noch immer ist umstritten, inwieweit solche Willensäußerungen der Betroffenen zu beachten sind. Ein Gesetz soll Klarheit bringen, es kann nach Zypries’ Angaben frühestens 2008 in Kraft treten – eine Einigung in der großen Koalition vorausgesetzt. Was lässt sich derzeit bereits regeln mit einer Patientenverfügung?

Sie gilt nur für den Fall, dass man seine Wünsche über medizinische Maßnahmen selbst nicht mehr äußern kann. Damit die Verfügung auch beachtet wird, sollte sie stets mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. So ist sichergestellt, dass der eigene Wille auch von einem Angehörigen zur Geltung gebracht wird, der rechtsverbindlich für den Betroffenen entscheiden darf.

Was sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Persönlichen Angaben wie Name, Adresse, etc. sowie medizinische Daten wie Blutgruppe und Rhesus-Faktor.
Erklärung, dass die Verfügung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und aus freien Stücken nach reiflicher Überlegung getroffen wurde.
Erklärung, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen, die nur noch ein Dahinvegetieren an Apparaten ermöglichen, verzichtet wird, sofern bei einer derartigen Krankheit zuvor eine entsprechende Diagnose von mindestens zwei Fachärzten unabhängig voneinander vorliegen muss, die den Ausgang der Erkrankung bestätigen.
Ergänzend eventuell eine Vorsorgevollmacht.
Unterschrift mit Datum und Ort.
Sicher ist sicher: handschriftliche Verfügung

Es empfiehlt sich zudem, dass die Verfügung handschriftlich verfasst wird. So baut man Fälschungsversuchen am Schriftstück vor und signalisiert den Ärzten, dass man sich mit der Problematik befasst hat. Medizinische Maßnahmen sollten mit eigenen Worten beschrieben werden, sofern man sich nicht ärztlich beraten lassen hat. Sinnvoll ist auch ein Formularmuster, das auf dem neuesten medizinischen und rechtlichen Stand ist, als Vorlage zu benutzen. Die Verfügung sollte alle ein bis zwei Jahre erneuert werden durch Datum und Unterschrift. Das verstärkt den darin zum Ausdruck gebrachten Willen. Sofern keine notarielle Beurkundung erfolgt, sollte zumindest ein Zeuge die Verfügung unterschreiben. Schließlich sollte man Angehörige über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informieren und wo sie hinterlegt ist. Mit dem Testament sollte sie allerdings nicht zusammen abgelegt werden, weil das erst nach dem Tod des Betroffenen geöffnet wird.

Wer als Arzt eine auf diese Weise festgelegten Patientenwillen missachtet, kann wegen Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Andererseits stellt eine Anweisung zu einer gezielten Lebensverkürzung, also zur aktiven Sterbehilfe, eine strafbare Tötung auf Verlangen dar. In diesem Spannungsfeld bewegen sich derzeit Ärzte. Eine Situation, die durch eine gesetzliche Regelung entschärft werden könnte.

Quelle: www.biallo.de
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Alt 08-08-2007, 11:39   #78
Sofix
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Internetabzocke - Netzbetrügern keine Chance

Neue Initiative nennt dubiose Internetadressen

Wie verhindert man als Elternteil, dass seine Kinder beim Internetsurfen über Betrüger stolpern, die unbemerkt mittels Spionageprogrammen kostenpflichtige Einwahlnummern oder Abos auf dem Computer installieren? Eine Frage, die viele Eltern bewegt, denn Internet-Abzockerei ist weiter auf dem Vormarsch.

Der tägliche Chat gehört für die meisten Jugendliche heute zur Pflicht. Nicht selten gelangen die Kids dabei auf Webseiten, die Dealer oder Trojaner auf den Computer schmuggeln. Das Ende vom Lied sind teure meist Rechnungen und viel Ärger.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen möchte dagegen Abhilfe schaffen. Die Verbraucherschützer starteten jetzt die Kampagne „Kostenfallen im Internet“. Kernstück ist ein achtseitiges Papier, dass Internetadressen von bekannten Anbietern auflistet, die es an Preistransparenz und Aufklärung mangeln lassen. Teilweise wurden diese unseriösen Firmen sogar schon verklagt. Genannt werden Anbieter, die zwar kostenlose Dienste und Download-Services suggerieren, in Wirklichkeit aber teure Abonnements vertreiben.

Interessierte können das Merkblatt, in dem auch zahlreiche Musterverfahren genannt werden, im Internet herunterladen unter: www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe und individuelle Rechtsberatung vor Ort. Wichtige Tricks und Tipps zu Abzockmethoden sind außerdem in dem kostenlosen Faltblatt „Erst durchblicken – dann anklicken“ nachzulesen, das ebenfalls auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale zu finden ist.
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Alt 31-08-2007, 10:38   #79
Sofix
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Telefonservice-Nummern

Ab morgen Pflicht zur Preisansage

Verbraucher sollen vom 1. September an besser vor Abzocke mit teuren Service-Rufnummern geschützt werden. Die Bundesnetzagentur stellte hierzu unlängst die neuen Regelungen vor.
Ein Kernpunkt der neuen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist demnach die Preisansagepflicht. Diese gilt künftig neben den 0900-Nummern auch für Auskunftsdienste, die in Deutschland mit den Ziffern 118 anfangen, für die Voting-Rufnummern 0137, für die Service-Nummern 0180 sowie für sogenannte innovative Dienste, die mit der Kennzahl 012 beginnen.

Bei all diesen Rufnummern muss ab September vorab der Minutenpreis bei jeder Art von Angebot oder Werbung genannt werden. Auch bei schriftlicher Werbung muss der Preis lesbar und deutlich sichtbar sein.
Für Datendienste, etwa Premium-SMS, tritt an die Stelle der Preisansage die Preisanzeige. Außerdem müssen Verbraucher bei Abo-Diensten per Premium-SMS in Zukunft ausdrücklich per Nachricht bestätigen, dass sie die Informationen über den Preis erhalten haben.

Wichtig für Verbraucher: Kunden müssen bei bestimmten Verstößen gegen diese Vorschriften anfallende Gebühren nicht mehr bezahlen. Beispielsweise, wenn der Verbraucher trotz Preisansagepflicht nicht über den erhobenen Preis informiert wurde oder Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen hinausgehen.

Achtung: Letztere haben sich für 0900-Nummern wieder erhöht. Künftig können hier bis zu drei Euro pro Minute fällig werden.
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Alt 31-10-2009, 14:31   #80
MANKOMANIA149
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Keine Beihilfe für Anti-Baby-Pille


Der beim Land NRW beschäftigte Kläger ist beihilfeberechtigt. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, Beihilfe in Höhe von 50,89 EURO an den Kläger zu zahlen hat auf Grund von ärztlichen Verordnungen zugunsten der beiden Töchter des Klägers, mit denen Verhütungsmittel zur Vermeidung von Zyklusbeschwerden verschrieben worden sind.

Die entsprechenden Beihilfeanträge sind von der Beihilfestelle des beklagten Landes unter Berufung auf besondere Bestimmungen in der Beihilfeverordnung abgelehnt worden.

Das Arbeitsgericht Essen hatte nach erfolglosem Widerspruch des Klägers der darauf eingereichten Klage stattgegeben, da es durch die Entscheidung der Beihilfestelle einen Eingriff in die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes sah.

Im Rahmen des anschließenden Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf vertrat das beklagte Land die Auffassung, dass Güter des täglichen Bedarfs grundsätzlich nicht beihilfefähig seien. Außerdem gäbe es eine breite Palette von Alternativverordnungen, die ebenfalls geeignet seien, um Zyklusstörungen zu behandeln.

Dieser Rechtsauffassung folgte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 27.06.2006, zumal der Kläger nicht die konkrete körperliche Verfassung seiner Töchter dargelegt hatte. Es wurden lediglich "Zyklusstörungen" attestiert, was das beklagte Land zutreffend als "Allerweltsdiagnose" bezeichnet habe

Eine Verletzung der Fürsorgepflicht des beklagten Landes vermochte das Landesarbeits-gericht ebenfalls nicht zu erkennen, so dass die Klage abzuweisen war.

Gegen das Urteil ist für den Kläger das Rechtsmittel der Revision zugelassen worden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2006 - 8 (6) Sa 209/06 -

Vorinstanz: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 24.11.2005 – 3 Ca 2602/05 -
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Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
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Alt 17-03-2011, 11:21   #81
Sofix
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Unfallursache Sekundenschlaf:

Wann Ihre Versicherung dennoch zahlt

Ein Sekundenschlaf im Straßenverkehr kann teure Folgen haben. Auf dem
Weg von seiner Arbeitsstätte nach Hause verursachte ein Autofahrer einen
Zusammenstoß, dessen Ursache ein sog. Sekundenschlaf wegen Übermüdung
war. Das böse Erwachen kam spätestens, als seine Versicherung die
Übernahme des Schadens verweigerte. Die Assekuranz stellte sich auf den
Standpunkt: Wer wegen Übermüdung am Lenkrad einschläft, verliere
automatisch seinen Versicherungsschutz. Das sahen die Richter beim
Oberlandesgericht Celle jedoch anders. Begründung: Der Fahrer habe nicht
mit dem Sekundenschlaf rechnen müssen, da er sich weder müde fühlte,
noch ein anderer Grund für eine verminderte Fahrtüchtigkeit vorgelegen
habe. Die Versicherung musste zahlen.

Aktenzeichen 8 U 82/04


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Alt 18-01-2013, 23:57   #82
MANKOMANIA149
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Post

Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit von Kapitaleinkünften aus einem ererbten Geldvermögen - BGH vom 11.07.2012 - Az. XII ZR 72/10
8. Januar 2013



Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch eine Erbschaft zufällt, wirken sich bei der Bemessung des Geschiedenenunterhalts grundsätzlich nicht unterhaltserhöhend aus. Derartige Einkünfte sind ausnahmsweise nur dann noch den ehelichen Lebensverhältnissen zuzurechnen, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt darauf einrichten konnten und - etwa durch den Verzicht auf eine an sich angemessene Altersvorsorge und den Verbrauch der dadurch ersparten Mittel zur Erhöhung des ehelichen Lebensstandards - auch eingerichtet haben.

Urteil des BGH vom 11.07.2012
Aktenzeichen: XII ZR 72/10
MDR 2012, 1038
FamRZ 2012, 1483


http://www.mahnerfolg.de/urteile/ind...geldvermoegen/
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