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Alt 08-11-2002, 08:29   #1
cade
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übernahmephantasie ex-tucherbräu

mit ca. 10 % risiko nach unten
weiss jemand näheres?

Dr. Johann Inselkammer,Ottobrunn INKA Aktiengesellschaft für INKA AG fürBeteiligungen, München 525 100
525 103 Entscheidung Wertpapier-Erwerbs-Angebot 18.10.2002 Süddeutsche Zeitung

viele gruesse

cade
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Alt 08-11-2002, 13:05   #2
OMI
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Konnte bislang nicht finden, man sieht aber, dass die letzten Tage Bewegung in die Aktie gekommen ist!

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Schöne Grüße
OMI
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Alt 08-11-2002, 13:53   #3
cade
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da gabs letztes jahr ein angebot zu 55,-- euro.
jetzt will inselkammer anscheinend alles. wir wohnen zwar in der nähe omi aber haben kein feeling was der laden wirklich wert ist.

meldung 2001:

Im Juli hat der Grossaktionär der TUCHER BRÄU AG, Herr Dr. Inselkammer den freien Aktionären der TUCHER BRÄU AG ein Abfindungsangebot für 55 Euro pro Aktie übermittelt. Ungewöhnlich an diesem Angebot war, dass sich die Frist zur Annahme des Angebots (14.8. - 12.9.) und der Hauptversammlungstermin (29.8.) überschneiden. Der Hauptversammlungstermin ist üblicherweise relevant für den Dividendenanspruch der Aktionäre.

Es war also auf den ersten Blick davon auszugehen, dass ein freier Aktionär die Dividende (insgesamt 7 DM) mitnehmen kann und anschließend das Angebot für 55 Euro annimmt. In dem Angebot ist allerdings die Rede davon, dass bei Annahme des Angebotes die "Gewinnanteilsscheine Nr. 36 bis 40" mit an Herrn Dr. Inselkammer übertragen werden müssen. Der Gewinnanteilsschein Nr. 36 verbrieft hierbei den aktuellen Dividendenanspruch.

Nachdem dieser Sachverhalt für Unklarheiten gesorgt hatte, gibt es jetzt im Hause Inselkammer offenbar Diskussionen darüber, wie das Angebot konkretisiert werden kann und soll. Nachdem es zuerst so aussah, als ob die Aktionäre bei Annahme des Angebotes den Dividendenanspruch tatsächlich abgeben müssen, gibt es jetzt erste Hinweise darauf, dass doch noch Bewegung in die Angelegenheit kommt und die das Angebot insoweit nochmals überdacht wird, daß die annehmenden Aktionäre in den Genuß der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr kommen könnten. Vollständige Sicherheit gibt es allerdings erst nach einer entsprechenden Veröffentlichung, die, wenn sie denn kommt, vor dem 14.8. (Beginn der ursprünglichen Angebotsfrist) erwartet wird.

Nach der Veröffentlichung des Übernahmeangebots hat die TUCHER-Aktie einen Kurssprung um fast 20% von 47 Euro auf 56,20 Euro hingelegt.

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cade
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Alt 08-11-2002, 14:27   #4
OMI
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Zitat:
wir wohnen zwar in der nähe
na, vielleicht kannst dann wenigstens sagen, ob das Bier was taugt
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 08-11-2002, 17:14   #5
cade
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das weissbier ist ganz ok, das müsstest du aber in deiner heimat auch bekommen. ist besonders im nürnberger raum sehr verbreitet habe ich aber auch schon im westerwald gesehen.

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cade
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Alt 02-12-2002, 17:32   #6
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das barabfindungsangebot liegt per heute vor. 60,-- euro + dividende 3,64 die am 12.12.2002 gezahlt wird. interessant ist dass dr. inselkammer ein delisting androht. das heisst er dürfte
damit seinen anteil von 90 % bis auf über 95 % an der firma ausbauen. bei der substanz der firma wird das dann interessant,
die nur noch aus cash, immobolienbeteiligungen sowie den angabegemäss hochprofitablen inkapaletten besteht. der brauereibereich wurde schon ausgegliedert. mit den zukünftigen erträgen sollen dann die verlustvorträge steuerfrei abgebaut werden.
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Alt 03-12-2002, 10:51   #7
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Das Bekanntwerden des Angebots hat den Kurs ordentlich steigen lassen. Du deutest an, dass Du weitere Phantasie in dem Wert siehst...
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Alt 03-12-2002, 21:25   #8
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auf www.inka-ag.com kann jeder selbst die bilanz analysieren.
meine meinung möchte ich keinem aufdrängen. interessant kann es nur werden, wenn die 95 % hürde überschritten wird und ein squeeze out mit gutachten gemacht wird. da wird dann alles bewertet und summiert. da das angebot bis in den februar hinein geht kann man ja noch etwas warten und die pflichtveröffentlichungen mit den angedienten aktien lesen. dann sieht man wo der trend hingeht und kann immer noch entscheiden.

viele grüsse

cade
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Alt 09-07-2003, 07:28   #9
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zumindest herr inselkammer hat jetzt seine schäfchen im trockenen.

Brau und Brunnen kauft Tucher und schließt Frankfurter Brauerei

Berlin (dpa) - Der Getränkekonzern Brau und Brunnen hat die Brauerei Tucher Bräu in Nürnberg erworben.

Die Verträge wurden nach Angaben des Unternehmen am Vorabend der Hauptversammlung in Berlin unterzeichnet. Über den Preis sei Stillschweigen vereinbart worden. Zuvor hatte Brau und Brunnen mitgeteilt, dass die Oderland-Brauerei in Frankfurt an der Oder geschlossen wird. Die Brauerei mit ihren 180 Angestellten habe den größten Teil ihres Absatzes mit Dosenbier erwirtschaftet. Der Absatz sei durch das Dosenpfand eingebrochen.




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Alt 09-11-2004, 08:34   #10
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jetzt gibts 100 % mehr. wohl dem der es erwarten konnte. ich leider nicht. falkenstein ist dabei mit 4 % vom grundkapital.

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 20. Dezember 2004, um 11.00 Uhr im „Grünen Saal“ der Augustinergaststätte, Neuhauser Straße 27, 1. Stock, in 80331 München, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 (01. Januar bis 31. Dezember 2003) mit dem Lagebericht 2003 sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 (01. Januar bis 31. Dezember 2003) mit dem Konzernlagebericht 2003 samt dem Bericht des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre während der Geschäftszeiten ausgelegt. Die Geschäftsräume befinden sich bis einschließlich Donnerstag, den 11. November 2004, in 80331 München, Neuhauser Straße 27, ab Freitag, den 12. November 2004 in 80331 München, Neuhauser Straße 5.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des zum 31. Dezember 2003 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31.12.2003 ausgewiesenen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 6.030.930,66 wie folgt zu verwenden:


a)
Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2003
i.H.v. EUR 2,60 je Aktiennennwert EUR 26,00,
somit 315.500 x EUR 2,60 =
820.300,00 EUR

b)
Vortrag auf neue Rechnung
5.210.630,66 EUR

6.030.930,66 EUR


3. Bericht des Vorstands zum Stand der Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklage vom 28.10.1994 des Aktionärs Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart, wegen Anfechtung des Sonderbeschlusses der ausstehenden Aktionäre in der Hauptversammlung vom 30.09.1994 bzgl. der Zustimmung zur Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Erste Kulmbacher Actienbrauerei Aktiengesellschaft, Kulmbach, vom 24. März 1986 per 30. September 1994

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

6. Beschlussfassung über die Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen auf die INKA Holding GmbH & Co. KG, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Der INKA Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in 80331 München, Geschäftsanschrift bis einschließlich 11. November 2004 Neuhauser Straße 27, ab 12. November 2004 Neuhauser Straße 5, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 83404, gehören unmittelbar 95,03 Prozent der Stammaktien und somit mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen. Die INKA Holding GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionär im Sinn von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG. Die INKA Holding GmbH & Co. KG hat an den Vorstand der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen das Verlangen gerichtet, die Hauptversammlung solle die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, auf Verlangen der INKA Holding GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der Minderheitsaktionäre der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen werden gemäß den Vorschriften für den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 117,10 je auf den Inhaber lautender Stamm- oder Vorzugsaktie zu nominal EUR 26,00 auf die INKA Holding GmbH & Co. KG übertragen.“
Die INKA Holding GmbH & Co. KG hat in ihrem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 02.11.2004 die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wurde durch die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als dem vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft und mit schriftlichem Bericht vom 03. November 2004 bestätigt.
Die INKA Holding GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen entsprechend § 327b Absatz 3 AktG die Erklärung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG München, übermittelt, durch welche die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG München die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu bezahlen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in unseren oben bezeichneten Geschäftsräumen folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der Geschäftszeiten aus: • der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
• die Jahresabschlüsse und Lageberichte der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003;
• der Bericht der INKA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG vom 02.11.2004;
• der Prüfungsbericht der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 327c Absatz 2 Sätze 2 bis 4 AktG vom 03.11.2004.

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die UTR Universale Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81679 München, Keplerstraße 16, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 (vom 01. Januar bis 31. Dezember 2004) zu wählen.


Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am Montag, den 13. Dezember 2004, bei der Gesellschaftskasse (diese befindet sich bis einschließlich Donnerstag, den 11. November 2004, in 80331 München, Neuhauser Straße 27, 2. Stock, ab Freitag, den 12. November 2004 in 80331 München, Neuhauser Straße 5, 4. Stock), oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Hinterlegungsstelle

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG München,
mit sämtlichen Niederlassungen

hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank sind die von diesen auszustellenden Bescheinigungen spätestens am Dienstag, den 14. Dezember 2004, bei der Gesellschaft einzureichen.

Auf schriftliches Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der in vorstehenden Ziffern 1. und 6. genannten Unterlagen, zu richten an INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, 80331 München, Neuhauser Straße 27 (bis einschließlich Donnerstag, den 11. November 2004) bzw. 80331 München, Neuhauser Straße 5 (ab Freitag, den 12. November 2004).

Ein Aktionär, der Einsicht in die ausgelegten Unterlagen oder die Überlassung von Abschriften dieser Unterlagen verlangt, muss sich als Aktionär der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen legitimieren.




München, den 5. November 2004

INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
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