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Alt 20-03-2005, 20:20   #16
PC-Oldie-Udo
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Hier Infos über mobbing:
http://www.sozialnetz.de/ca/ph/het/h...aaaaaaaaaaapq/
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Alt 20-03-2005, 21:28   #17
Tester32
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Ich habe früher auch mal öfters im kranken Zustand gearbeitet, weil ich dachte, daß es egal ist, ob man in der Firma oder zu Hause krank ist. Aber einmal hat sich eine Erkältung durch das fehlende Auskurieren richtig verspleppt und verschlimmert, so daß ich unter dem Strich länger wegbleiben mußte, als ich es wahrscheinlich gewesen wäre, wenn ich gleich zu Hause geblieben wäre.

Seitdem habe ich die Entscheidungen über das Krankschreiben komplett meiner vertrauenswürdigen und fähigen Hausärztin überlassen und tue was sie sagt. In meinem Betrieb ist es voll in Ordnung. Wenn es nicht in Ordnung wäre, wäre mir das auch egal, denn ich bin bereits raus aus dem Alter, wo man glaubt, daß man seine Gesundheit der Firmeninteressen opfern muß.

Einen Bildungsurlaub gibt es in Bayern nicht. Aber ich werde meinen Resturlaub 2005 mit dem Urlaub 2006 zusammenlegen und wahrscheinlich einen längeren Urlaub zwecks Sprachkurs Anfang 2006 beantragen.

Geändert von Tester32 (20-03-2005 um 21:31 Uhr)
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Alt 21-03-2005, 10:28   #18
PC-Oldie-Udo
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Zitat:
Original geschrieben von Tester32
Ich habe früher auch mal öfters im kranken Zustand gearbeitet, weil ich dachte, daß es egal ist, ob man in der Firma oder zu Hause krank ist. Aber einmal hat sich eine Erkältung durch das fehlende Auskurieren richtig verspleppt und verschlimmert, so daß ich unter dem Strich länger wegbleiben mußte, als ich es wahrscheinlich gewesen wäre, wenn ich gleich zu Hause geblieben wäre.

Seitdem habe ich die Entscheidungen über das Krankschreiben komplett meiner vertrauenswürdigen und fähigen Hausärztin überlassen und tue was sie sagt. In meinem Betrieb ist es voll in Ordnung. Wenn es nicht in Ordnung wäre, wäre mir das auch egal, denn ich bin bereits raus aus dem Alter, wo man glaubt, daß man seine Gesundheit der Firmeninteressen opfern muß.

Einen Bildungsurlaub gibt es in Bayern nicht. Aber ich werde meinen Resturlaub 2005 mit dem Urlaub 2006 zusammenlegen und wahrscheinlich einen längeren Urlaub zwecks Sprachkurs Anfang 2006 beantragen.

hört sich sehr vernünftig an Tester
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Alt 21-03-2005, 10:42   #19
PC-Oldie-Udo
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Billiglöhne: Ein Gespenst geht um in Europa Osteuropäer dürfen bald überall nach Heimattarifen arbeiten. Massenprotest gegen neue EU-Richtlinie .


Von Günther Hörbst


60 000 Menschen zogen am Wochenende durch Brüssel ? vorneweg Gewerkschafter aus Slowenien in Karnevalskostümen. Foto: AP
Hamburg/Brüssel - "Das ist vollkommen krank und komplett abwegig! Wenn diese Regelung kommt, kann das deutsche Handwerk einpacken", schimpft der Hamburger Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs. Der Sozialdemokrat steht nicht allein mit seiner Meinung. In Brüssel versammelten sich am Sonnabend rund 60 000 Menschen, um gegen die sogenannte EU-Dienstleistungsrichtlinie zu demonstrieren, die ab 2010 gelten soll. Zu dem Protest hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) aufgerufen: Er forderte die EU auf, "Sozialabbau und Lohndumping" zu verhindern.

Die Dienstleistungsrichtlinie soll die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der 25 EU-Länder verbessern. Kern der Richtlinie, die auf den früheren EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Frits Bolkestein, zurückgeht, ist das Herkunftsland-Prinzip. Es besagt, daß Firmen aus der EU in anderen EU-Staaten Dienstleistungen auf Basis der Regelungen ihrer Heimatländer anbieten dürfen. Bolkestein hat dabei Branchen von Abwasserbehandlung über Energieversorgung, Fremdenverkehr und Immobilienmakler bis zu Zertifizierungsstellen aufgelistet.

Laut Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di käme es so "zu massenhaften Unternehmensverlagerungen in Länder mit den niedrigsten Standards". Aber es droht noch weiteres Ungemach: Für eine Firma aus Osteuropa würden in Deutschland die Bestimmungen in bezug auf Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Löhnen oder Sozialversicherungen des Heimatlandes gelten.

Was das dann im Großen hieße, läßt sich im Kleinen schon jetzt betrachten. In der deutschen Fleischindustrie, vor allem in Norddeutschland, werden seit einigen Jahren zu Tausenden akzeptabel bezahlte deutsche Schlachter durch osteuropäische Hungerlöhner ersetzt. 26 000 einheimische Fleischarbeiter, so die Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten, haben so schon ihren Job verloren. In der Fleischregion um Oldenburg wurden Hunderte Deutsche gefeuert, die zwischen acht und zwölf Euro die Stunde verdienten, dafür Tschechen und Polen eingestellt, die rund drei Euro verlangen und 14 bis 16 Stunden am Tag arbeiten.

In Deutschland formiert sich deshalb massiv Widerstand. Die SPD-Bundestagsfraktion, so Kahrs zum Abendblatt, habe sich vergangene Woche "geschlossen gegen die Richtlinie ausgesprochen". Und auch in der Union regt sich Empörung. "So wie sich Brüssel das ausgedacht hat, darf es auf keinen Fall in Kraft treten", sagte der Vize-Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), dem Abendblatt. Das Herkunftslandprinzip sei ein "Instrument eines Verdrängungswettbewerbs, den deutsche Firmen nicht gewinnen können".

Wenn etwa Bauarbeiter aus Polen ihre Dienste in Deutschland zu den in ihrem Land geltenden Bedingungen anbieten dürften, könnten Deutsche nicht mithalten. "Das verstehe ich nicht unter Wettbewerb", schimpft Bosbach. EU-Binnenkommissar Charlie McCreevy hat auf Grund der massiven Proteste aus Deutschland und auch Frankreich angekündigt, die Richtlinie zu ändern. Man wolle aber, so McCreevy, prinzipiell daran festhalten.

Kahrs hält all dies für Unsinn. "Man muß doch sehen, daß das gar nicht praktikabel ist", sagt der SPD-Abgeordnete. "Deutsche Gerichte müßten ja jeden Fall in diesem Zusammenhang nach nationalem Recht verhandeln. Da hätten wir plötzlich 25 verschiedene Rechtssysteme nebeneinander. Das ist abenteuerlich."

erschienen am 21. März 2005 in Politik
http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/21/412419.html
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Alt 21-03-2005, 11:32   #20
PC-Oldie-Udo
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Ich habe vor einigen Minuten mit einem Banker telefoniert der völlig frustriert war

Er erzählte mir, das der Kunde und die zwischenmenschlichen Beziehungen sprich Vertrauen und persönliche Betreung heute nichts mehr zählen

Faktist, Fonds verkaufen im Jahr xxx Stückzahl, egal wie, notfalls
den Kunden nötigen und nerven!

Versicherungen andrehen,xxx Stückzahl, am besten LV bringt am meisten und private Altersvorsorge sowie Erwerbsunfähigkeit!
Kunde per Termin in die Bank bestellen und vorher nicht sagen worum es geht, dann bearbeiten und abschließen!

Sollte die vorgegebene Stückzahl am Janresende nicht erreicht werden, gibts ein ernstes Gespräch und finanzielle Einbußen Zwischendurch gibts Zielorientierte Beurteilungen!

Ja ja, die Luft wird dünner am Arbeitsplatz
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Alt 21-03-2005, 11:36   #21
OMI
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Was DU hier sagst, ist aber nichts Neues...
Das gabs auch schon zu der Zeit, als ich Azubi in der Bank war - als um 1991.

Jeder Anlageberater hatte seine Zielvorgaben für jedes Produkt - und wenn am MOnatsende noch Sparbriefe fehlten, dann wurden die Kunden eben darauf fokussiert...

Das macht die Sache zwar nicht besser - aber es zeigt, dass nicht nur die letzten Jahre alles schlechter geworden ist....
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 21-03-2005, 11:50   #22
PC-Oldie-Udo
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hmmm, ich werde zwar ab und dann auch mal gefragt ob ich nicht
irgendwas abschließen möchte,hatte aber noch nie den Eindruck
das der Banker dabei unter Druck stand und mir was verkaufen muste

Auch habe ich heute noch ein sehr persönliches Verhältnis zu den Bankangestellten und auch zum Chef (die mit mir zusammen älter geworden sind )

Aber in eingen anderen Instituten siehts ja wohl schon anders aus! Vor allem sagte man mir, man kann es nicht mehr nach außen unterdrücken gegenüber dem Kunden weil der Verkaufsdruck zu hoch geworden ist Aus diesem Grund haben schon Kunden die Bank gewechselt!

Man stelle sich mal vor, ich gehe in einem Baumarkt und kaufe mir einen Satz Bohrer und der Angestellte will mir unbedingt noch eine bohrmaschine dazu verkaufen und wenn es dem nicht gelingt
macht mich die Kassiererin an der Kasse aber nochmal drauf aufmerksam was ist denn das für eine Kundenkultur
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Alt 21-03-2005, 16:38   #23
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von PC-Oldie-Udo
Wenn etwa Bauarbeiter aus Polen ihre Dienste in Deutschland zu den in ihrem Land geltenden Bedingungen anbieten dürften, könnten Deutsche nicht mithalten. "Das verstehe ich nicht unter Wettbewerb", schimpft Bosbach. EU-Binnenkommissar Charlie McCreevy hat auf Grund der massiven Proteste aus Deutschland und auch Frankreich angekündigt, die Richtlinie zu ändern. Man wolle aber, so McCreevy, prinzipiell daran festhalten.
Wenn andererseits die osteuropäischen Subunternehmen sich auch an Industrienormen ihrer Länder und Effizienzkriterien ausrichten dürfen, dann sind sie mir herzlich willkommen!

Die aktuelle Lage:

1. der Elektriker aus dem im übernächsten Haus (3 Gehminuten) ruft nicht zurück, um einen Elektroherd anzuschließen. Eine Verdienst von ca. 1 Euro/Minute wäre ihm wohl zu wenig. Vorsichtshalber hat dieser Elektriker sogar die Türen zu seinem Geschäft meistens zu und ohne Telefonnummer und Öffnungszeiten draußen, damit die Privatpersonen aus der Umgebung (ein münchner dicht besiedelter Wohnstadteil) wohl nicht zu oft anklopfen. Da lobe ich mir die diskreten Anzeigen in meinem Briefkasten "Malerarbeiten jeder Art. Tel. xxxx Martin und Jazek.", hier wollen die Leute mindestens noch Geld verdienen und kommen sogar zu den Kunden!

2. Ein Elektriker, der 5 Gehminuten von meiner Wohnung entfernt sitzt, kommt erst ca. 8 Tage später aus dem Urlaub und seine Gehilfin weigert sich, Preise auf Minutenbasis zu berechnen. Sie denkt, 5 Minuten gehen, ein Kabel festschrauben und 5 Minuten zurückgehen müsse mindestens 50 Euro kosten!

3. ein Elektriker, der zwei Straßen weiter sitzt, kommt zwar, plant aber seinen Einsatz so, daß der Meister von anderem Ende der Stadt kommt und ich zu den ca. 17 Minuten Arbeit noch ca. 40 Minuten Anfahrt bezahlen muß

Sind die Deutschen zu faul geworden, sich nach unten wegen jedem Euro zu bücken?

Und zur unmöglichen (weil völlig überteuert) deutschen Bauweise: habt Ihr gewußt, daß es die bequemen und geräumigen Einbauschränke nach amerikanischer Art nur deswegen bei uns nicht gibt, weil die Möbelindustrie im DIN-Ausschuß die Standardisierung verhindert, damit die Verbraucher mehr von den wesentlich teureren Einzelmöbeln kaufen müssen?

Fazit: so eine arrogante und konkurrenzscheue Bauindustrie und so ein arrogantes Handwerk wie wir es in Deutschland haben können mir gestohlen bleiben! Und ich werde mich freuen, wenn sie ausreichend Druck von den Ostkolonnen bekämen! Das gleiche Gilt für die Bedienung von vielen münchner Lokalen. Wer beim letzten TBB-Treffen dabei war, weißt was ich meine.
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Alt 22-03-2005, 12:11   #24
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Wo ich zu Hause bin kommen eh nur gute bekannte Handwerker
auf Basis der Nachbarschaftshilfe ins Haus , wer kann den noch
45€ per Std bezahlen
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Alt 22-03-2005, 12:13   #25
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Drei Viertel der Deutschen gegen Einmischung bei Liebe am Arbeitsplatz


Die strengen Ethikregeln des US-Supermarktkonzerns Wal-Mart, die den Angestellten Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz strikt untersagen, haben heftige Diskussionen in Deutschland ausgelöst und sind weitgehend auf Ablehnung gestoßen. Wie eine Umfrage des Hamburger Magazins stern zu diesem Thema ergab, sind 75 Prozent der Deutschen sogar dagegen, dass Firmen bei einem Liebesverhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern eingreifen. Nur 18 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass Firmen bei Liebesbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Angestellten eingreifen sollten.

Datenbasis: 1004 Befragte am 17. und 18. März 2005. Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozent. Auftraggeber: stern, Quelle: Forsa.
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Alt 22-03-2005, 19:42   #26
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Arbeitsamt verwehrte Mann das Geld für sein Insulin – Er landete im Krankenhaus
Der 32-jährige arbeitslose Klaus Schüler wurde in der Agentur für Arbeit knallhart mit den Worten 'Das interessiert mich nicht!' abgewiesen. Ihm wurde das Geld gestrichen und somit konnte er den Eigenanteil seines Insulins nicht mehr bezahlen.

Zuerst hat der Mann seinen Job verloren, wegen seiner Krankheit, danach versäumte er auch noch einen Termin beim Arbeitsamt. Er bettelte den Sachbearbeiter sogar an, aber dieser wies ihn ab. Das Insulin ist lebensnotwendig für ihn.


Zwei Tage nach dem Besuch beim Sachbearbeiter, dem es egal war, landete der 32-jährige Berliner wegen einem Zuckerschock im Krankenhaus. Der Pressesprecher sagte: 'Bei besonderen Härtefällen darf auch Bargeld bewilligt werden.'

Quelle: bz.berlin1.de
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Alt 23-03-2005, 15:36   #27
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23.03.05 |
Die Zahl der Krankheitstage von Beschäftigten hat sich seit 1990 fast halbiert .


Wurden damals noch 25 so genannte Arbeitsunfähigkeitstage registriert, waren es 2004 durchschnittlich nur noch 13. Wie der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurde bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten damit ein Tiefstwert seit Beginn der Statistik im Jahre 1976 erreicht.

Der BKK Bundesverband erfasst und analysiert nach eigenen Angaben die Daten von 6,75 Millionen Sozialversicherungspflichtigen und damit jedes vierten Beschäftigten in Deutschland. Damit biete die Analyse ein repräsentatives Bild der Gesamtbevölkerung. Der mit 3,7 Prozent ohnehin schon niedrige Krankenstand von 2003 sank danach im vergangenen Jahr auf unter 3,6 Prozent. Im Jahr 2000 waren 40 Prozent der Beschäftigten an keinem Arbeitstag arbeitsunfähig, im Jahr 2004 waren es bereits 44 Prozent.

Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen nahmen zuletzt leicht zu. Sie machten 35 Prozent der Fälle aus, im Jahr 2000 waren es noch 32 Prozent. Überwiegend kurze Krankenzeiten gab es laut BKK-Statistik bei Bank- und Versicherungsbeschäftigten sowie bei Lehrern. Jedoch war der Anteil der Kurzzeiterkrankungen an allen Krankheitstagen mit sechs Prozent «sehr gering». Ausschlaggebend für die Höhe des Krankenstandes waren Langzeitfälle mit mehr als sechswöchiger Krankheitsdauer: Obwohl sie 2004 nur vier Prozent der Fälle ausmachten, gingen 41 Prozent der Krankheitstage auf ihr Konto.

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausg...e.htm?id=12858
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Alt 23-03-2005, 15:47   #28
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Arbeitsrecht

Kündigungen wegen der wirtschaftlichen Lage

Über Entlassungen entscheidet oft ein Punktsystem.




Von Wolfgang Büser




mehr zum Thema

Kündigung
Schlagworte reichen nicht aus

Arbeitsrecht
Erst ermahnt, dann entlassen





Ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock; erst recht gilt das für schwer vermittelbare ältere Arbeitnehmer. Doch nicht jede Entlassung muss hingenommen werden. Zahlreiche Vorschriften engen den Spielraum der Unternehmer ein, wie Teil 2 der SZ-Serie beschreibt.

Eine Kündigung kann auf "verhaltensbedingten" Gründen beruhen, etwa nach erheblichem Fehlverhalten gegenüber Kollegen oder der Missachtung von Weisungen der Vorgesetzten. Sie kann ferner auch "personenbedingt" sein, zum Beispiel wegen längerer Krankheit ohne erkennbare Aussicht auf Besserung. Der häufigste aktuelle Kündigungsgrund lautet: "betriebsbedingt".

Der Unternehmer muss jedoch mit "dringenden" Gründen aufwarten, will er mit seinem Kündigungswunsch durchdringen. In wirtschaftlich ungünstigen Zeiten wird ihm dies allerdings im Regelfall gelingen. Innerbetriebliche Umstände - also Unternehmensentscheidungen wie Rationalisierungsmaßnahmen oder die Umstellung oder Einschränkung der Produktion, ferner die Schließung von Abteilungen oder die Vergabe von Aufgaben an Fremdunternehmen - sind von der Rechtsprechung ebenso als Entlassungsgründe anerkannt worden wie außerbetriebliche. Dazu gehört zum Beispiel der Auftragsmangel, der zu einer unternehmerischen Entscheidung (Einschränkung der Produktion) zwingt.

"Dringend" sind die betrieblichen Gründe, wenn es mit Blick auf das Weiterbestehen des Unternehmens - unter Abwägung auch der Interessen der betroffenen Mitarbeiter - keine andere Möglichkeit gibt, als den Personalbestand zu verringern. Die Kündigungen müssen wegen der wirtschaftlichen Lage unvermeidbar sein.

Freiheit des Unternehmers

Im Streitfall hat der Arbeitgeber dies den Arbeitsgerichten plausibel darzulegen. Das heißt: Die Gerichte prüfen gegebenenfalls, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob sie sich im betrieblichen Bereich so auswirken, dass für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers kein Bedürfnis mehr besteht.

Jedoch: Die unternehmerische Entscheidung selbst darf vom Gericht nicht darauf nachgeprüft werden, ob sie erforderlich beziehungsweise wirtschaftlich zweckmäßig war.

Organisatorische und wirtschaftliche Unternehmerentscheidungen können von den Gerichten nur darauf abgeklopft werden, ob sie "offensichtlich unsachlich oder willkürlich" sind. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen, dass der Kündigung eines Mitarbeiters die konkrete Überlegung vorausgegangen ist, ob er gegebenenfalls auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden könnte - und sei es zu schlechteren Bedingungen als bisher.

In diesem Fall hätte der Arbeitgeber in einer Änderungskündigung eine Beendigungskündigung androhen müssen für den Fall, dass die vorgeschlagene Änderung vom Arbeitnehmer nicht akzeptiert würde.

Drei Punkte für jedes Kind

Soll ein Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen entlassen werden, so muss der Arbeitgeber darlegen, warum er gerade ihn dafür ausersehen hat. Dabei muss er das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigen. Grundsatz: Einem jüngeren Arbeitnehmer kann vor einem älteren, einem Junggesellen vor einem Familienvater und einem später eingestellten Arbeitnehmer vor einem länger beschäftigten gekündigt werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Punktetabelle anerkannt, um eine erste Auswahl zu treffen. Arbeitnehmer bis 20 Jahre erhalten keinen Punkt, danach geht es wie folgt weiter: bis 30 Jahre ein Punkt, bis 40 Jahre drei Punkte, bis 50 Jahre sechs Punkte, bis 57 Jahre acht Punkte, darüber zehn Punkte. Je Beschäftigungsjahr kommt ein Punkt hinzu, für den Ehegatten drei und je Kind ebenfalls drei Punkte. Je höher die Punktzahl, desto stärker der Kündigungsschutz. Dies sind jedoch nur Anhaltspunkte. Das Bundesarbeitsgericht schreibt eine "einzelfallbezogene Prüfung" vor.

Von der Sozialauswahl darf abgesehen werden, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel Mitarbeiter mit besonderer Qualifikation auf jeden Fall halten will - auch wenn sie nach den aufgeführten Kriterien an sich weniger schutzbedürftig sind.

Wenn die Firma übernommen wird

Es fragt sich, ob bei der Übernahme eines Betriebes durch einen anderen Unternehmer ebenfalls betriebsbedingte Gründe Anlass für eine Kündigung der übernommenen Mitarbeiter sein können, etwa mit Blick auf die sich aus der Übernahme ergebenden Synergieeffekte. Das ist zweifelsfrei möglich. Denn der neue Inhaber tritt ja in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Er darf jedoch ein Arbeitsverhältnis nicht wegen des Betriebsübergangs aufgekündigt werden. Entlassungen (zum Beispiel wegen Rationalisierung) sind dem neuen Arbeitgeber ebenso erlaubt wie sie dem vorherigen erlaubt gewesen wären. Umgekehrt: Eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber "wegen des Betriebsübergangs" liegt zum Beispiel dann vor, wenn sie damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil ihm das zu teuer sei.

Unterschiedliche Fristen

Für Angestellte wie Arbeiter gelten einheitliche Kündigungsfristen - wenn sie sich nach dem Gesetz richten, also nicht tarif- oder einzelvertraglich anders geregelt sind.

Grundsätzlich kann mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden (Grundkündigungsfrist, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einheitlich gilt).

Beispiel: Eine Kündigung zum 31. Mai 2005 muss dem Arbeitnehmer (oder dem Arbeitgeber) spätestens am 3. Mai 2005 zugegangen sein. Am 4. Mai wäre eine Kündigung zum Monatsletzten nicht mehr möglich, da der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin keine vier Wochen mehr ausmacht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit dem Betrieb angehört. Nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren kann vom Arbeitgeber mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nach fünf Jahren beträgt die Frist zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach 15 Jahren sechs Monate, nach 20 Jahren sieben Monate - ebenfalls jeweils zum Monatsende. Berechnet wird die Betriebszugehörigkeit vom 25. Lebensjahr an.

Tarifvertraglich können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Dies kann, im Gegensatz zu den gesetzlichen längeren Kündigungsfristen für Arbeitgeber, auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelten. Einzelvertraglich ist eine Verkürzung nur bei Aushilfsbeschäftigungen bis zu drei Monaten möglich.

In Tarifverträgen können sachliche Gründe angeführt sein, für Angestellte und Arbeiter unterschiedliche Kündigungsfristen vorzusehen (Beispiel: Sonderkündigungsfristen für Spezialisten). Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Grundkündigungsfristen von Arbeitern per Tarifvertrag zwar kürzer sein dürfen als die für Angestellte, wenn bei der Personalplanung "für Arbeiter eine größere Flexibilität nötig" ist. Doch dürfen "lang dienende" Arbeiter (hier: nach zwölf Jahren in derselben Firma) nicht mehr schlechter gestellt werden (Az: 2 AZR 296/95). Sofern in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist zu allen Tagen des Monats vereinbaren.

(SZ vom 23.3.2005)
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