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Alt 05-02-2006, 17:34   #1
Sofix
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eek Taxifahrerin bekommt Knöllchen, weil sie Blinden zur Wohnungstür brachte

Eine Taxifahrerin bekam kürzlich ein Knöllchen, weil sie einen 76-jährigen, blinden und gehbehinderten Fahrgast zur Wohnungstür begleitet hatte. Sie hatte den Mann zuvor von einer Arztpraxis in Düsseldorf abgeholt und ihn dann nach Hause gefahren.
Da der Mann gehbehindert und blind ist, wollte die Taxifahrerin vor der Haustür parken. Dort fand sie aber keinen Parkplatz und parkte in zweiter Reihe. Dann brachte sie den Fahrgast zur Wohnungstür im achten Stock.
Als sie wieder unten war, hatte sie ein Knöllchen über 20 Euro am Wagen. Danach faxte sie ein Attest des Mannes zum Neusser Ordnungsamt und bat darum, das Ordnungsgeld nicht zahlen zu müssen. Die Beamten fordern trotzdem weiterhin die Summe.

Quelle: www.express.de
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Gruß Sofix
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Alt 05-02-2006, 18:18   #2
MANKOMANIA149
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Cool

Der Willkür von Beamten (teilw. aussterbende Spezis) ist man immer wieder ausgesetzt.
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Hintergrundmusik:
http://www.luxfunkradio.com/hu/
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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Alt 05-02-2006, 19:04   #3
nokostolany
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Zitat:
Die Beamten fordern trotzdem weiterhin die Summe.
bei manchen kann man nur hoffen, daß sie auch irgendwann mal in so einer situation landen !
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gruß
Nok




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Alt 06-02-2006, 10:35   #4
OMI
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Typisch
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 06-02-2006, 11:01   #5
romko
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Nennt man das "Deutsche Gründlichkeit"?
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Alt 06-02-2006, 12:51   #6
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von MANKOMANIA149
Der Willkür von Beamten (teilw. aussterbende Spezis) ist man immer wieder ausgesetzt.
Seit wann sind deutsche Gesetze eine Willkür?

Taxifahrer dürfen laut 12 Abs. 4 StVO in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, aber nur dann, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird. Vom Parken in zweiter Reihe ist im Gesetz keine Rede und ein Notfall war das auch nicht.

Der Taxifahrer hat zwar sehr menschlich gehandelt, aber gegen das geltende Gesetz und zwar sicherlich ganz bewußt.

OK, warum die Beamten das Auge nicht mal ein Auge zudrücken können, ist eine andere Frage. Verpflichtet sind sie es jedenfalls nicht.
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Alt 06-02-2006, 15:21   #7
Sofix
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Zitat:
Original geschrieben von romko
Nennt man das "Deutsche Gründlichkeit"?
ja romko und dazu kann ich auch ne kleine geschichte erzählen.
unsere tochter zog an einem freitag nach frankfurt in ihre wohnung ein. weit und breit gibt es keine parkplätze, vorwiegend nur anwohnerparkplätze mit entsprechendem schein. den schein, den man kaufen muß, bekommt man aber erst wenn man sich bei der gemeinde angemeldet hat. das tat unsere tochter auch am montag, sie war am einwohnermeldeamt und kaufte sich anschließend diesen besagten anwohnerparkplatzschein.
in der zwischenzeit, also von freitag bis montag hatte sie 5 knöllchen am auto (obwohl sie ja anwohnerin war, eben nur noch keinen zettel hatte), die von 25,- bis 45,- DM schwankten.
ich habe die behörden angeschrieben...... nichts zu machen, wir mußten zahlen!
__________________
Gruß Sofix
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Alt 06-02-2006, 15:29   #8
nokostolany
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frankfurt braucht halt geld....das solltest du eigentlich wissen !
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gruß
Nok




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Alt 06-02-2006, 15:34   #9
Sofix
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inzwischen weiß ich es nok (zudem hatte sie damals das kennzeichen HG und da kann man ja bekanntlich absahnen ).
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Gruß Sofix
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Alt 06-02-2006, 15:38   #10
nokostolany
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ist klar....wenn man aus kleinbonzenhausen kommt !
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gruß
Nok




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Alt 06-02-2006, 16:07   #11
PC-Oldie-Udo
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Beiträge: 18.040
Kopfschütteln und Fassungslos
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Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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