In Trippelschritten nähern sich Finanzministerium und Hilfsorganisation an die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden. Im Jänner wurde ein gemeinsames Modell vorgestellt, wonach künftig bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen des Jahresgewinns steuerlich abgesetzt werden können. Jetzt liegt der Gesetzesentwurf vor. Das skurrile daran: Beschlossen wird vor der Wahl nichts mehr, das Papier wird sozusagen der neuen Regierung überantwortet. Die Hilfsorganisationen sind dennoch zufrieden und glauben, dass dieses Modell von jeder neuen Regierung umgesetzt wird.
Nach der neuen Regelung sollen folgende Spenden absetzar sein:
Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit bis zu 10 Prozent des Jahresgewinns von Unternehmen bzw. des Jahreseinkommens von Privaten. Sie Organisationen müssen sich laut Gesetzesentwurf "seit mindestens drei Jahren ununterbrochen ausschließlich und unmittelbar mildtätigen (humanitären und wohltätigen) Zwecken" oder "Zwecken der Entwicklungszusammenarbeit" widmen. (orf.at)