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Alt 04-03-2013, 09:13   #1
Benjamin
TBB Family
 
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Was beim Kauf einer Waschmaschine beachtet werden sollte

Tja, worauf sollte man beim Kauf einer Waschmaschine achten? Ich habe das gerade selber unseren Waschmaschinenkauf sehr ausführlich durchexerziert, hier das Ergebnis meiner Überlegungen und Recherchen:

Das Kurzfazit für den eiligen Leser in 3 Punkten, das zunächst überrascht, aber nach dem Lesen des Beitrages hoffentlich verständlich wird. Wichtig sind vor allem 3 Dinge:

1) Verbrauchswerte für Strom und Wasser ergeben über z.B. 12 Jahre Lebensdauer des Gerätes ein Mehrfaches des Kaufpreises. Wer hier also klug auswählt, bekommt in den 12 Jahren einen Urlaub geschenkt! Die Verbrauchswerte sind relevant für die Zeit, in der die Waschmaschine ohne Probleme läuft – sicherlich erhofft sind 12 Jahre. Mein Fazit: A+++ nehmen (Kennzeichen für die Stromverbrauchsklasse)! Der Wasserverbrauch sollte unter 9300 Liter/Jahr liegen. Das rechnet sich finanziell!

2) Wo ist eine Reparaturfirma: Gibt es bei mir in der Nähe meines Wohnortes eine Firma, die Waschmaschinen dieses betr. Herstellers auch repariert? Das ist sehr wichtig für die Störungszeit, die natürlich möglichst kurz sein muss, jedenfalls sich nicht über Wochen erstrecken darf. Mein Fazit: Nur einen Hersteller nehmen, der in der eigenen Region auch eine ansässige Reparatur-Vertragsfirma hat. Das muss man selber im Web recherchieren. Faktisch schließt das all die billigen „No-Name-Produkte“ aus. Es „rechnet sich“ durch die Vermeidung von völliger Nerverei und Geldverschwendung in den Zeiten der Not, die bekanntlich das Fluchen lehren…

3) Bei der eigenen konkreten Suche fange man also am besten im 1. Schritt bei den lokalen Reparaturfirmen an und erstelle für sich selbst eine Positiv-Liste an Herstellern, die nahe gelegene Vertragswerkstätten haben. Dann im 2. Schritt Waschmaschinen nur noch dieser Hersteller suchen, und zwar nur solche, die niedrige jährliche Verbrauchswerte haben: Also A+++ als Kennzeichen für die Stromverbrauchsklasse, der jährliche Wasserverbrauch sollte unter ca. 9300 Liter/Jahr liegen. Bestwerte sind bei Strom 99 kWh/Jahr (der o. g. Toplader AEG L 76254ETL) und beim Wasser 7260 Liter/Jahr (Blomberg WNF-5320 WE 20 (Frontlader)).


Das nun alles etwas näher erläutert und ergänzt:


Das wichtigste Auswahlkriterium Verbrauchskennzahlen:

Der Verbrauch an Strom und Wasser ist der mit Abstand wichtigste Auswahlfaktor.
Die Hersteller geben dazu Information zum Jahresverbrauch in kWh bzw. Liter. Wasserverbrauch wird am Haus in m³ abgerechnet, also wird aus 9000 Litern 9 m³.
Diese Jahresverbräuche multipliziert man mit den Jahren an Lebensdauer (ich habe 12 Jahre Lebensdauer für ein Gerät angenommen, Restwert Null) und den spezifischen Preisen je kWh und m³.

Beispiel: Beim Toplader AEG L 76254ETL findet man im Internet als Jahresverbrauchswerte 99 kWh für Strom, analog für Wasser 7999 Liter. Das sind gute Daten. Die jährlichen Verbrauchsdaten sind als solche genormte Angaben, sie sollen über alle Waschmaschinentypen und Hersteller in der Bedeutung gleich sein.

Mit dem u. g. Verfahren und den dort genannten Annahmen komme ich für dieses AEG-Gerät auf Gesamtkosten von 1.943,61 € in 12 Jahren – was relativ wenig ist! Die Kaufkosten betragen nur ca. 36% der Gesamtkosten (die Kauf- und Verbrauchskosten in den 12 Jahren einschließen).

Zum Vergleich: Die Waschmaschine „LG F 1447 TD 01“ (Warentest Note 2,1) kommt analog auf 2.718,66 € Gesamtkosten in 12 Jahren (Kaufpreis + Verbrauchskosten).
Beide genannten Waschmaschinen kosten derzeit (Febr. 2013) inkl. 2-Mann-Service und Altgerätabholung praktisch identische „minimal über 700€“. Bei den Gesamtlebenzeitkosten der Geräte ergibt sich jedoch ein Unterschied von 775,05 €. Das ist ein Urlaub o. ä. geschenkt in diesen 12 Jahren, oder? Der Unterschied erklärt sich über die sehr guten Verbrauchsdaten des AEG-Gerätes und die grottenschlechten bei dem LG-Gerät (189 kWh/Jahr, 11,66 m³/Jahr).

Eine kWh kostet derzeit etwa 0,26€. Der Strompreis für Privathaushalte ist seit Jahren immer wieder gestiegen und wird das sicherlich auch in Zukunft tun. Ich habe den historischen Anstieg über die Jahre im Web recherchiert und als Trend mit der so ermittelten jährlichen Steigerungsrate fortgeschrieben („Zinseszins“). Als Mittelwert (nicht als Endwert, der liegt viel höher) für die 12 Jahre erhoffter Lebensdauer habe ich als Ergebnis 0,38€/kWh als Strompreis erhalten und verwendet.

Der Wasserpreis ist eine harte Nuss, da sich dieser aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, außerdem variiert er von Stadtwerk zu Stadtwerk beträchtlich. Ich habe unseren aktuellen Wasserpreis mit 5,58 €/m³ abgeschätzt. Als Mittelwert für eine anstehende 12-Jahresperiode habe ich 8,20€/m³ gerechnet.

Ich habe im Laufe diverser Stunden am Rechner etwa 90 Waschmaschinen im Web diesbezüglich gecheckt u. in Excel eingetragen, das geht im Grunde recht zügig. Bei allen gerechneten Waschmaschinen kommt über eine angenommene Lebensdauer von 12 Jahren heraus, dass die Gesamtlebensdauerkosten etwa 3-4 fach höher sind als die Kaufkosten des Gerätes.

Bei den Gesamtlebensdauerkosten habe ich diese Extremwerte gefunden:
Minimum: 1.722,23 € (Blomberg WNF-5320 WE 20 (Frontlader), da aber das Problem des [fehlenden] lokalen Handwerkbetriebes, von mir daher nicht weiter berücksichtigt).
Maximum: 2.789,46 € (Miele W 627 F WPM (Warentest Note 1,7)).
Rund 1000€ in 12 Jahren Unterschied!

Das Verhältnis der Lebenszeitkosten zum Kaufpreis schwankt nach meinen Recherchen zwischen Faktor 2,48 (Toplader AEG LAVAMAT L76465TL, mit 921€ inkl. 2-Mann + Altgeräteservice nicht gerade billig) und Faktor 6,43 (AEG Lavamat 71470-FL, Frontlader, analog 334,80€). Im Mittel liegt es so bei Faktor 4,4.

Fazit: Der Kaufpreis ist bei der Auswahl des Gerätes eher weniger wichtig! Viel wichtiger sind die Verbrauchsdaten, denn die bestimmen, ob oder ob nicht da in den 12 Jahren ein Urlaub herausspringt – oder eben nicht!


Lärm:

Aus praktischer Erfahrung noch eine kurze Anmerkung zu „Lärm“. Wer das Gerät in der Küche haben will, für den ist z. B. der Geräuschlevel noch relevant. Wir haben den o. g. Toplader AEG L 76254ETL gekauft, er steht im Keller mit den diversen anderen Waschmaschinen unseres Mietshauses. Geräuschentwicklung war für mich daher bei unserer Geräteauswahl überhaupt kein Thema. Beim Testlauf war das AEG-Gerät dann so leise, dass ich nicht in der Lage war zu hören, ob es überhaupt läuft: der Lärm der parallel laufenden Waschmaschinen war dafür zu laut. Ich musste diese anderen Waschmaschinen zeitweise (eigenmächtig) ausschalten, um das AEG-Gerät zu hören: Es ist wirklich leise! AEG gibt 49 dB fürs Waschen und 76 dB für’s Schleudern an. Bei unserer Vorgängermaschine (Privileg 100 SC, 4,5 kg, Toploader), die immerhin rund 15 Jahre gehalten hatte, war das wirklich anders: Die hörte man schon immer auch durch die geschlossene Tür, auch wenn alle anderen Waschmaschinen liefen). Da hat sich in der Geräteentwicklung erstaunliches getan!


Weiteres Auswahlkriterium: Die Verfügbarkeit eines Handwerksbetriebes in der Region, der die jeweilige Marke auch repariert.

Nicht jeder Betrieb, der überhaupt Waschmaschinen repariert, fasst jeden Hersteller an. Die Betriebe haben ihre spezifische Liste an Herstellern, die sie gut kennen, mit denen sie ggf. ein Vertragsverhältnis haben, bei denen sie Ersatzteile gut besorgen können. Bei den übrigen Herstellern wünschen diese Betriebe dem anfragenden Kunden nur einen guten Tag und auf Wiedersehen.
Also vor dem Kauf recherchieren, welche Marken in der unmittelbaren eigenen Region repariert werden können. Danach dann die Suche ausrichten, d. h. nur nach Herstellermarken in Betracht ziehen, die so „regional“ repariert werden können.

„Wald und Wiesen Hersteller“ haben dem gegenüber keine regionale oder gar lokale Vertretung! Diese „Billigfirmen“ delegieren Reparaturservice aus an national agierende Servicefirmen. Dass bedeutet im Reparaturfall im Ort xy oft lange Wartezeiten, da die Reparaturen von einem Reparateur nur dann angefahren werden, wenn sich dessen lange Anfahrt auch für mehrere Jobs im Anschluss nutzen lässt. Außerdem kann man von saftigen Anfahrtpauschalpreisen lesen; eine lokale Firma berechnet da oft weniger als 40€ für Anfahrt, im Vergleich zu etwa 80-90€ Anfahrtpauschale bei diesen „allgemeinen“ Servicefirmen.
Reparaturqualität ist bei diesen reinen Service-Firmen oft ein Glücksspiel, da diese Firmen keinen Namen zu verlieren haben. So liest man denn im Web Erfahrungen, bei denen es glatt ging, positive Erfahrungen, aber auch recht viele sehr verärgerte „Nie wieder!“-Erfahrungen. Also Zeit zw. Benachrichtigung u. erfolgter Reparatur oft lang, Reparaturqualität ein Glückspiel, verlangter Reparaturpreis hoch. Potential für viel Nerverei!


Garantie:

Normal sind 6 Monate Garantie, gesetzlich geregelt. Danach endet zumeist die Freundschaft. Die oft länger dauernde „Gewährleistung“ (etwas völlig anderes als „Garantie“!!!) bezieht sich nur auf Fehler, die in der Fabrik entstanden, die Beweispflicht dafür liegt beim Kunden. Herzlichen Glückwunsch! Nach 6 Monaten wird i.d.R. unterstellt, der Kunde hat verschuldet, folglich zahlt er bei einer Reparatur nach den 6 Monaten selber.

Freiwillig kann der Hersteller jedoch die Herstellergarantiezeit verlängern. Bei dem o. g. Gerät des Topladers „AEG L 76254ETL“ bietet AEG freiwillig 5 Jahre Herstellergarantie. Das ist was wert!

Herstellergarantie sollte nicht mit kommerziell angebotenen „Garantie-Verlängerungen“ verwechselt werden. Im Web findet man solche „Garantie-Verlängerungen“ vielfach angeboten. Habe mir das anhand einiger Angebote einmal angesehen und mein Fazit lautet:
- Die AGB bzw. Garantiebedingungen solcher Garantie-Verlängerungen“ unbedingt vorher lesen, dann verfliegt nämlich in der Regel die Freude sehr schnell, weil dort im Detail vieles ausgeschlossen wird.
- Von mir im Web gefundenen Meinungen/Erfahrungen dazu sagen im Fazit: Lohnt nicht weil viel zu teuer (bei kaufunabhängig, also separat abgeschlossenen Policen) bzw. weil eben zu viel an Leistungen ausgeschlossen wird; bzw. weil später im Reparaturfalle es offenbar zu frechen Behauptungen der Versicherer kommen kann, weil diese einfach nicht zahlen wollen. Dann muss man erst zum Rechtsanwalt gehen, etc. Potentiell viel Nerverei!

Herstellergarantie hingegen ist meiner Meinung nach tatsächlich Geld wert, da der Hersteller sehr wohl einen Namen zu verlieren hat. So eine Versicherung, womöglich über irgendwelche Drittfirmen online gekauft, in einem für sie eher unwichtigen Marktsegment, hat diese Sorge hingegen ganz sicher nicht. Die will einfach ihre Kosten senken und den Profit maximieren!

Falls sich jemand für meine Excel-Datei interessiert, der möge mich per Boardmail kontaktieren.

Ausnahmsweise bzw. versuchshalber auch hier gepostet: http://www.gutefrage.net/frage/worau...aschine-achten
Das grottendämliche Geschwafel auf diesen "Frage-Antwort-Foren" in den dortigen unendlich vielen Postings ist leider praktisch immer wertlos, weil sie nur argumentfreie, sehr oberflächliche Behauptungen bzw. Beschreibungen beinhalten. Diese Postings stellen imo nur eine Sonderform des Entertainments dar. Für Leute, die wirklich etwas wissen wollen, sind ausschließlich professionelle Seiten (niemals Postings in Foren) hilfreich. Meine Ausführungen hier sind eine (von ganz wenigen!) Ausnahmen von dieser Regel im Web! Wer das nicht glaubt, der recherchiere mal selber ein im Detail komplexes Thema (das viele Varianten bzw. wenn-dann-Beziehungen enthält und das finanzielle Interessen von Dritten berührt, wie hier diejenigen der Verkäufer von Waschmaschinen).

Geändert von Benjamin (24-08-2013 um 11:48 Uhr)
Benjamin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-03-2013, 10:27   #2
simplify
letzter welterklärer
 
Benutzerbild von simplify
 
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Beiträge: 35.728
schöne aufstellung
was die garantie betrifft, das stimmt nicht ganz. gesetzlich sind 2 jahre ohne wenn und aber.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
simplify ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-03-2013, 22:53   #3
MANKOMANIA149
TBB Family
 
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Esslingen a.N. (bei STUTTGART)
Beiträge: 65.877
Post

gesetzliche Garantiezeit


Die gesetzliche Garantiezeit wird häufig falsch verstanden und mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gleichgestellt. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.

Dementsprechend ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die Garantie hat in der Regel die Folge, dass der Hersteller einer Sache oder der Verkäufer dafür einsteht, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist, denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache. Dementsprechend wird innerhalb der Garantiezeit vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird.

Liegt beispielsweise in der vereinbarten Garantiezeit ein Sachmangel vor, dann ist der Verkäufer oder Hersteller dazu verpflichtet den Mangel zu beheben. Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.


http://www.juraforum.de/wiki/gesetzliche-garantiezeit
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Hintergrundmusik:
http://www.luxfunkradio.com/hu/
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
MANKOMANIA149 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06-03-2013, 09:15   #4
Benjamin
TBB Family
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 10.374
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die Garantie wird vom Hersteller gegeben und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Länge der Garantiezeit ist daher unterschiedlich. Der Garantiefall muss innerhalb dieses Zeitraums auftreten.

Die Gewährleistung ist dem Händler vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt für den Kauf von Neuwaren beim Verbrauchsgüterkauf immer 24 Monate.

Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, insofern der aktuell gemeldete Mangel bereits ab Gefahrenübergabe (Lieferung des Kaufgegenstandes) schon vorhanden war. Hier ist der Käufer in der Beweispflicht. Tritt der Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auf, wird zugunsten des Käufers (sofern dieser Verbraucher ist) gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
Quelle: http://www.redcoon.de/warranty
Benjamin ist offline   Mit Zitat antworten
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