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Alt 08-10-2002, 14:10   #16
OMI
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Hmm, ich werds mir mal überlegen und die Fakten nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
__________________
Schöne Grüße
OMI
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Alt 17-10-2002, 10:40   #17
cade
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thema erledigt-notiz eingestellt- warten auf die nachbesserung-
wohl denen die gekauft haben

Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der CONCEPT! AG, Wiesbaden WKN 528 780, ISIN DE 000 5287809 Die ordentliche Hauptversammlung der CONCEPT! AG vom 27. August 2002 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG, die mit 95,24% an der CONCEPT! AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG (Ausschluss der Minderheitsaktionäre) beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 16. Oktober 2002 in das für die CONCEPT! AG unter HRB 11748 beim Amtsgericht Wiesbaden geführte Handelsregister eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der CONCEPT! AG auf die OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG übergegangen. Die OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der CONCEPT! AG eine Barabfindung von Euro 6,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der CONCEPT! AG zu zahlen. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der CONCEPT! AG an mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Auf Antrag der OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG hat das Landgericht Wiesbaden, Kammer für Handelssachen, die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durch Beschluss vom 3. Juni 2002 zum Prüfer über die Angemessenheit der Barabfindung bestellt. Der sachverständige Prüfer kam zu dem Ergebnis, dass die festgelegte Barabfindung angemessen ist. Die Aktionäre brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien an die OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei. Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der CONCEPT! AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der CONCEPT! AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG übergegangen sind. Frankfurt, im Oktober 2002 OgilvyOne worldwide GmbH & Co. KG (BA v. 22.10.2002) Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre: Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt in der Financial Times Deutschland am 21. Oktober 2002 und im Bundesanzeiger am 22. Oktober 2002. Ergänzend teilt die WestLB AG, Düsseldorf, Richtlinien für die technische Abwicklung mit: Abfindungsstichtag: Per Stichtag 18.10.2002 abends, nach Verbuchung des Tagesgeschäfts. Valuta: Die Gutschrift des Abfindungsbetrages erfolgt mit Valuta 21. Oktober 2002. Abfindung: Die ausgeschiedenen Aktionäre der Concept! AG, erhalten als Abfindung für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Concept! AG, Wiesbaden, eine Barabfindung in Höhe von Euro 6,80 je Aktie Zahlung der Barabfindung: Die Zahlung erfolgt gegen Ausbuchung der Aktienbestände durch die Clearstream Banking AG ohne Mitwirkung der Kreditinstitute. Abwicklungsstelle: WPS Bank AG (im Auftrag der WestLB AG) Kapitalmaßnahmen Deutschland, Abt. 73-13511, Völklingerstr. 4, 40219 Düsseldorf, Fax-Nr. 0211 826 7936, Telefon-Nr. 0211 826 74701 Unterrichtung der Depotkundschaft: Zur Unterrichtung der Aktionäre der Concept! AG stehen keine gedruckten Exemplare der Abfindungsbekanntmachung zur Verfügung. Dem Kundenan-schreiben bitten wir daher eine Ablichtung des veröffentlichten Bekanntmachungstextes beizufügen. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden werden - wie in diesen Fällen üblich - nicht übernommen. Depotbankenprovision: Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die abfindungsberechtigten Aktionäre der Concept! AG provisions- und spesenfrei. Die Depotbanken erhalten zur Abgeltung der ihnen für die wertpapiertechnische Abwicklung des Squeeze-out-Verfahrens zustehenden Kundenprovisionen eine Depotbankenprovision in Höhe von 1% vom Abfindungsbetrag je eingereichter Aktie der Concept! AG, mindestens jedoch Euro 15,- und max. Euro 1 000,- je Depot. Die Depotbanken werden gebeten, die ihnen zustehenden Provisionsbeträge der Zentralabwicklungsstelle in einer Anforderung bis zum 23. November 2002 zur Erstattung aufzugeben. Hierbei sind der Zentralabwicklungsstelle folgende Angaben mitzuteilen: - Stückzahl der eingereichten Aktien der Concept! AG und Anzahl der Depots, auf die die Mindestprovision von Euro 15,- je Depot entfällt; - Stückzahl der eingereichten Aktien der Concept! AG und Anzahl der Depots, auf die die Normalprovision von 1% vom Abfindungsbetrag je eingereichter Aktie der Concept! AG entfällt; - Stückzahl der eingereichten Aktien der Concept! AG und Anzahl der Depots, auf die die Maximalprovision von Euro 1 000,- je Depot entfällt. Behandlung der Concept! AG-Aktien: Die Abwicklung der Abfindung für die ausschließlich girosammelverwahrten Concept! AG - Aktien erfolgt unmittelbar durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt. Sie schreibt den Kontoinhabern aufgrund ihrer Guthaben in Aktien der Concept! AG nach dem Stand vom 18.10.2002, abends, den Abfindungsbetrag i.H.v. Euro 6,80 je Concept! AG - Aktie - Valuta: 21.10.2002 - gut und überträgt die den Kontoinhabern nicht mehr zustehenden Concept! AG - Aktien auf das Konto der Abwicklungsstelle. Abfindungsunterlage n: Im Hinblick auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Spruchstellenverfahrens gemäß § 327 f AktG über die Angemessenheit der Abfindung wird gebeten, die Abfindungsunterlagen b.a.w. sorgfältig aufzubewahren
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