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Alt 25-09-2002, 12:55   #1
Stefano
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Question Was sagt Ihr zum folgenden Aktienangebot?

hola,

seid doch bitte so nett und lest euch folgendes angebot durch und sagt eure meinung dazu, oder stellt fragen dazu, die ich weiterleiten kann. ich habe es eben erst von meiner süssen bekommen und daher nur schnell durchflogen und verstehe es daher noch nicht ganz.
besonders der fettgedruckte beitrag löst bei mir aus
den namen der frima musste ich ausXXXen, aber ihr seid ja so clever und kommt schnell drauf


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
>
> der XXX Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, seine Mitarbeiter eng an das Unternehmen zu binden und am Geschäftserfolg teilhaben zu lassen. Aus diesem Grunde entstand ein weltweites Projekt mit dem Titel "XXX Connect" mit der Idee, den Mitarbeitern einen günstigen Erwerb der von der Konzernobergesellschaft, der XXX AG, ausgegebenen Genußscheine (= stimmrechtslose Dividendenpapiere) zu ermöglichen.
>
> Das Program funktioniert wie folgt:
>
> Der Mitarbeiter (MA), also Sie, bestimmen den gewünschten Anlagebetrag i.H. von mind. 0,5% und max. 10% Ihres Bruttojahreseinkommens. Dieser Anlagebetrag wird während des folgenden Jahres zu 1/12 monatlich von Ihrem Nettoeinkommen einbehalten. Darüberhinaus überweist der Arbeitgeber 25% des jeweils einbehaltenen Betrags auf eigene Kosten. Das so entstandene Guthaben wird - ebenfalls monatlich - in Schweizer Franken umgetauscht und in voller Höhe zum Erwerb von XXX Genußscheinen an der Börse Zürich eingesetzt. Die Zahl der Genußscheine, die Sie dann erhalten, hängen vom jeweiligen Kurs zum Kaufdatum und von Währungsschwankungen ab.
>
> Sie erwerben die Wertpapiere also mit einem Rabatt/Preisabschlag von 20% (= vom Arbeitgeber bezahlter Anteil des Kaufpreises) auf den Marktpreis.
>
> Bsp: Der MA legt monatlich an: E 80 (wird vom Monatsgehalt einbehalten)
> Arbeitgeber-Beteiligung: E 20 (= 25% von E 80 oder 20% von E 100)
> Monatlicher Anlagebetrag: E 100 (dafür werden Genußscheine zugunsten des MA gekauft)
>
> Der gewährte Rabatt auf den Kaufpreis der Genußscheine ist als geldwerter Vorteil einkommenssteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
>
> Die Genußscheine werden dann auf ein Depotkonto des MA bei der SSB (Tochtergesellschaft der Citibank) übertragen. Nach Ablauf einer Sperrfrist von 3 Jahren ab dem Kaufdatum können Sie über den Depotinhalt frei verfügen. Sämtliche Handels- und Verwaltungskosten (Provisionen, Umtauschgebühren, Depotgebühren) werden vom Arbeitgeber getragen. Die bei Verkauf oder Übertragung der Wertpapiere entstehenden Kosten tragen Sie. Ein Gewinn aus der Veräußerung ist steuerfrei, da die Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr stattfindet. Gewinnausschüttungen auf die Genußscheine werden (nach Abzug der schweizerischen Kapitalertragsteuer von 35%) zum Erwerb weiterer Genußscheine (ohne finanziellen Beitrag des Arbeitgebers) eingesetzt und unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der deutschen Steuerpflicht, falls Ihre Gesamtkapitaleinkünfte > E 1.550/3.100 sind.
>
> Der erste Monatsbetrag kann im November 2002 einbehalten werden, so daß der erste Kauf von Genußscheinen im Dezember 2002 stattfindet. Dafür muß von Ihnen ein Antragsformular und ein Konto-Eröffnungsformular ausgefüllt werden. Diese Unterlagen sowie ein MA-Leitfaden und Informationen zur Besteuerung und Sozialversicherung werden Ihnen im Oktober in Form eines "employee packages" zugehen.
>
> Dieses Mail hat das Ziel, Sie in dieses Program "einzustimmen" und Ihnen die Nachricht von Herrn XXX zukommen zu lassen.
>
> Die Personalabteilung oder ich stehen Ihnen gerne für Vorabinfos zur Verfügung, ansonsten verweise ich auf das "employee package", das sicherlich die meisten Fragen beantworten kann.
>
> Mit besten Grüßen
> XXX
>
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Alt 25-09-2002, 13:26   #2
nokostolany
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Zitat:
Nach Ablauf einer Sperrfrist von 3 Jahren ab dem Kaufdatum können Sie über den Depotinhalt frei verfügen.
daher ist das ganze ausserhalb der spekulationsfrist...wegen der 3 jahre .

ansonsten kein schlechtes angebot ! zumindest auf den ersten blick !

was die schweizer quellensteuer angeht....da gibt es ein doppelbesteuerungsabkommen mit der schweiz...möglicherweise kann man das bei der bank (wahrscheinlich SSB) vorab eintragen lassen, daß dieser abzug sich verringert oder ganz entfällt !
__________________
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Alt 25-09-2002, 14:03   #3
Stefano
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hola,

...und auf dem zweiten blick
werde nachher mal meine fragen dazu hier reinsetzen, vielleicht verstehe ich es dann besser.

saludos
Stefano
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Alt 25-09-2002, 14:13   #4
nokostolany
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der zweite blick hat vor allem damit zu tun, welche bedingungen noch an diesen genußschein geknüpft sind... und wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, daß das unternehmen pleite geht

von letzterem gehe ich in eurem fall ja nicht unbedingt aus, aber man weiß ja nie !
__________________
gruß
Nok




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Alt 25-09-2002, 15:40   #5
Stefano
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hola,

also das unternehmen ist weit entfernt von einer pleite...aber man sollte ja nie "nie" sagen

...weitere bedingungen sind nicht gegeben.

jetzt noch ne "dumme" frage: sind genusscheine denn keine aktien, oder ist dies was anderes

saludos
Stefano
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Alt 25-09-2002, 16:41   #6
Stefano
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Wink und wieder was dazu gelernt!

hola,

Der Genußschein
Genußscheine verbriefen Genußrechte. Genußrechte sind gesetzlich nicht geregelt.


1. Anlagemotiv
Die Anlage in Genußscheinen bietet dem Anlager eine große Chance bei großem Risiko.

2. Rechte der Inhaber
Genußscheine werden in der Praxis als schuldrechtliche Beteiligungsrechte behandelt. Es sind Gläubigerrechte mit Teilrechten, die üblicherweise nur Eigentümern zustehen:
Beteiligung am Gewinn, Einräumung von Bezugsrechten (Optionsgenußscheine), Einräumung von Umtauschrechten (Wandelgenußscheine), Beteiligung an Nutzrechten (Lizenzgebühren)

3. Ausstattung
Die Ausgestaltung von Genußrechten kann unterschiedlich sein: meistens sind sie mit einer festen Grundverzinsung und einem Rückzahlungsversprechen ausgestattet.
Genußrechte dürfen keine Mitgliedschaftsrechte gewähren (kein Stimmrecht in der Hauptversammlung, kein Mitwirkungsrecht an der Geschäftsführung)
Genußrechte können den Charakter keiner Anleihe oder einer Aktie haben. Die Ausschüttung von Genußrechtskapital wird beim Emittent immer als gewinnmindernde Aufwendung behandelt (Fremdkapital).

4. Emissionsgrund
Genußrechtskapital kann bei unbefristeten Laufzeiten als eigenkapitalähnliches langfristiges Kapital betrachtet werden. Es kann daher auch für risikoreiche Investitionen genutzt werden. Für den Emittenten ist die Ausschüttung immer Aufwand.

5. Risiko
Das Risiko von Genußscheinen entspricht grundsätzlich den Risiken von Schulverschreibungen und Aktien. Genußrechte haben aber zusätzlich spezielle Risiken:
Das Ausschüttungsrisiko; bei gewinnabhängiger Ausschüttung erfolgt bei einem Verlust keine Ausschüttung;
Rückzahlungsrisiko; Verluste können bei entsprechender Ausgestaltung des Genußrechts zu einer Aussetzung der Rückzahlung führen;
Das Haftungsrisiko; bei Nachrangigen Genußrechten besteht bei der Insolvenz die Gefahr, daß der Gläubiger erst dann sein Kapital erhält, wenn alle Gläubigeransprüche befriedigt sind.
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