Alt 22-08-2011, 18:04   #1
simplify
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hausverbot für GEZ

Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Urteil vom 23.08.2010, Az.: 42 C 34/10 entschieden, dass der GEZ, allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilt werden kann. Unten finden Sie unter Ihrem Bundesland ein vorbereitetes Formular, um ebenfalls der GEZ und ihren Beauftragten ein Hausverbot zu erteilen.

http://www.recht-hat.de/persoenlichk...ausverbot-gez/

auf der seite findet ihr musterformulare für das schreiben an die GEZ
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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Alt 22-08-2011, 22:54   #2
OMI
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Hmm, sie durften doch auch bisher nicht rein - zumindest habe ich sie bei beiden Besuchen bei meiner Mum (vor rund 10 Jahren) nicht reingelassen. Er hatte gefragt, aber als ich verneinte stellte er eben die freundlichen Fragen am Gartentürle.
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 22-09-2011, 16:47   #3
Tester32
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Yepp, ich bin mir nicht mal sicher, dass die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl rein darf. Und GEZ schon gar nicht. Wobei ich mir dieses Jahr nach ca. 4-5 Jahren frensehfreie Pause mal wieder einen Fernseher gekauft habe, so dass die GEZ einen Grund verloren hat, jedes Jahr mich anzuschreiben, ob ich nicht doch einen Fernseher hätte.
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Alt 20-10-2011, 05:35   #4
Madrigal
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Also bei mir hat sich die GEZ noch nicht persönlich gemeldet, aber da ich generell ein Problem mit Hausierern habe, kann so ein Formular sicherlich nicht schaden. Muss ich mir also bei nächster Gelegenheit mal genauer anschauen, der Verein scheint wirklich unbeliebt zu sein und wenn man die dann mal n bisschen ärgern kann, warum nicht?

Die Polizei darf schon ohne Suchbefehl das Haus betreten wenn Gefahr im Verzug besteht. Das ist aber ein rechtlicher Graubereich und es kam diesbezüglich schon oft zu Gerichtsfällen die aber meistens von der Polizei gewonnen wurden. Normalerweise muss die Polizei aber unbedingt eine richterliche Genehmigung einholen, aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, nämlich dann zB. wenn Feiertag ist und der Richter nicht im Gericht anzutreffen ist.

Gruss
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Alt 09-01-2012, 16:34   #5
MANKOMANIA149
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Melde mich auch dazu...habe den letzten Beitrag leider erst heute gelesen.

Madrigal, m.M.n. denke kaum das die GEZ einen rechtmäßiger Hausdurchsuchungsbefehl bekommen wird.


übrigens im www. gibt es viele Beiträge dazu, z.B.:

GEZ-Fahnder und ihre fiesen Tricks

http://finanzen.freenet.de/recht-ste...30_685676.html


hier auch zu finden....wenn die GEZ zu aufdringlich wird:

Alternativ könnten ihr der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen



Autor: Marvin Brendel

Quelle: freenet.de
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Alt 09-01-2012, 19:18   #6
Mustang
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Hat sich das jetzt nicht schon erledigt da nur noch Pro Haushalt bezahlt werden muss?
Daher es spielt keine Rolle mehr ob du hast oder nciht jeder Haushalt muss jetzt einer berappen aber nur einmal pro Haushalt egal wiviel darin leben.
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Alt 09-01-2012, 20:23   #7
MANKOMANIA149
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Thumbs up

ab wann und wo kann man dies nachlesen?

Vielen Dank im Voraus
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Alt 09-01-2012, 20:28   #8
MANKOMANIA149
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o.k. habe etwas gefunden...aaaaaaaber noch nicht fest...oder?


GEZ: Neue Rundfunkgebühr ab 2013 – Was ändert sich?

by Frank Kerkau on Februar 2, 2011

Ab dem Jahr 2013 sollen die Rundfunkgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Online-Angebote nicht mehr pro Empfänger sondern pro Haushalt erhoben werden. Wirtschaftsthemen erklärt die Änderungen für Unternehmen und Verbraucher:

Ab 01. Januar 2013 wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten. Ab dann soll jeder Haushalt seine Rundfunkgebühr in Form von einer Haushaltsabgabe in Höhe von pauschal 17,98 Euro pro Monat zahlen. Damit wären sämtliche Empfangsgeräte, wie Fernseher, Radio, PC oder auch kein empfangsbereites Gerät, abgegolten.

Jeder bereits bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) registrierte Teilnehmer muss ab den 01. Januar 2012 die bei seiner zuständigen Landesrundfunkanstalt bezüglich seines Haushalts erfassten Daten aktualisieren oder einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenzahlung stellen. Noch nicht gemeldete Personen oder Unternehmen gelten ab 01. Januar 2013 aufgrund ihrer bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt erfassten Daten automatisch als Beitragsschuldner.

Für Änderungen, die den Inhaber einer Wohnung, eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs oder einer Firma betreffen, gilt Anzeigepflicht.

Für ihre Zweit- oder Ferienwohnung in Deutschland müssen deren Besitzer künftig ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen. Kleingärtner sind befreit, sofern kein Dritter die Gartenlaube bewohnt.

Auf Antrag kann befreit werden, wer unter anderem Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz-IV), Grundsicherung im Alter, Bafög, Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können sich ebenfalls bei entsprechendem Grad ihrer Behinderung befreien lassen.

Unternehmen zahlen ihre Gebühr pro Filiale und gestaffelt nach Anzahl der jeweils dort beschäftigten Mitarbeiter. Für Kleinstunternehmen wird ein ermäßigter Satz in Höhe von einem Drittel gelten. Für Hotel- und Gästezimmer sowie gewerblich genutzte Ferienwohnungen und Kfz sind die Rundfunkgebühren separat geregelt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Haushaltsituation macht oder in Zahlungsverzug über 6 Monate hinaus gerät, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.

http://wirtschaftsthemen.net/unterne...ch/006876.html
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Alt 10-01-2012, 00:20   #9
Franki.49
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Exclamation

Zitat:
Hat sich das jetzt nicht schon erledigt da nur noch Pro Haushalt bezahlt werden muss?
Daher es spielt keine Rolle mehr ob du hast oder nciht jeder Haushalt muss jetzt einer berappen aber nur einmal pro Haushalt egal wiviel darin leben.
Richtig Mustang. Pro Haushalt wird nur einmal bezahlt und dafür aber ordentlich erhöht. Wissen doch die Verbrecher der Institution dort leider eben auch manche Haushalte haben 3...7 TV im Haus, also wird der der nur einen hat so richtig abgezockt.

Rettungsschirm, 30 % Beitragserhöhung teilweise bei der PKV, Wulff und andere Schmarotzer, Zunahme der Alters- Kinderarmut und der
Armut derer die einen Niedriglohnjob noch haben; wieso nur fokusiert sich bei mir hier nur noch der Schrei: ein reinigendes Gewitter muss her; Bürgerkrieg.
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Gruss Franki
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Alt 11-01-2012, 12:40   #10
Tester32
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Zitat:
Zitat von Franki.49 Beitrag anzeigen
Rettungsschirm, 30 % Beitragserhöhung teilweise bei der PKV, Wulff und andere Schmarotzer, Zunahme der Alters- Kinderarmut und der
Armut derer die einen Niedriglohnjob noch haben; wieso nur fokusiert sich bei mir hier nur noch der Schrei: ein reinigendes Gewitter muss her; Bürgerkrieg.
Ich weiß nicht so richtig, FRanki. Wenn ich mir dieses lese: http://de.finance.yahoo.com/nachrich...141805405.html
und bedenke, dass wir nicht nur die Reichsten der Welt sind, sondern dass auch unsere Gerechtigkeit so fortgeschritten ist, dass sogar unser Bundespräsident gezwungen ist, um Kredite bei Freunden für ein nur 500.000€ billiges Haus bettelnen muß (jeder russische Oligarch kann dazu nur lachen und die meisten Münchner müssen mehr hinblättern), dann denke ich, dass Dein Aufruf zum Bürgerkrieg nicht angemessen ist.

In so einer Situation kommt mir der Aufruf Make Love, not War! besser vor, sorry.

Überhaupt sehe ich das wahre Problem nicht in den Fernsehgebühren, sondern darin, dass die meisten Menschen nur noch für Konsum leben und ohne Überkonsum mit ihren Leben nichts anfangen können. Sie sind irgendwie degradiert.
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Alt 30-12-2012, 20:37   #11
MANKOMANIA149
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Ab 2013 neues GEZ-Modell Muss jetzt wirklich
JEDER zahlen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten


Verwirrung um das neue Bezahlmodell der Rundfunkgebühr von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ab dem 1. Januar soll jeder Haushalt pauschal 17,98 Euro zahlen – egal, wie viele und ob überhaupt TV-Geräte oder Radios betrieben werden. Aber muss wirklich jeder zahlen und wie werden überhaupt meine Daten ermittelt?

Was ist die wichtigste Änderung?
Bisher mussten Verbraucher der früheren GEZ mitteilen, wie viele Fernseher und Radios sie zu Hause und in ihren Autos betreiben. Danach richtete sich die Gebühr. Wohnten mehrere Personen zusammen unter einem Dach, waren sie oftmals parallel gebührenpflichtig – es sei denn, sie waren verheiratet oder es handelte sich um minderjährige Kinder ohne eigenes Erwerbseinkommen.

Künftig zahlt jeder deutsche Haushalt unabhängig von seiner Zusammensetzung oder der Anzahl der Geräte eine pauschale monatliche Gebühr von 17,98 Euro. Das entspricht genau der jetzigen Standardgebühr für den Betrieb eines Fernsehers, eines Radios sowie eines „neuartigen Rundfunkgeräts” – z.B. ein Computer, mit dem sich über das Internet ebenfalls Radio hören lässt.

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bitte hier weiterlesen: >> http://www.bild.de/ratgeber/verbrauc...0344.bild.html
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MANKOMANIA149 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-12-2012, 20:41   #12
MANKOMANIA149
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http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ



Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Im Jahr 2011 nahm die GEZ für die Rundfunkanstalten 7,533 Mrd. € ein, erzeugte dabei eigene Kosten von 163 Mio. €, das sind 2,16 % des Gesamtertrags bzw. 3,90 € pro Teilnehmerkonto.[3] Zusätzliche Kosten entstehen in den ARD-Anstalten durch die sogenannten Beauftragtendienste, die direkt bei den ARD-Anstalten verbuchten „Aufwendungen für den Gebühreneinzug“ beliefen sich so z. B. im Jahr 2007 laut ARD-Jahrbuch 2008 auf 184,97 Mio. €.

Laut Geschäftsbericht 2011 beschäftigte die GEZ nach eigenen Angaben 1235 Mitarbeiter.[3]
Zahlen zur GEZ laut Geschäftsbericht
Jahr Gesamtertrag
in Milliarden Euro Aufwendungen der GEZ Teilnehmerkonten
in Millionen Änderung der
Teilnehmerzahl Quelle
gesamt in Euro Euro pro Teilnehmer
1999 5,80 2,76
2000 5,92 2,82
2001 6,65 2,95
2002 6,75 3,03
2003 6,79 1,97 % 3,29
2004 6,85 2,08 % 142.480.000 3,45 41,2 +600.000
2005 7,123 2,27 % 161.692.100 3,89 41,7 +400.000
2006 7,286 2,23 % 162.477.800 3,87 42,0 +300.000
2007 7,298 2,18 % 159.096.400 3,77 42,3 +300.000 [11]
2008 7,2605 2,26 % 164.087.300 3,87 42,5 +200.000 [12]
2009 7,604 2,13 % 161.593.542 3,85 41,9 –600.000 [13]
2010 7,545 2,13 % 160.494.698 3,83 41,9 ±0 [14]
2011 7,533 2,16 % 163.039.388 3,90 41,8 –100.000 [3]


weiter geht es hier >>> http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ
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Alt 30-12-2012, 20:46   #13
MANKOMANIA149
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hier habe ich noch etwas gefunden......


gez-boykott.de

usw.




Dem schließe ich mich auch an --->>> Meine Beiträge sind keine Anstiftung zum Schwarzsehen oder Hören, sondern mir geht es um eine technisch machbare Verbesserung der neuen Gebührenregelung!!!
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