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Alt 28-05-2002, 21:51   #1
saida
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Redakteure müssen über Aktienbesitz Auskunft geben

Urteil: Redakteure auskunftspflichtig über Aktienbesitz

Eine Zeitung darf Auskunft von Redakteuren über ihren privaten Aktienbesitz verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit diesem Urteil eine Beschwerde des Betriebsrates der Wirtschaftszeitung "«Handelsblatt" abgelehnt, der dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt sah.

Nach der verkündeten Entscheidung haben Betriebsräte beim Einsatz entsprechender Formblätter, auf denen der Aktienbesitz einzutragen ist, allerdings ein Mitbestimmungsrecht.

Dieses Mitbestimmungsrecht gilt laut BAG allerdings nicht für die Einführung so genannter Ethikregeln, nach denen sich Börsenjournalisten verpflichten sollen, keine Aktien jener Unternehmen zu halten, über die sie regelmäßig berichten. Dies unterliege jedenfalls in Verlagen (so genannten Tendenzbetrieben) nicht der Mitbestimmungspflicht (AZ: 1 ABR 32/01).

quelle: tagesschau.de
Verlag: Publizistische Unabhängigkeit wahren
Ausgelöst wurde der Prozess durch einen Streit zwischen dem "Handelsblatt" und dem Betriebsrat des Verlages. Dessen Redakteure sollten sich auf der Grundlage so genannter Ethikregeln dazu verpflichten, keine Aktien aus Branchen zu kaufen, über die sie regelmäßig berichten. Das sollte auch für die Familienangehörigen der Redakteure gelten.

Darüber hinaus sollten sie gegenüber der Chefredaktion per Formblatt den Besitz von Aktien der Firmen offenlegen, über die sie nur gelegentlich berichten. Mit der Erklärung wollte die Wirtschaftszeitung nach eigenen Angaben die "publizistische Unabhängigkeit der Redaktion wahren". Der Versuch des Bundesfinanzministeriums, Verhaltensregeln für Journalisten gesetzlich vorzuschreiben, war im Herbst vergangenen Jahres gescheitert.
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