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Alt 04-04-2003, 19:43   #16
cade
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hier noch eine verwirrende meldung:

E.ON-Bayern-Aktionäre erhalten voraussichtlich 30,15 EUR/Aktie

Düsseldorf (vwd) - Die E.ON Energie AG, München, wird im Rahmen des vorgesehenen Squeeze-out bei der E.ON Bayern AG voraussichtlich 30,15 EUR je Aktie zahlen. Wie das Unternehmen am Freitag mitteilte, war dieser Betrag 2001 vom Landgericht München I im Rahmen eines Vergleichs als Untergrenze für ein Barangebot festgelegt worden. Vorbehaltlich eines Gutachtens werde das Angebot diesen Wert voraussichtlich nicht überschreiten. Wahlweise erhielten die Minderheitsaktionäre auch das Recht, ihre Anteile in Aktien der E.ON AG, Düsseldorf, umzutauschen. Über den Squeeze-out werde die Hauptversammlung der E.ON Bayern am 24. Juni beschließen, hieß es weiter.
vwd/12/4.4.2003/har/mi
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Alt 04-04-2003, 19:57   #17
cade
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hier der originaltext. sagt im prinzip dass es auch mehr als 30,15 sein kann. ich bleib drin.


E.ON Energie, München
Squeeze out bei E.ON Bayern

Die E.ON Energie AG als Hauptaktionärin der E.ON Bayern AG hat beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre der E.ON Bayern AG im Rahmen eines sogenannten Squeeze out-Verfahrens zu übernehmen. Als Gegenleistung für ihre Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG eine Barabfindung. Über den Squeeze out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der E.ON Bayern AG am 24.06.2003 Beschluss gefasst werden.

Die E.ON Energie AG hat sich im Rahmen des Vergleichs vor dem Landgericht München I vom 25.10.2001 über die Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zur E.ON Bayern AG dazu verpflichtet, mindestens 30,15 € als Barabfindung bei einem Squeeze out der E.ON Bayern AG bis zum 31.12.2004 zu zahlen. Vorbehaltlich des Gutachtens des sachverständigen Prüfers über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c AktG wird die Barabfindung voraussichtlich den Wert von 30,15 € je Aktie nicht überschreiten.

Um den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben, wird die E.ON Energie AG den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG parallel zum Squeeze out-Verfahren den Umtausch ihrer E.ON Bayern-Aktien in Aktien der E.ON AG anbieten. Die E.ON Energie AG wird gewährleisten, dass Minderheitsaktionäre, die das Umtauschangebot annehmen, zum Zeitpunkt des Umtausches wirtschaftlich keinesfalls schlechter gestellt sind, als Minderheitsaktionäre, die beim Squeeze out aus der E.ON Bayern AG ausscheiden.
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Alt 05-04-2003, 09:14   #18
cade
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die wollen uns nur in die irre führen. dieser satz der alten ad-hoc meldung ist entscheidend:
E.ON Energie AG hat sich weiterhin verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG im Falle eines sog. squeeze-out als Barabfindung mindestens den Wert je Stückaktie der Isar-Amperwerke AG, d.h. EUR 30,15 je Stückaktie, anzubieten, der sich aus dem Bewertungsgutachten der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 15. Mai 2001 anlässlich der Verschmelzungen ergibt.

jetzt muss ich einmal die gewinnentwicklung seit 2001 abchecken.
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Alt 05-04-2003, 13:56   #19
OMI
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Irgendwie hab ich das gefühl, als wolle man die Erwartungen bewusst unten halten - ist ja auch verständlich.
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 06-04-2003, 12:40   #20
cade
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da das gutachten 2001 erstellt wurde muss man sich zunächst mit der gewinnentwicklung seit 2000 befassen. in 2001 hat der ertrag ca. 30 % laut geschäftsbericht abgenommen. da das gutachten nach dem ertragswertprinzip erstellt wird ist natürlich auch 2002 und die ausichten für die kommenden jahre interessant da es die basis für den abfindungspreis ist. ich werde
mich also noch mit eon bayern in 2002 beschäftigen und auch noch den eon geschäftsbericht 2002 lesen. ich denke der liegt schon vor. dann muss man noch berücksichtigen dass im geschäftsbericht 2001 von grossen synergieeffekten aus der fusion der regionalversorger obag , iaw etc. gesprochen wird.
das ist im letzten gutachten noch nicht berücksichtigt und erhöht den abfindungspreis. des weiteren wird in jetzigen gutachten mit einem basispreis von 5,5 % gerechnet . das pusht die barabfindung allein um 9 % hoch.
fazit: entscheidend ist also die gewinnentwicklung seit erstellung des letzten gutachtens sowie die die aktuelen geschäftsplanungen zur kommenden gewinnentwicklung. damit steht und fällt der abfindungspreis. alles andere treibt ihn nur hoch.
aber nicht vergessen : minimalpreis 30,15 + 1,5 garantiedividende
das heisst also kursrisiko maximal 4-5 %.
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Alt 06-04-2003, 12:51   #21
cade
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auch die alternative anstatt dem abfindungspreis EON_Aktien zu beziehen könnte noch interessant sein. vielleicht gibts hier noch einen kleinen aufschlag zum squeeze out preis. eon hat vorteile dadurch. sie bekommen eigenkapital und haben keinen liquiditätsabfluss. man bedenke die hohe marktkaitalisierung von 9 mrd euro. dann kann man sich evtl. mit einem short call an der
der eurex wieder verabschieden.

viele gruesse

cade
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Alt 07-04-2003, 10:20   #22
cade
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hallo omi,
nachdem ich mich mehr in die geschaeftsberichte eingelesen habe und auch noch bei der falkenstein ag angefragt habe, habe ich vorsichtshalber erstmal verkauft. jnatürlich analysiere ich weiter. ausschlaggebend ist meines erachtens der ertragsrückgang von 30 % in 2001 sowie von 10 % in 2002 erstes halbjahr. das drückt den preis.

hier noch das statement von falkenstein:

Abfindungspreis E.ON Bayern AG

Da die E.ON AG in der von Ihnen genannten Mitteilung die Indikation schon sehr konkret angekündigt hat, gibt es für uns keinen Grund, von einer abweichenden Schätzung auszugehen. Ob dieser Wert am Ende angemessen ist, müßte dann anhand detaillierter Unterlagen nochmals geprüft werden.

FALKENSTEIN Nebenwerte AG
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Alt 07-04-2003, 10:22   #23
OMI
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Vielen Dank für die Info cade!
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 07-04-2003, 12:46   #24
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ist ja doch noch bewegung drin. aktuell 33,7 geld.

viele gruesse

cade
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Alt 09-04-2003, 20:48   #25
cade
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bei der mutter siehts ja nicht schlecht aus.


E.ON Energie für die Zukunft gut aufgestellt

"E.ON Energie blickt nach einer gelungenen Fusion auf ihr zweites volles Geschäftsjahr mit sehr erfolgreicher unternehmerischer Entwicklung", zog Hans-Dieter Harig, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, auf der Pressekonferenz heute in München eine positive Bilanz.

Der Umsatz konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um 20 Prozent auf 18,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mrd. Euro) gesteigert werden. Das Betriebsergebnis legte deutlich um 884 Mio. Euro (28 Prozent) auf 2,9 Mrd. Euro zu.

Dieses gute Ergebnis erzielte E.ON Energie dank strategischer Akquisitionen, effizienter Unternehmensstruktur und konsequenten Kostenmanagements, obwohl die Erlöse in Deutschland für Strom heute bei Haushaltskunden 25 Prozent und bei Industriekunden 15 Prozent unter denen des Jahres 1998 - also vor der Liberalisierung - liegen.

"Aus den Fusionsfolgen allein haben wir bereits ein Jahr früher als geplant Kostensenkungen von rund 700 Mio. Euro pro Jahr erreicht", betonte Harig.

E.ON Energie ist heute etwa doppelt so groß wie die Vorgängerunternehmen vor der Fusion zusammen. Harig unterstrich die deutlich europäische Aufstellung der E.ON Energie.


Der Wettbewerb funktioniert

"Der Stromwettbewerb in Deutschland funktioniert. Die Preise für Industriekunden sind nach 1998 um bis zu 60 Prozent gesunken, für Tarifkunden um bis zu 30 Prozent. Das ist innerhalb der EU beispiellos", erklärte Harig.

Aufgrund der politisch auferlegten Sonderlasten wurden solche Preissenkungen für die Kunden kaum sichtbar. Neben Mehrwert- und drastisch erhöhter Öko-Steuer sind es auch die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz entstandenen Mehrkosten, die den Strompreis verteuern. Hier vor allem die von den Kunden zu zahlenden Subventionen für die Windenergie.

Der staatlich zu verantwortende Anteil am Strompreis ist seit 1998 bei Haushaltskunden von 25 auf über 40 Prozent gestiegen, bei Industriekunden von 5 auf 25 Prozent - 400 Prozent Steigerung! In Schweden liegt dieser Anteil für Haushaltskunden bei 36, in England gar nur bei 5 Prozent. Vergleicht man die um diese Zusatzkosten bereinigten Strompreise, so liegen sie in allen drei Ländern auf dem gleichen Niveau.

Die Netzkosten so gering wie möglich zu halten, liegt im volkswirtschaftlichen Interesse. Klare Regelungen für einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang sowie eine effektive Missbrauchskontrolle sind daher unerlässlich. Letztere ist Aufgabe des Kartellamtes.

Die kartellrechtliche Verweigerung einer angemessenen Verzinsung würde aber eine Investitionszurückhaltung und als unmittelbare Folge Auftragsschwund, insbesondere in mittelständischen Betrieben, nach sich ziehen. Langfristig müsste auch die Qualität der Versorgung leiden.

Das deutsche System der kontrollierten Selbstregulierung basierend auf Verbändevereinbarung zwischen Netznutzern und Netzbetreibern ist ein flexibles und unbürokratisches Instrument.

Rückfragen bitte an:
Dr. Petra Uhlmann,
T +49-(0) 89. 12 54-34 74,
F +49-(0) 89. 12 54-35 89
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Alt 09-05-2003, 20:13   #26
cade
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jetzt stehts fest:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der E.ON Bayern AG auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Als Aktien, die dem Hauptaktionär gehören, gelten dabei auch die Aktien, die einem von ihm abhängigen Unternehmen gehören (§ 327a AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG).

Die E.ON Energie AG, Brienner Straße 40, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 132 000, hält mittelbar und unmittelbar mindestens 299 700 000 Inhaber-Stückaktien der E.ON Bayern AG. Dies entspricht mindestens 97,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die E.ON Energie AG hat mit Schreiben vom 3. April 2003 an den Vorstand der E.ON Bayern AG das Verlangen nach § 327a AktG gerichtet, über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs E.ON Energie AG vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär E.ON Energie AG mit Sitz in München (HRB 132 000 Amtsgericht München) übertragen.

b) Der Hauptaktionär E.ON Energie AG legt für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre als Abfindung für ihre Aktien kosten-, provisions- und spesenfrei eine angemessene Barzahlung von 30,15 € je Stückaktie der E.ON Bayern AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet 1,02258 € fest.

c) Falls das Gericht in einem Verfahren nach den §§ 327f, 306 AktG rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich E.ON Energie AG in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt.

d) Die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre erhalten ferner bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab dem 1. Januar 2003 für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen E.ON Energie AG als herrschendem und E.ON Bayern AG als beherrschtem Unternehmen in der Fassung vom 21. Mai 2001 von E.ON Energie AG geschuldeten jährlichen Ausgleichs von 1,50 € je Stückaktie der E.ON Bayern AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet 1,02258 € oder eines eventuell infolge eines Verfahrens gemäß § 306 AktG durch gerichtliche Entscheidung oder durch Vergleich zur Beendigung eines solchen gerichtlichen Verfahrens an dessen Stelle tretenden höheren Ausgleichs.



Die E.ON Energie AG hat dem Vorstand der E.ON Bayern AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Bayerischen Landesbank, München, übermittelt, durch welche die Bayerische Landesbank die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs E.ON Energie AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu bezahlen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der E.ON Bayern AG, Heinkelstraße 1, 93049 Regensburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: a) Jahresabschlüsse und Lageberichte der E.ON Bayern AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen, der Isar-Amperwerke AG, der OBAG Aktiengesellschaft, der EVO Energieversorgung Oberfranken AG, der Überlandwerk Unterfranken AG und der Großkraftwerk Franken AG für die Geschäftsjahre 2002, 2001 und 2000 sowie die Pro-forma-Bilanz der E.ON Bayern AG zum 1. Januar 2001;

b) der von der E.ON Energie AG erstattete Übertragungsbericht (§ 327c Abs. 2 Satz 1 AktG) nebst • Depotauszug der Bayerischen Landesbank;

• Erfüllungsgewährleistung der Bayerischen Landesbank;

• Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

• Bewertungsgutachten der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn;

• der von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Josef Meyer, Bochum, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG;

• Kopie des Beschlusses des LG Nürnberg-Fürth vom 26. März 2003, AZ: 1 HK O 2678/03, mit dem Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Josef Meyer zum Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ausgewählt und bestellt wurde.





Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus.
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Alt 19-05-2003, 19:35   #27
cade
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der kurs hält sich wacker über 34,-- euro. am 21.5.2003 wird das freiwillige umtauschangebot in eon aktien veröffentlicht. da spekulieren einige auf ein besseres angebot als beim squeeze out= 30,15 + 1,5 + 0,75 euro antelige ausgleichzahlung für 2003.
vielleicht haben auch einige eon bayern aktionäre gleich die eon
an der eurex geshortet.

viele gruesse

cade
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Alt 21-05-2003, 09:09   #28
cade
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angebot ist nicht so der hit - aktie im minus
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Alt 21-05-2003, 14:01   #29
OMI
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Habe bislang nichts gefunden - aber der Kurs verliert 4%.
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 21-05-2003, 15:09   #30
cade
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das angebot ist auf der eon bayern start seite- gib einfach bei
www.google.de eon bayern ein.

viele gruesse

cade
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