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Alt 22-07-2003, 18:14   #31
cade
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jetzt gibts nen ganz schönen nachschlag.

Entrium Direct Bankers AG
Nürnberg
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Entrium Direct Bankers AG
ISIN DE0008026907
Die ordentliche Hauptversammlung der Entrium Direct Bankers AG, Nürnberg ("Entrium"), hat am 15. April 2003 unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Fineco Group S.p.A., Brescia, Italien ("Fineco"), die mit 99,373 % an der Entrium beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG ("Ausschluss von Minderheitsaktionären") beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Aktionäre der Entrium haben gegen den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Entrium vom 15. April 2003 beim Landgericht Nürnberg Anfechtungsklagen eingereicht.

Die Parteien der Anfechtungsklagen sowie die Fineco haben einen gerichtlich protokollierten Prozessvergleich geschlossen. Die Fineco hat sich in dem Vergleich verpflichtet, den Minderheitsaktionären der Entrium anstelle der in der Hauptversammlung vom 15. April 2003 beschlossenen und festgelegten Barabfindung von Euro 9,30 eine um Euro 4,20 auf Euro 13,50 erhöhte Barabfindung für jede auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der Entrium mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 zu zahlen. Diese erhöhte Barabfindung steht allen Minderheitsaktionären der Entrium zu, die am Tag der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Aktionäre der Entrium waren. Der Übertragungsbeschluss ist am 16. Juli 2003 in das Handelsregister der Entrium beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Entrium in das Eigentum der Fineco übergegangen.

Die Barabfindung wird nach den Regelungen in dem gerichtlich protokollierten Prozessvergleich ab dem Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung der Entrium Direct Bankers AG mit jährlich zwei von Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Der Zinssatz für den Zeitraum vom 15. April 2003 bis 30. Juni 2003 beträgt 3,97 %. Der Zinssatz für den am 1. Juli 2003 beginnenden Verzinsungszeitraum beträgt 3,22 %.

Die wertpapierrechtliche Abwicklung der Barabfindung wird von der

Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main,
durchgeführt.

Die Zahlung an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Aktionäre brauchen hinsichtlich der Zahlung nichts zu veranlassen. Die Zahlung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Entrium provisions- und spesenfrei.

Die Fineco hat sich in dem Prozessvergleich ferner verpflichtet, jedem der Minderheitsaktionäre der Entrium im Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses der hierzu ermächtigten Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, binnen einer Frist von drei Wochen seit dem Tag, an dem Einzelheiten des Prozessvergleichs in einer gesonderten Bekanntmachung nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, unwiderruflich erklärt, dass sie oder er

― keinen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 327f AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die Aktien der Minderheitsaktionäre stellen wird,

― keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren stellen wird,

― Anträgen und Anschlussanträgen nicht beitreten und solche Verfahren auch in sonstiger Weise nicht fördern wird, und

― auf einen etwaigen in einem Spruchverfahren festgesetzten Erhöhungsbetrag verzichtet,


einen Erhöhungsbetrag in Höhe von Euro 1,50 je Aktie ("Erhöhungsbetrag") auf die Barabfindung in Höhe von Euro 13,50 zu zahlen, so dass die Barabfindung in diesem Fall insgesamt Euro 15,00 je Aktie beträgt. Für die Fristwahrung zählt der Eingang des Schreibens bei der Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main.

Der Verzicht ist auf einem bei der Degussa Bank GmbH anzufordernden bzw. über alle Depotbanken von der Degussa Bank GmbH verteilten Vordruck zu erklären. Das Formular zur Erklärung des Verzichts steht auf der Homepage der Entrium Direct Bankers AG zur Verfügung bzw. kann von den Depotbanken via Email bei der Degussa Bank GmbH angefordert werden. Der Verzicht kann wirksam nur mit diesem Vordruck erklärt werden. Der Prozessvergleich wirkt sich als echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) für alle im Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Entrium vorhandenen Minderheitsaktionäre.

Der Erhöhungsbetrag wird binnen zehn Bankarbeitstagen nach Ablauf der vorgenannten Erklärungsfrist provisions- und spesenfrei gezahlt. Mit der Auszahlung dieses Differenzbetrags ist die Degussa Bank GmbH, Frankfurt am Main, beauftragt. Der Differenzbetrag wird nicht verzinst.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Entrium rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Abfindung den ausgeschiedenen Aktionären der Entrium, welche nicht fristgerecht den Verzicht erklärt haben, gewährt werden.




Nürnberg, im Juli 2003

Entrium Direct Bankers AG
__________________
viele grüsse

cade
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Alt 22-07-2003, 22:50   #32
OMI
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Und der Kurs zog gleich um 6% an!

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Schöne Grüße
OMI
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