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Alt 11-01-2005, 20:48   #1
nicknolte
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Abschläge Vorzüge? Wer kanns begründen?

Servus, eine Angelegenheiz willl mir nicht aus dem Kopf, daher wende ich mich an euch:

Warum werden VZ´s mit Abschlägen gehandelt? Hängt dies mit der höheren Divivdende zusammen? Und warum haben die Familienanteile ebenfalls einen Abschlag in ungefähr gleicher Höhe?
Grund für diese Frage ist die Behandlung
dieser Abschläge im Rahmen der DCF-Analyse. Die Kursziele ergeben sich aus dem Wert des Eigenkapitals, welcher um die Abschläge bei VZ´s und den Familienanteilen reduziert wird. Wer kann mir da helfen?
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Alt 12-01-2005, 08:28   #2
mrbomb
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Beiträge: 551
Hallo nick,

die Abschläge bei den Vorzugsaktien sind deshalb gegeben, weil die Aktien/ das Aktienstimmrecht nicht für die Hauptversammlung zugelassen sind.

Durch diesen Verzicht ist der Kurs niedriger und die Dividende höher. Auch werden die Aktionäre bei einer möglichen Pleite des Unternehmens noch schlechter gestellt als Stammaktionäre. Dadurch begründet sich auch der niedrigere Kurs.
__________________
Gruß

Mr.B

Angelkönig der Herzen 2004 und 2007!


Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten !


"Die Börse hängt nur davon ab, ob es mehr Aktien gibt als Idioten - oder umgekehrt."


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Alt 12-01-2005, 09:23   #3
stronzzo
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Beiträge: 1.947
Wenn man sich im Aktienmarkt welteit umschaut, ist Deutschland das einzige Land, das sich den Luxus von Vorzugs- und Stammaktien leistet. Soll heißen, dass mittelfristig im Zuge der Globaliesierung und Europaisierung die Vorzüge in Stämme umgewandelt werden. Also, zukünftig keine stimmlosen Vorzugsaktien mehr.
__________________

Das Glück zwinkert oft nur mit einem Auge. Gruß Stronzzo

Geändert von stronzzo (13-01-2005 um 09:22 Uhr)
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Alt 13-01-2005, 09:07   #4
cade
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hatte mich mal mit der geschichte bei der gea abfindung beschaftigt. .
die Grundsatzurteile sind :
OLG DÜSSELDORF AG 1973;282;283
LG FRANKFURT WM 1987;559;562
OLG FRANKFURT AG 1989;442;444

anerkannt ist dass vorzugsaktien nicht unter berufung auf den allgemeinen grundsatz der gleichbehandlung einen über das mass der angemessenen abfindung hinausgehenden anspruch auf eine höhere den stammaktionären vorbehaltene abfindung geltend machen können.
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viele grüsse

cade
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Alt 13-01-2005, 09:19   #5
OMI
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was für ein Satz
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 13-01-2005, 11:56   #6
Tester32
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@mrbomb:

die Dividende der Vorzüge ist tatsächlich höher, aber der Kurs ist dadurch nicht unbedingt niedriger. Z.B. Henkel Vorzüge kosten momentan mehr als die Henkel Stämme und die Metro Stämme sind momentan gar um über 20% günstiger als die Metro Vorzüge

Auch ist nicht sicher, daß die Vorzüge immer eine höhere Dividende haben, z.B. bei genannten Metro und Henkel ist sie laut Onvista gleich!

Jetzt laßt uns mal zusammen ein bißchen über die Vor- und Nachteile der Vorzüge nachdenken.

@cade:

OK, die Halter von Vorzügen dürfen bei einer Abfindung nicht mehr bekommen, aber bekommen sie auch nicht weniger?

@Alle:

wenn man für Vorzüge nicht weniger bei Abfindungen bekommt, dann spielen für mich nur der Preis und die Dividendenhöhe eine Rolle. Die Stimmberechtigung hat dann für mich als Kleinanleger keinen praktischen Wert, da ich mit meiner Kapitalhöhe eh keine nennenswerte Firma bei Abtimmungen beeinflüssen kann.

PS: spiele ab und zu mit Gedanken über die BMW-Vorzüge. Aber die Dividendenrendite liegt immer noch unter meiner Mindestgrenze von 3% Dividendenrendite. Bei dem Öl- und Dollar-Risiko nicht wirklich der Hit.
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Alt 13-01-2005, 12:03   #7
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von Tester32
Die Stimmberechtigung hat dann für mich als Kleinanleger keinen praktischen Wert, da ich mit meiner Kapitalhöhe eh keine nennenswerte Firma bei Abtimmungen beeinflüssen kann.
@nicknolte:

das sieht bei Instis natürlich wegen deren Anteilsgröße ganz anders aus, sie könnten ja was bewegen mit ihren Stimmen.

@Alle:

Aber warum sind dann die Metro- und Henkel-Stämme günstiger? Können Vorzüge Sonderkonditionen haben wie bei den Anleihen über unterschiedliche Anleihebestimmungen möglich?
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Alt 13-01-2005, 17:17   #8
cade
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wenn eine vorzugsaktie in einem index ist wie früher die sap notiert sie auch öfters wegen der höheren nachfrage über den stämmen. die wirtschaftsprüfer haben sich in früheren abfindungsgutachten wie z.b. gardena mit diesem thema beschäftigt. wenn ich mich recht erinnere ist empirisch gesehen ein abschlag von 13 % der vorzüge auf die stämme im schnitt zu verzeichnen. das heisst ein abschlag bei der ermittlung des ertragswerts ist zulässig und rechtens. jedoch wird öfters aufgrund der tatsache dass beide gattungen den gleichen anteil am grundkapital verbriefen auf einen solchen verzichtet.
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viele grüsse

cade
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Alt 13-01-2005, 18:26   #9
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von cade
wenn ich mich recht erinnere ist empirisch gesehen ein abschlag von 13 % der vorzüge auf die stämme im schnitt zu verzeichnen. das heisst ein abschlag bei der ermittlung des ertragswerts ist zulässig und rechtens.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Ist so formuliert, als ob die Vorzüge einen Abschlag bei der Ermittlung des Ertragswertes gegenüber den Stämmen hätten? Wie kann es sein, wenn sie bei einem niedrigeren Preis und höheren Dividenden eine insgesamt höhere Rendite haben?
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Alt 14-01-2005, 08:59   #10
cade
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hier mal eineige beispiele - keider habe ich die unterlagen nur in gedruckter form:

im gutachten zum squeeze out der gardena ag gibt es dazu eine längere rechtliche abhandlung. hierin wird das fehlende stimmrecht der vorzuege allgemein mit einem abschlag von 24 % bewertet. bei einer höheren dividende der vorzuege als bei den stämmen kann der anschlag geringer ausfallen.
aufgrund mangelnder börsennotiz der stämme hat man bei gardena auf einen solchen abschlag verzichtet.

bei radeberger stand die gleichbehandlung wenn du dir das gutachten durchliest in der satzung der ag festgeschrieben.

Die Urteile, die ich in der einschlägigen Literatur gefunden habe ( OLG Düsseldorf AG 1973, 282; LG Frankfurt AG 1987,318, beziehen sich alle auf Fälle, bei denen die Vorzugsaktionäre genau den Unternehmenswert bekommen haben und die Stammaktionäre einen Zubrot oben drauf.
Diese Ungleichbehandlung wurde dann mit den Stimmrechten begründet. (Bsp: 100% Unternehmenswert und 50% für Vorzugsaktionäre und 60% für Stammaktionäre)

Bei Gea jedoch war es so, dass sich der Anteil am Unternehmenswert zugunsten der Stammaktionäre verschiebt. (100% Unternehmenswert und 45% für Vorzugsaktionäre und 55% für Stammaktionäre)

Interessanterweise entnimmt die Literatur aus den oben zitierten Urteilen die generelle Aussage, dass Stämme und Vorzüge unterschiedlich behandelt werden können, ohne die Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn die Vorzugsaktionäre ihren angemessen Anteil am Unternehmenswert bekommen.

Bei GEA ist natürlich noch das Problem, dass die Stammaktionäre derzeit mehr Dividende bekommen als die Vorzugsaktionäre.
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viele grüsse

cade
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Alt 14-01-2005, 09:59   #11
Tester32
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Beiträge: 2.210
@cade:

Danke!

@Alle:

Fazit: die Bewertung hängt von vielen Faktoren ab und ist daher stets individuell zu beurteilen: man muß die Satzung der Gesellschaft studieren, die Höhe der Dividende und die Börsennotiz im Auge behalten.
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