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simplify 09-04-2008 11:15

weserbank AG pleite
 
9. April 2008 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat über die Weserbank AG, ein kleineres Kreditinstitut mit Sitz in Bremerhaven, Bilanzsumme rund 121 Mio €, ein Moratorium gemäß § 46 a KWG und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen. Nachdem die Bank ihr Geschäftsmodell umgestellt habe, sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, dauerhaft die Erträge zu erwirtschaften, die zur Deckung der laufenden operativen Kosten notwendig gewesen wären. Das Institut sei nach mehreren gescheiterten Versuchen der Eigentümer, kurzfristig das erforderliche Kapital zuzuführen, überschuldet.

Die Weserbank AG ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe – ein Volumen von etwa 26 Mio € – sind bis zur Sicherungsgrenze von 1.832.000 € pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird, wenn festgestellt werden sollte, dass die Weserbank AG nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen, sich mit den Einlegern in Verbindung setzen mit dem Ziel, diese kurzfristig zu entschädigen.

Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.


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