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saida 23-04-2002 14:05

Börse darf Pennystocks nicht rauswerfen
 
Börse: Gericht verhindert Rauswurf von Billigaktien

Kläger bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren geschützt

Die Deutsche Börse darf sechs Aktiengesellschaften wegen ihres niedrigen Börsenwerts vorerst nicht vom Neuen Markt verbannen. Die von der Börse angeführten Gründe für einen Zwangsausschluss rechtfertigten keine derartige Maßnahme, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag.


23.04.2002


Die Entscheidung schützt fünf Kläger - NSE Software, LetsBuyIt.com, e.multi, GfN und Wizcom - solange, bis in einem normalen Hauptsacheverfahren ein Urteil in erster Instanz fällt.

Bisher noch kein Ausschluss
InfoGenie hatte eine Schonfrist bis 30. September beantragt und erhalten. Die Deutsche Börse hatte im Oktober die Ausschlussregeln für Billigaktien («Penny Stocks») eingeführt. Mit ihnen sollen Aktien, deren Kurs einige Monate unter 1,00 Euro notiert, vom Neuen Markt entfernt werden.

Am 27. April hätten alle Kläger bis auf Wizcom sowie die Gesellschaft FortuneCity.com ihre Zulassung für den Neuen Markt verlieren sollen. Bislang schied noch kein Unternehmen wegen eines niedrigen Börsenwerts aus. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig, da es sich um Eilverfahren handelte.

quelle: zdf.de


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