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PC-Oldie-Udo 26-02-2004 17:25

So vermeiden Sie finanzielle Risiken - E H E V E R T R A G
 
E H E V E R T R A G

So vermeiden Sie finanzielle Risiken

Auch wenn ein Drittel aller Ehen scheitern, geheiratet wird wie eh und je. Anders als früher machen sich heute die Paare aber Gedanken über die Zukunft und wollen gerade ihre finanziellen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Was dabei alles zu beachten ist.


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Der Ehevertrag - mit Vertragsmuster



Das Eherecht geht noch von einem überlebten Modell aus: Der Mann arbeitet, die Frau ist zu Hause und zieht die Kinder auf. Scheidung und schwerwiegende Veränderungen in den Vermögensverhältnissen sind nachrangig. Für diesen Fall ist alles leidlich geregelt – gesetzlicher Güterstand, Unterhalt, Versorgung.

Die Realität sieht aber häufig anders aus: Beide Partner sind berufstätig, bringen eigene Vermögenswerte in die Ehe mit, machen Karriere, einer eröffnet ein Geschäft – und Kinder hätte man auch gerne. Dann sollten Sie das gemeinsame Leben auf eine solide Basis stellen. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Prof. Schweizer haben wir einen Ratgeber entwickelt, der Ihnen viel Geld sparen hilft: Worauf man achten muss und wie man einen rechtsgültigen Ehevertrag schließt. Ein Vertragsmuster bekommen Sie natürlich auch.


Kanzlei Prof. Schweizer/hk


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Infos hier:

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAS/DAS44/das44.htm

romko 27-02-2004 09:05

Hmm, wenn man alles so regelt, geht man da nicht schon mit Misstrauen in die Ehe ... andererseits, man weiß ja wirklich nicht was mal ist ...
Am besten gar nicht heiraten! :)

PC-Oldie-Udo 27-02-2004 12:03

Zitat:

Hmm, wenn man alles so regelt, geht man da nicht schon mit Misstrauen in die Ehe ...
nein, würde ich nicht sagen, vor allem wenn einer der beiden Partner ein wenig Vermögen mit in die Ehe bringt, dann ist man wenigstens abgesichert ;)

gruengeist 27-02-2004 13:06

Ehevertrag darf kein Knebelvertrag sein
 
Mittwoch 11. Februar 2004, 15:44 Uhr
Ehevertrag darf kein Knebelvertrag sein

Frankfurt/Main (AP) In der Kurzfassung bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Ehevertrag, dass der von manchem Mann erträumte Schutz vor nachehelicher «Ausbeutung» seine Grenzen haben muss. Vereinbarungen, die einer verdienst- und damit mittellosen Mutter im Falle der Scheidung jede Unterstützung durch den Ex-Mann verwehren, sind sittenwidrig und damit nichtig. Wie nach einem ähnlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren erwarten Familienrichter nun eine weitere Klagewelle.

Nicht jedem Ehepartner geht es so gut wie einst Jacqueline Kennedy, als sie 1967 den Tanker-König Aristoteles Onassis heiratete. Der Ehevertrag sah vor, dass die schöne Witwe den reichen Reeder regelmäßig lieben sollte und zwar für monatlich 30.000 Dollar und 20 Millionen Dollar je fünf Jahre Ehe. Dieselbe Summe stand Jacqueline auch beim Tod ihres zweiten Gatten zu.

Allerdings stehen der geschiedenen Frau nach deutschem Recht immerhin Unterhalt, Zugewinnausgleich aus gemeinsam erworbenem Vermögen und Versorgungsausgleich zu. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass ein Ehevertrag den Kernbereich dieser Rechte nicht berühren darf. Dies gilt nach Auffassung der Richter in erster Linie für den Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Verlangt ein Mann von seiner Frau im Vorhinein, im Scheidungsfall auf Kindesunterhalt zu verzichten, verstößt dies gegen die guten Sitten und ist daher nicht erlaubt.

Nur die übrigen, nach Meinung des BGH rechtlich nachrangigen Versorgungstatbestände dürfen die Eheleute für den Fall einer Scheidung notariell ausschließen, doch auch das nicht ohne Einschränkung. Der Schutzzweck des Scheidungsfolgenrechts dürfe «nicht beliebig unterlaufen» werden, und die Grenze müsse dort gezogen werden, wo einer der Partner unzumutbar belastet würde, sagen die Richter und fügen hinzu: «Das ist umso eher der Fall, je mehr der Ehevertrag in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift.»

Neben dem Unterhalt wegen Kinderbetreuung zählen die Richter auch den Krankheits- und Altersunterhalt des geschiedenen Partners zum Kernbereich der Versorgungspflicht. Doch nachrangig ist bereits der Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt. Abtretbar, aber je nach Fall eben auch nicht uneingeschränkt, ist der Versorgungsausgleich. Keiner Beschränkung unterliegt dagegen das Recht auf Gütertrennung, die im Falle einer Scheidung den Verzicht auf Zugewinnausgleich zur Folge hat.

In Richter- und Notarkreisen wird die abgestufte Schutzwürdigkeit der nachehelichen Versorgungspflichten des finanziell besser gestellten Partners erleichtert begrüßt. Denn nachdem bereits vor drei Jahren das Bundesverfassungsgericht in einem anders gelagerten Fall ähnlich geurteilt hatte, ist nun endgültig ein Paradigmenwechsel eingetreten: Die bisherige Rechtsprechung, nach der das Familiengericht auch bei einseitiger Lastenverteilung nicht in den Ehevertrag eingreifen durfte, ist mit dem BGH-Urteil Schnee von gestern.

Beratende Anwälte und Notare würdigen aber vor allem die Rechtssicherheit, die der BGH mit seinem Urteil wesentlich vergrößert habe. Nach Einschätzung der Juristen können Heiratswilligen, die einen Ehevertrag schließen wollen, nun besser die rechtlichen Grenzen der von ihnen gewünschten Vereinbarungen aufgezeigt werden.

Hatte schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2001 zu einer Flut von Klagen gegen vermeintliche oder tatsächliche Knebelverträge geführt, erwartet der Deutsche Familiengerichtstag nun eine weitere Klagewelle. «Wir befürchten aber keine Lawine, weil die Zahl der Eheverträge gemessen an der Vielzahl von Scheidungen doch eher gering ist», sagte Sprecherin Isabell Goetz.

simplify 27-02-2004 13:10

ich glaube das sicherste ist, man heiratet erst gar nicht :rolleyes: man kann ja auch so zusammen leben. :)

PC-Oldie-Udo 27-02-2004 13:16

ich würde auch nie wieder heiraten ;) :D

OMI 27-02-2004 13:57

Nun denn - ich wollte nie heiraten :D - habe es den doch getan :rolleyes: - und würde es nach jetzigem Stand sofort wieder tun! :sonne:

nokostolany 27-02-2004 14:00

bist halt noch nicht lange verheiratet OMI ! :D:D:lk:

OMI 27-02-2004 14:02

Das musste kommen...! :D :D
Hatte es allerdings zuerst von Udo erwartet :D

Klar Ehevertrag ist gut -

dennoch irgendwo fader Beigeschmack: man verbindet sich für ein Leben und regelt zugleich die Trennung.... :rolleyes:

PC-Oldie-Udo 27-02-2004 15:48

Zitat:

Nun denn - ich wollte nie heiraten - habe es den doch getan - und würde es nach jetzigem Stand sofort wieder tun!
ja klar, junge gut verdienende gut aussehende attraktieve
nicht meckernde liebe Ehegattin :D :top:

wir reden in 20 Jahren noch mal drüber :D


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